Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung nach der Fremdenführer-Verordnung
Der Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftszweig, der eine professionelle Ausbildung für Fremdenführer:innen erfordert, um Land und Kultur nachhaltig zu präsentieren. Der WIFI-Lehrgang bereitet praxisorientiert auf die Befähigungsprüfung vor und betont die Bedeutung hochqualifizierter Guides. Exkursionen, Museumsbesuche und Kommunikationstraining stärken die praktischen Fähigkeiten und das geschichtliche Wissen der Teilnehmer:innen. Der Lehrgang umfasst auch praktische Übungen im Umgang mit Ausflugsbussen, um die Fähigkeiten für die spätere Tätigkeit als Fremdenführer:in zu schärfen.
Wir informieren Sie gerne sobald ein neuer buchbarer Kurstermin angeboten wird.
8722 Lehrgang für Fremdenführer:innen
In der Ausbildung „Lehrgang für Fremdenführer:innen“ bereiten Sie sich auf die Befähigungsprüfung vor und erwerben die fachliche Teilqualifikation zum Gewerbe der Fremdenführer:innen.
Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fremdenführer:innen:
Gemäß der Gewerbeordnung wird die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fremdenführer:innen durch Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch des Lehrganges für Fremdenführer:innen und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung erbracht.
Alle, die die fachliche Qualifikation zum Gewerbe „Fremdenführer:innen“ erlangen und sich auf die Befähigungsprüfung vorbereiten wollen.
Die Voraussetzungen:
- Der Besuch des kostenlosen Infoabends „Informationsveranstaltung Lehrgang für Fremdenführer:innen“.
Die Inhalte:
- Geschichte einschließlich politischer Bildung (insbesondere Urgeschichte, Reichsgeschichte und österreichische Geschichte)
- Kultur- und Kunstgeschichte
- Heimat- und Volkskunde
- Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialkunde einschließlich Rechnungswesen und Betriebswirtschaft
- Fremdenverkehrsgeographie einschließlich Wirtschaftsgeographie
- Fremdenverkehrslehre
- Durchführung von Führungen einschließlich praktischer Übungen und in Rhetorik und Verhaltensstrategie
- Rechtskunde
- Erste Hilfe
Vom Besuch des Gegenstandes Erste Hilfe des Lehrgangs ist befreit, wer die Befähigung zur Leistung Erster Hilfe durch Belege folgender Art nachweist:
- Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtungen Medizin/Humanmedizin/Zahnmedizin oder Veterinärmedizin oder Pharmazie an einer inländischen Universität oder
- Bescheinigung einer Dienststelle des Österreichischen Roten Kreuzes über eine abgeschlossene Ausbildung in Erster Hilfe oder
- Zeugnisse sonstiger einschlägiger Stellen über eine der Ausbildung in Erster Hilfe gleichwertigen Ausbildung.
Die Zugangsvoraussetzungen zur Befähigungsprüfung und zum reglementierten Gewerbe für Fremdenführer:innen:
Befähigungsprüfung:
Einzige Voraussetzung zum Prüfungsantritt zur Befähigungsprüfung ist das vollendete 18. Lebensjahr.
Reglementiertes Gewerbe für Fremdenführer:innen:
Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fremdenführer (§ 94 Z 21 GewO 1994) wird durch Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für Fremdenführer:innen und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung erbracht.
Berufsausbildung BIC.AT – nähere Information finden Sie hier!
Kontextkompetenz:
Sie…
- können die vielfältigen Erwartungen des Marktes (Reisebüro, Veranstalter, Firmenkunden, Einzelgäste) erfüllen
- kennen die rechtlichen und unternehmerischen Rahmenbedingungen (EPU)
- kennen die Stellung des Fremdenführers innerhalb der Tourismusstrukturen
- repräsentieren das Gebiet (Stadt, Bundesland, Land) gegenüber dem Gast
Fachliche Kompetenz:
Führungen
Sie …
- können Führungen für Gruppen organisieren und durchführen.
Theoretisches Wissen
Sie …
- verfügen über ein breit gefächertes Wissen,
- können dieses Wissen flexibel einsetzen, der jeweiligen Führungssituation und den Bedürfnissen der Gruppe anpassen (Auswahl von geeigneten Informationen je nach Interessen und Anforderungen des Publikums),
- können selbständig neue Kenntnisse und Informationen erarbeiten, um ihr Wissen zu aktualisieren,
- erarbeiten und entwickeln selbständig neue Führungen und Themengebiete,
- informieren kompetent über aktuelle Lebensaspekte des jeweiligen Gebietes.
Präsentationstechniken
Sie …
- verfügen über relevante Techniken der Präsentation, wie Stimmeinsatz, klare Aussprache, richtige Verwendung des Mikrophons im Bus,
- setzen Redestil und Wortschatz flexibel ein, um sich auf die Anforderungen der Gruppe einzustellen, halten Blickkontakt mit der Gruppe und setzen Körpersprache ein, um die Aufmerksamkeit zu halten.
Kommunikationstechniken
Sie …
- strukturieren und verknüpfen Informationen, um Wissen in kompakter, gut verständlicher und unterhaltsamer Weise zu vermitteln,
- lassen mit ihrem lebendigen Kommunikationsstil die Besucher:innen das Gesehene und Besichtigte erleben und verstehen,
- beherrschen das „group handling“ und können Ihre Gruppe stets günstig – den jeweiligen Gegebenheiten angepasst – positionieren,
- gehen flexibel auf Umgebungsbedingungen ein,
- präsentieren die Informationen in umfassender und kommunikativer Weise und in angemessener Sprache,
- können die Interessen und Anforderungen des Publikums einschätzen und gehen darauf ein,
- kommunizieren effizient auch in einer Fremdsprache.
Konfliktmanagement
Sie …
- sind sich gruppendynamischer Prozesse bewusst,
- erkennen Konfliktsituationen und können sie entschärfen.
Sicherheit und Gesundheit
Sie …
- kennen die einschlägigen Vorschriften und können sie bei Bedarf umsetzen,
- reagieren richtig in Notfallsituationen,
- sind sich möglicher Gefahrenpotentiale bewusst und können diese im Führungsalltag vermeiden.
Anforderungen des Auftraggebers/Marktes
Sie …
- erfüllen die Anforderung des Auftraggebers /der Auftraggeberin (Reisebüro, Veranstalter:in, Firmenkunde/Firmenkundinnen, Kongress, etc.) hinsichtlich Inhalt der Führung, Ablauf und Dauer,
- haben effizientes Zeitmanagement,
- kommunizieren professionell mit dem/der Auftraggeber:in und wahren die Interessen gegenüber dem Kunden/den Kundinnen.
Unternehmerische Aufgaben/Anforderungen
Sie …
- können direkte Führungen (ohne zwischengeschalteten Auftraggeber:in) selbständig durchführen und abwickeln,
- verfügen über Kenntnisse in Marketing,
- verfügen über unternehmerische Kenntnisse im Bereich Buchhaltung/Steuern und Recht.
Soziale Kompetenz
Sie …
- sind unvoreingenommen, höflich und freundlich gegenüber den Kunden/Kundinnen, egal welche Nationalität, Alter, sexuelle Orientierung, ... diese haben,
- nehmen die besonderen Bedürfnisse der Kunden/Kundinnen wahr und berücksichtigen diese während der Führung (Mobilitätsprobleme, körperliche Behinderungen, Lernschwächen),
- reagieren richtig in Konflikt-und Stresssituationen.
Selbst-Kompetenz
Sie …
- aktualisieren laufend Ihr Wissen und erweitern Ihre Fachbereiche (berufliche Weiterbildung),
- aktualisieren ihre Führungen und entwickeln neue Konzepte,
- evaluieren bestehende Konzepte und sind um Feedback und Qualitätskontrolle bemüht,
- sind in der Lage, alle rechtlichen und unternehmerischen Erfordernisse umzusetzen (EPU).
Die Befähigungsprüfung:
Die Tätigkeit als Fremdenführer:in ist an bestimmte, gesetzlich geregelte Voraussetzungen gebunden. Diese Voraussetzungen sind in der 617. Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten definiert.
Wer als Fremdenführer:in tätig sein will, muss eine Befähigungsprüfung bei der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ, Wienerstr. 150, 4024 Linz, ablegen. Diese Prüfung besteht aus 3 Modulen.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
Die praktische Prüfung besteht in einer Probeführung in deutscher Sprache und in der (den) gewählte(n) Fremdsprache(n). *
Die Probeführung hat sich auf folgende Führungstätigkeiten zu erstrecken:
- in einer Sehenswürdigkeit
- bei einem Rundgang
- in einer Busführung
Während der gesamten praktischen Prüfung sind die berufspraktisch angewandten Fertigkeiten in der Stimmtechnik und der Rhetorik vom Kandidaten/von Kanditdatinnen zu beweisen und von der Kommission in die Bewertung einzubeziehen.
* Fremdsprachenkenntnisse (fließend) sind Voraussetzung.
Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung
Modul 2 erstreckt sich auf beruflich fachliche Kenntnisse für das Gewerbe der Fremdenführer:innen und besteht aus 2 Gegenständen:
- Kenntnisse der Allgemeinbildung
Der Gegenstand Kenntnisse der Allgemeinbildung hat sich auf die für die Ausübung des Gewerbes der Fremdenführer:innen erforderlichen Allgemeinbildung und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit zu erstrecken.
- Beruflich fachliche Kenntnisse
Der Gegenstand beruflich fachliche Kenntnisse hat sich auf folgende Sachgebiete zu erstrecken:
- Geschichte, insbesondere des österreichischen Raumes in seiner historischen Dimension und der Nachbarländer, Reichsgeschichte und österreichische Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte;
- Kultur- und Kunstgeschichte;
- Österreichische Heimat- und Volkskunde;
- Politische Bildung, insbesondere Verfassungsgrundsätze Österreichs, Österreich im Rahmen der Europäischen Union und der Völkerrechtsgemeinschaft, internationale Organisationen;
- Tourismusgeographie;
- Tourismuskunde mit den Schwerpunkten wirtschaftlicher Bedeutung von Tourismus und Freizeitwirtschaft für Österreich, Stellung der Fremdenführer:innen in deren Rahmen
Modul 3: Schriftliche Prüfung
Die Aufgabenstellung der schriftlichen Prüfung hat auf höherem fachlichem Niveau zu erfolgen, um die Anforderungen, die an einem/einer Unternehmer:in zu stellen sind, nachweisen zu können.
Die Aufgabenstellung in den Bereichen kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse und rechtliche Kenntnisse ist als bereichsübergreifendes Fallbeispiel (Projektarbeit) sowie in Form von Fallbeispielen zu stellen:
- a. Kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die für die Ausübung des Fremdenführergewerbes erforderlich sind, wobei vom Status der Fremdenführer:innen als Einzelunternehmer:in und Kleingewerbetreibende auszugehen ist, wie insbesondere die Führung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Belegwesen, Reiseabrechnungen (In- und Ausland), Ausstellen von Rechnungen, Verfassen von Steuererklärungen, Verkehr mit den Finanzbehörden, Grundzüge des Marketings, unternehmerische Organisation und Finanzierung.
- b. Rechtliche Kenntnisse, die für die Ausübung des Fremdenführergewerbes erforderlich sind, wobei vom Status der Fremdenführer:innen als Einzelunternehmer:in und Kleingewerbetreibende auszugehen ist, wie insbesondere allgemeine Grundsätze der Rechtsordnung, bürgerliches Recht (Vertragsrecht, Leistungsstörungen), Geltendmachung von Forderungen, Grundzüge des Handels-, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts (Urheberrecht, Markenschutz), Gewerberecht, Steuerrecht, Grundzüge des Arbeitsrechts einschließlich Sonderbeschäftigungsformen, Sozialversicherung, Organisation der Wirtschaftskammern.
Zusatzprüfung:
Personen, die die Prüfung für das Fremdenführergewerbe erfolgreich abgelegt haben, können die Kenntnis weiterer Fremdsprachen durch eine Zusatzprüfung nachweisen. Die Zusatzprüfung hat sich auf das Modul 1 zu erstrecken.
Bewertung:
- Für die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
- Ein Modul ist positiv bestanden, wenn alle Gegenstände positiv bewertet wurden.
- Ein Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn wenigstens die Hälfte der abgelegten Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet und die übrigen Gegenstände mit der Note „Gut“ benotet wurden.
Wiederholung:
Prüfungsteile können entsprechend der Entscheidung der Prüfungskommission wiederholt werden.
Ihr Qualifikationsnachweis:
WIFI-Zeugnis
Die Lehrgangsleitung:
MMMag. Martin J. Luger, MA BEd
Mag. Sonja Thauerböck
Alexandra Engelbrechtsmüller