gem. § 80, Anlage 18 der AllgStrSchV 2020
In diesem Lehrgang erarbeiten Sie sich Ihre Kompetenz um die Grundlagen der Strahlung und des Strahlenschutzes sowie die spezielle Ausbildung von umschlossenen radioaktiven Stoffen zu erläutern, Maßnahmen zur Unfallverhütung zu treffen, einfache praktische Messübungen durchzuführen. Nach bestandener Prüfung können Sie die Aufgaben von Strahlenschutzbeauftragten übernehmen.5645 Strahlenschutzausbildung für den nicht-medizinischen Bereich
Nach dem Lehrgang Strahlenschutzausbildung für nichtmedizinische Anlagen sind Sie in der Lage, Grundlagen der Strahlung und des Strahlenschutzes zu erläutern, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu treffen, einfache praktische Messübungen durchzuführen und, nach bestandener Prüfung, die Aufgaben von Strahlenschutzbeauftragten im Betrieb zu übernehmen.
Die Zielgruppe:
- Zukünftige und derzeitige Strahlenschutzbeauftragte in Betrieben sowie mit dem Strahlenschutz betraute Personen und Sicherheitsingenieure.
Die Voraussetzungen:
- Eine Ausbildung einschlägiger naturwissenschaftlicher oder technischer Richtung an einer Universität, Fachhochschule oder berufsbildenden höheren Schule oder
- wenn sich die beabsichtigte Tätigkeit nur auf zerstörungsfreie Prüfung unter Anwendung von Röntgeneinrichtungen oder umschlossenen radioaktiven Stoffen in Strahlenanwendungsräumen beschränkt, eine mindestens dreieinhalbjährige Ausbildung wie bei technischen Lehrberufen vorgesehen oder
- wenn sich die beabsichtigte Tätigkeit nur auf Messeinrichtungen für Dicke, Dichte, Flächengewicht, Füllstandanzeiger, Feuerwarngeräte, Geräte zur Ableitung statischer Elektrizität o. Ä. beschränkt, eine einschlägige berufliche Fachausbildung abgeschlossen haben
Die Trainingsinhalte:
Grundausbildung und spezielle Ausbildung hinsichtlich des Betriebes von Strahleneinrichtungen und der Anwendung von umschlossenen radioaktiven Stoffen:
Grundlagen der Kernphysik einschließlich Physik ionisierender Strahlen, Strahlenquellen einschließlich Prüfstrahler für Dosimeter und Kontaminationsmessgeräte, Strahlenschäden (Vorbeugung und Erkennung), Dosimetrie, Grundlagen des Strahlenschutzes, Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, Messgeräte einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern, ärztliche und physikalische Kontrolle, Strahlenunfälle, Erste Hilfe, Einrichtungen für zerstörungsfreie Werkstoffprüfung / Materialanalyse, Messeinrichtungen für Dicke, Dichte und Flächengewicht, Füllstandsanzeiger, Elektronenstrahl-Schweißgeräte und -verdampfer, sonstige Strahlenquellen, Strahlenexposition von Personen, Schutzmaßnahmen, Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Praktische Übungen:
Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern, Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Strahleneinrichtungen und Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, Qualitätskontrolle. Die praktischen Übungen werden in Zusammenarbeit mit der „Versuchsanstalt für Strahlenschutz und Strahlenmesstechnik in Graz“ durchgeführt.
Prüfung:
Die Prüfungsordnung ist ersichtlich unter:
https://www.wifi-ooe.at/fileadmin/content/Allgemeine_Pruefungsordnung.pdf
Mitzubringen:
Buch: Grundzüge des praktischen Strahlenschutzes; Autoren Heinrich Schulz und Hans Gerrit Vogt; 7. überarbeitete Auflage;
FAQ
Brauche ich für ein Röntgenfluoreszenzanalysatoren Gerät (RFA) eine Strahlenschutzausbidlung?
- JA
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