8881 Maschinistenprüfung für fixgeklemmte und kuppelbare Anlagen
Nach dieser Prüfung erhalten Sie das Maschinistenzertifikat des Fachverbandes für Seilbahnwirtschaft, den Nachweis für die Eignung als Maschinist.
Die Zielgruppe:
Absolvierende der Maschinistenausbildung für Seilbahnbedienstete (Kursnr.8880)
Die Voraussetzungen:
Abschluss der Ausbildung zum/zur Maschinisten/Maschinistin mit einer mind. 75% Anwesenheit.
Die Prüfung:
- schriftliche Prüfung
- ca. eine Woche nach Kursende
- Durchführung lt. Prüfungsordnung des Fachverbandes für Seilbahnwirtschaft.
Ihr Qualifikationsnachweis:
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom Fachverband für Seilbahnwirtschaft Ihr Maschinistenzertifikat.
Hinweis(e):
- Die Prüfungsgebühr ist im Kursbeitrag von 8880 inkludiert.
- Die Ausbildung zum Maschinisten Grund- und Zusatzmodul gilt nur als erfolgreich abgeschlossen, wenn die Prüfung positiv absolviert wurde.
- Für eine Prüfungswiederholung werden Prüfungsgebühren verrechnet.
Mitzubringen
Bitte bringen Sie zum Prüfungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis und Ihre Kursunterlagen mit!