5653 Ausbildung Brandschutzbeauftragte:r

Modul 2

Die Brandschutzbeauftragten übernehmen wichtige Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes in der Betriebsanlage. Die nötige Kompetenz erarbeiten Sie sich nach der TRVB 117. Nach der abschließenden Erfolgskontrolle bekommen Sie die entsprechende Erweiterung des österr. Brandschutzpasses.
27.05.2025 - 28.05.2025
WIFI Grieskirchen
Präsenzkurs

Verfügbar
330,00 eur
Screenreader Text
ORT WIFI Grieskirchen
Manglburg 20
4710 Grieskirchen
ZEIT 18 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
330,00 eur inkl. Unterlagen und Zeugnisgebühr

5653 Ausbildung Brandschutzbeauftragte:r

Brandschutzbeauftragte sind Personen mit technischem Verständnis und mit einer Ausbildung gemäß TRVB 117 O, welche die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrnehmen.

Dieser Lehrgang gilt in Kombination mit der Ausbildung zum:r Brandschutzwart:in (Modul 1) als Grundausbildung gemäß TRVB 117 O zum/zur Brandschutzbeauftragten.

Die Zielgruppe:

  • Personen, die für die Verwendung als Brandschutzbeauftragte vorgesehen sind
  • aber auch für Personen, die die Funktion des Stellvertreters oder Stellvertreterin eines/einer Brandschutzbeauftragten ausüben.

Die Voraussetzungen:

Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Modul, ist der Besuch des Modul 1 – Brandschutzwart:in (Kursnr.5652) oder mind. Gruppenkommandantenkurs (Führen-I) der österr. Feuerwehrausbildungen!

Die Trainingsinhalte:

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Baulicher Brandschutz, Baustoffe
  • Bauteile
  • Technischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Erste und erweiterte Löschhilfe sowie Brandgefahren.

Mitzubringen:

Brandschutzpass oder Nachweis des Gruppenkommandanten oder Gruppenkommandantin (Führen-I)

Wir bitten um Abgabe eines PASSFOTOS am ersten Kurstag, sollte Sie keinen Brandschutzpass besitzen!

Hinweis(e):

Schreibt die Behörde nicht ausdrücklich eine:n Stellvertreter:in vor, genügt für die vertretende Funktion die Ausbildung zum:r Brandschutzwart:in (Kursnr.5652). Der Brandschutzpass ist alle fünf Jahre zu verlängern. Unsere Empfehlung dafür ist die Brandschutztagung (Kursnr.5650).

Die Prüfungsordnung ist ersichtlich unter:

https://www.wifi-ooe.at/fileadmin/content/Allgemeine_Pruefungsordnung.pdf

Fachseminare finden Sie unter: https://www.wifi-ooe.at/k/brandschutz

FAQ:

Entfällt das Modul 1 (Brandschutzwart:in), wenn Sie Feuerwehr-Gruppenkommandant:in sind?

JA

Kann der Brandschutzbeauftragte seine Gültigkeit verlieren?

JA, nach 5 Jahren

Wie kann ich meinen Brandschutzpass verlängern?

Die Verlängerung wird mit einer Schulung von 7 EH gewährt und muss rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre absolviert werden. Für diese werden folgende Kurse angeboten:

  • 5650 Brandschutztagung
  • 5672 Brandschutzgruppe
  • 5670 N3 Fachkurs
  • 5669 N2 Fachkurs
  • 5668 N1 Fachkurs
  • 5664 Druckbelüftungsanlagen
  • 5663 Brandmeldeanlagen
  • 5662 Fachkurs Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • 5661 Fachkurs Gaslöschanlagen
  • 5660 Fachkurs Sprinkleranlagen

Kann ich ohne den Besuch des Kurses zum/zur Brandschutzwart:in (Kursnr.5652) oder der Ausbildung zum/zur Feuerwehr-Gruppenkommandant:in, den Kurs zum/zur Brandschutzbeauftragen besuchen?

NEIN

Dieses Seminar bieten wir auch:

  • Exklusiv für Ihr Unternehmen
  • Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
  • Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel

Jetzt anfragen: