8190 Herstellung von Kinder- und Babybekleidung
Nach dem Besuch des Kurses Herstellung von Kinder- und Babybekleidung besteht die Möglichkeit zu einem Fachgespräch, das von Vertretern der Landesinnung OÖ abgenommen wird. Die positive Absolvierung des Fachgesprächs ist Voraussetzung, dass die Landesinnung OÖ eine positive Stellungnahme abgeben kann, wenn eine oberösterreichische Gewerbebehörde eine solche Stellungnahme im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung anfordert.
Ein Zugang zum uneingeschränkten Gewerbe Damen- oder Herrenkleidermacher ist nach diesem Kurs nicht möglich, dazu wird eine umfassendere Ausbildung bzw. einschlägige Berufspraxis gemäß Zugangsverordnung benötigt.
Ablauf:
- Kursbesuch und Anfertigung der vorgegebenen Werkstücke während des Kurses (ggf. sind die Werkstücke zuhause fertig zu stellen)
- Fachgespräch zur Erlangung der individuellen Befähigung (Termin wird im Kurs bekannt gegeben, die Prüfungskommission wird durch Landesinnung besetzt, das Fachgespräch erfolgt unter Vorlage und Diskussion der angefertigten Arbeitsproben)
Bei Rückfragen zum Fachgespräch wenden Sie sich bitte direkt an die Landesinnung (mode@wkooe.at).
Gegebenenfalls: Antragstellung für das Gewerbe „Damenkleidermacher, eingeschränkt auf die Herstellung von Kinder- und Babybekleidung“ bei der zuständigen Gewerbebehörde (BH oder Magistrat)
Die Zielgruppe:
Dieser Kurs ist für Personen geeignet, die unternehmerisch tätig werden wollen und sich auf eine individuelle Befähigung zur Ausübung des Gewerbes „Kleidermacher, eingeschränkt auf die Herstellung von Baby- oder Kinderbekleidung“ vorbereiten möchten und bereits einschlägige Vorkenntnisse besitzen, wie z.B. Personen mit
- zurückliegender Kleidermacherlehre ODER
- Lehre im Textilbereich (z.B. Textilhandel) mit Berufspraxis ODER
- Personen mit nicht abgeschlossener Modeschule bzw. verwandter Schule ODER
- Personen mit nicht abgeschlossener Kleidermacherlehre ODER
- Personen mit mehrjähriger Berufspraxis im Textilbereich
Praktische Nähkenntnisse und die Möglichkeit zum Nähen zuhause sind für den Kursbesuch unbedingt erforderlich!
Die Inhalte:
- Schnittzeichnen für Kinderbekleidung
- Materialienkunde, Bindungstechniken, Drucktechniken
- Betriebswirtschaftliches Basiswissen (kaufmännische Grundkenntnisse, Kalkulation, Rechnungslegungspflichten etc.)
- Praktisches Arbeiten in der Werkstatt
Während des Kurses sind folgende Arbeitsproben anzufertigen:
- Jogginganzug
- Kinderkleid aus BW-Webstoff oder Taufkleid aus BW-Webstoff oder Leinen
- Kinderjacke mit Kapuze, Taschen und Zippverschluss
- Kinderrock oder Kinderhose mit Zipp und Bundverarbeitung
Die Feststellung der individuellen Befähigung (Abnahme des Fachgesprächs, Beurteilung, Ausstellung der notwendigen Bestätigungen für die Behörde durch die Innung) ist nicht Teil des Kurses.
Die tatsächliche Entscheidung über das Vorhandensein der individuellen Befähigung für das jeweilige Gewerbe trifft immer nur die zuständige Gewerbebehörde. Die Stellungnahme der Landesinnung OÖ hat für die Behörde keine bindende Wirkung, aus diesem Grund kann die Landesinnung OÖ bzw. das WIFI die Genehmigung der Gewerbeanmeldung durch die Behörde nicht garantieren.
Themenaufteilung:
2 Tage: Materialkunde
1 Tag: Schnittzeichnen
3 Tage: praktisches Arbeiten, Besprechung der Arbeitsproben
1 Tag: Betriebswirtschaftliches Basiswissen (Kalkulation)
Mitzubringen:
Kalkulation: Notizblock, Schreibzeug, 1 Kinderbekleidungsstück halbfertig (mit passendem Zubehör) oder fertig
Materialienkunde: Kleber, Schere
Schnittzeichnen: Papier Größe DIN A3, Transparentpapier (Pauspapier), Bleistift, Farbstifte, Radiergummi, Spitzer, großes Geodreieck (Scheitellänge ca. 25cm), Kurvenlineal, Zirkel, Papierschere
Praxistage: Stoffe für die Werkstücke, Zubehör (Nähseiden, Reißverschlüsse, Einlagen, ...), Nähutensilien (Schere, Nähnadeln, Stecknadeln, Fingerhut, Schneiderkreide,...)
Hinweis:
Bei der Gewerbeanmeldung sind unternehmerische Fähigkeiten nachzuweisen (z.B. Ein-Ausgabenrechnung, Rechnungslegung, betriebswirtschaftliche Basiskenntnisse). Diese können z.B. durch eine bestehende Selbständigkeit, eine Lehre oder Schule mit kaufmännischen Inhalten oder auch durch allfällige sonstige Kurse dokumentiert werden. Es obliegt der Gewerbebehörde, zusätzliche Ausbildungen oder Nachweise einzufordern, mit denen die unternehmerischen Fähigkeiten dokumentiert werden können.