Zulassung & Voraussetzung zur Berufsmatura im WIFI
Voraussetzungen

Alle notwendigen Voraussetzungen für Ihre Berufsmatura finden Sie hier!

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

Damit Sie zur Berufsmatura antreten können, brauchen Sie eine dieser gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen oder Ausbildungen:

  • Lehrabschlussprüfung
  • Facharbeiterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz
  • mindestens dreijährige mittlere Schule
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste
  • Meisterprüfung gemäß Gewerbeordnung
  • Befähigungsprüfung gemäß Gewerbeordnung
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung
  • Dienstprüfung gemäß des Beamten-Dienstrechtsgesetzes bzw. des Vertragsbedienstetengesetzes, mit mindestens 3-jähriger Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr
  • erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige
  • erfolgreicher Abschluss eines durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium,
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz oder an einer Privatuniversität, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz oder Operationstechnischen Assistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Außerdem müssen Sie die Zulassungsformalitäten erfüllen, bevor Sie eine der 4 Teilprüfungen ablegen können. Alle notwendigen Infos und Formulare erhalten Sie während des Lehrgangs von uns. Die Zulassung zur Berufsreifeprüfung muss nur einmal beantragt werden. Ein weiterer Punkt: Die letzte Teilprüfung können Sie erst nach Ihrem 19. Geburtstag absolvieren.

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