Strahlenschutzbeauftragte

Strahlenschutzbeauftragte

gem. § 79 AllgStrSchV 2020
In dieser Grundausbildung erlernen Sie die Grundlagen der Strahlung und des Strahlenschutzes für den medizinischen Bereich.
gem. § 79 AllgStrSchV 2020
In der Speziellen Ausbildung zum/zur Strahlenschutzbeauftragten erlernen Sie die spezifischen Inhalte zu Röntgeneinrichtungen und Strahlenquellen in der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin um danach als Strahlenschutzbeauftragte:r bestellt werden zu können.
gem. § 80 AllgStrSchV 2020 (Technik und Industrie)
Die Grundausbildung richtet sich nach den Vorgaben von § 80 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung (in der geltenden Fassung) und den in Anlage 18 definierten Inhalten und Erfordernissen und ist der Grundstein um als Strahlenschutzbeauftragte:r arbeiten zu können. Sie benötigen nach diesem Kurs noch die spezielle Ausbildung für Ihren Anwendungsfall.
gem. § 80 AllgStrSchV 2020 (Technik und Industrie)
In diesem Lehrgang erarbeiten Sie sich Ihre Kompetenz um die Grundlagen der Strahlung und des Strahlenschutzes sowie die spezielle Ausbildung von umschlossenen radioaktiven Stoffen zu erläutern, Maßnahmen zur Unfallverhütung zu treffen, einfache praktische Messübungen durchzuführen. Nach bestandener Prüfung können Sie die Aufgaben von Strahlenschutzbeauftragten übernehmen.
nach der AllgStrSchV 2020 § 82 in Verbindung mit Anlage 18
Im Rahmen dieses Auffrischungskurses lernen Techniker die relevanten Grundlagen der Kernphysik und der ionisierenden Strahlen, die Dosimetrie, den Strahlenschutz, die Messung ionisierender Strahlung und die Rechtsvorschriften.
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