Förderung vom Land OÖ "Innovative Skills für KMUs"
Förderrichtlinien ab 1.1.2024 - 31.12.2026
Wer wird gefördert
Klein- und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ sind und Investitionen in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter:innen tätigen.
Förderbarer Personenkreis
Personen, die während der gesamten Schulungsdauer in einer oberösterreichischen Betriebsstätte vollversicherungspflichtig beschäftigt oder karenziert sind (mit Ausnahme der Bildungeskarenz) und folgender Zielgruppe angehören:
- Männer unter 45 Jahre (zu Kursbeginn) mit Ausbildung höher als Pflichtschulabschluss
- Frauen unter 45 Jahre (zu Kursbeginn) mit höherer Ausbildung (z.B. Matura, Berufsreifeprüfung, Meisterprüfung, abgeschlossenem Studium…)
- Alle Personen in Weiterbildung, wenn die Kursdauer weniger als 16 Stunden beträgt
Was wird gefördert
Kurs- und Prüfungskosten für Weiterbildungen, die bis 31.12.2026 beginnen, sofern die gesamten Kosten vom antragstellenden Unternehmen getragen werden. Die Kurskosten (ohne Prüfungsgebühren) müssen mindestens € 250,- pro Kurs und Teilnehmer:in betragen.
Förderhöhe
- 50 % der Kosten für Ausbildungsmaßnahmen
- Zusätzlich 10 % für Personen mit Behinderung ab einem Grad von mind. 50 %
Der Antrag muss VOR Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beim Amt der OÖ Landesregierung einlangen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage der OÖ Landesregierung bzw. unter 0732 7720-15121.