8722 Lehrgang für Fremdenführer:innen

Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung nach der Fremdenführer-Verordnung

Der Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftszweig, der eine professionelle Ausbildung für Fremdenführer:innen erfordert, um Land und Kultur nachhaltig zu präsentieren. Der WIFI-Lehrgang bereitet praxisorientiert auf die Befähigungsprüfung vor und betont die Bedeutung hochqualifizierter Guides. Exkursionen, Museumsbesuche und Kommunikationstraining stärken die praktischen Fähigkeiten und das geschichtliche Wissen der Teilnehmer:innen. Der Lehrgang umfasst auch praktische Übungen im Umgang mit Ausflugsbussen, um die Fähigkeiten für die spätere Tätigkeit als Fremdenführer:in zu schärfen.
Derzeit ist leider kein Termin verfügbar

Wir informieren Sie gerne sobald ein neuer buchbarer Kurstermin angeboten wird.

8722 Lehrgang für Fremdenführer:innen

In der Ausbildung „Lehrgang für Fremdenführer:innen“ bereiten Sie sich auf die Befähigungsprüfung vor und erwerben die fachliche Teilqualifikation zum Gewerbe der Fremdenführer:innen.

Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fremdenführer:innen:

Gemäß der Gewerbeordnung wird die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fremdenführer:innen durch Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch des Lehrganges für Fremdenführer:innen und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung erbracht.

Alle, die die fachliche Qualifikation zum Gewerbe „Fremdenführer:innen“ erlangen und sich auf die Befähigungsprüfung vorbereiten wollen.

Die Voraussetzungen:

  • Der Besuch des kostenlosen Infoabends „Informationsveranstaltung Lehrgang für Fremdenführer:innen“.

Die Inhalte:

  • Geschichte einschließlich politischer Bildung (insbesondere Urgeschichte, Reichsgeschichte und österreichische Geschichte)
  • Kultur- und Kunstgeschichte
  • Heimat- und Volkskunde
  • Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialkunde einschließlich Rechnungswesen und Betriebswirtschaft
  • Fremdenverkehrsgeographie einschließlich Wirtschaftsgeographie
  • Fremdenverkehrslehre
  • Durchführung von Führungen einschließlich praktischer Übungen und in Rhetorik und Verhaltensstrategie
  • Rechtskunde
  • Erste Hilfe

Vom Besuch des Gegenstandes Erste Hilfe des Lehrgangs ist befreit, wer die Befähigung zur Leistung Erster Hilfe durch Belege folgender Art nachweist:

  • Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtungen Medizin/Humanmedizin/Zahnmedizin oder Veterinärmedizin oder Pharmazie an einer inländischen Universität oder
  • Bescheinigung einer Dienststelle des Österreichischen Roten Kreuzes über eine abgeschlossene Ausbildung in Erster Hilfe oder
  • Zeugnisse sonstiger einschlägiger Stellen über eine der Ausbildung in Erster Hilfe gleichwertigen Ausbildung.

Die Zugangsvoraussetzungen zur Befähigungsprüfung und zum reglementierten Gewerbe für Fremdenführer:innen:

Befähigungsprüfung:

Einzige Voraussetzung zum Prüfungsantritt zur Befähigungsprüfung ist das vollendete 18. Lebensjahr.

Reglementiertes Gewerbe für Fremdenführer:innen:

Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fremdenführer (§ 94 Z 21 GewO 1994) wird durch Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für Fremdenführer:innen und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung erbracht.

Berufsausbildung BIC.AT – nähere Information finden Sie hier!

Kontextkompetenz:

Sie…

  • können die vielfältigen Erwartungen des Marktes (Reisebüro, Veranstalter, Firmenkunden, Einzelgäste) erfüllen
  • kennen die rechtlichen und unternehmerischen Rahmenbedingungen (EPU)
  • kennen die Stellung des Fremdenführers innerhalb der Tourismusstrukturen
  • repräsentieren das Gebiet (Stadt, Bundesland, Land) gegenüber dem Gast

Fachliche Kompetenz:

Führungen

Sie …

  • können Führungen für Gruppen organisieren und durchführen.

Theoretisches Wissen

Sie …

  • verfügen über ein breit gefächertes Wissen,
  • können dieses Wissen flexibel einsetzen, der jeweiligen Führungssituation und den Bedürfnissen der Gruppe anpassen (Auswahl von geeigneten Informationen je nach Interessen und Anforderungen des Publikums),
  • können selbständig neue Kenntnisse und Informationen erarbeiten, um ihr Wissen zu aktualisieren,
  • erarbeiten und entwickeln selbständig neue Führungen und Themengebiete,
  • informieren kompetent über aktuelle Lebensaspekte des jeweiligen Gebietes.

Präsentationstechniken

Sie …

  • verfügen über relevante Techniken der Präsentation, wie Stimmeinsatz, klare Aussprache, richtige Verwendung des Mikrophons im Bus,
  • setzen Redestil und Wortschatz flexibel ein, um sich auf die Anforderungen der Gruppe einzustellen, halten Blickkontakt mit der Gruppe und setzen Körpersprache ein, um die Aufmerksamkeit zu halten.

Kommunikationstechniken

Sie …

  • strukturieren und verknüpfen Informationen, um Wissen in kompakter, gut verständlicher und unterhaltsamer Weise zu vermitteln,
  • lassen mit ihrem lebendigen Kommunikationsstil die Besucher:innen das Gesehene und Besichtigte erleben und verstehen,
  • beherrschen das „group handling“ und können Ihre Gruppe stets günstig – den jeweiligen Gegebenheiten angepasst – positionieren,
  • gehen flexibel auf Umgebungsbedingungen ein,
  • präsentieren die Informationen in umfassender und kommunikativer Weise und in angemessener Sprache,
  • können die Interessen und Anforderungen des Publikums einschätzen und gehen darauf ein,
  • kommunizieren effizient auch in einer Fremdsprache.

Konfliktmanagement

Sie …

  • sind sich gruppendynamischer Prozesse bewusst,
  • erkennen Konfliktsituationen und können sie entschärfen.

Sicherheit und Gesundheit

Sie …

  • kennen die einschlägigen Vorschriften und können sie bei Bedarf umsetzen,
  • reagieren richtig in Notfallsituationen,
  • sind sich möglicher Gefahrenpotentiale bewusst und können diese im Führungsalltag vermeiden.

Anforderungen des Auftraggebers/Marktes

Sie …

  • erfüllen die Anforderung des Auftraggebers /der Auftraggeberin (Reisebüro, Veranstalter:in, Firmenkunde/Firmenkundinnen, Kongress, etc.) hinsichtlich Inhalt der Führung, Ablauf und Dauer,
  • haben effizientes Zeitmanagement,
  • kommunizieren professionell mit dem/der Auftraggeber:in und wahren die Interessen gegenüber dem Kunden/den Kundinnen.

Unternehmerische Aufgaben/Anforderungen

Sie …

  • können direkte Führungen (ohne zwischengeschalteten Auftraggeber:in) selbständig durchführen und abwickeln,
  • verfügen über Kenntnisse in Marketing,
  • verfügen über unternehmerische Kenntnisse im Bereich Buchhaltung/Steuern und Recht.

Soziale Kompetenz

Sie …

  • sind unvoreingenommen, höflich und freundlich gegenüber den Kunden/Kundinnen, egal welche Nationalität, Alter, sexuelle Orientierung, ... diese haben,
  • nehmen die besonderen Bedürfnisse der Kunden/Kundinnen wahr und berücksichtigen diese während der Führung (Mobilitätsprobleme, körperliche Behinderungen, Lernschwächen),
  • reagieren richtig in Konflikt-und Stresssituationen.

Selbst-Kompetenz

Sie …

  • aktualisieren laufend Ihr Wissen und erweitern Ihre Fachbereiche (berufliche Weiterbildung),
  • aktualisieren ihre Führungen und entwickeln neue Konzepte,
  • evaluieren bestehende Konzepte und sind um Feedback und Qualitätskontrolle bemüht,
  • sind in der Lage, alle rechtlichen und unternehmerischen Erfordernisse umzusetzen (EPU).

Die Befähigungsprüfung:

Die Tätigkeit als Fremdenführer:in ist an bestimmte, gesetzlich geregelte Voraussetzungen gebunden. Diese Voraussetzungen sind in der 617. Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten definiert.

Wer als Fremdenführer:in tätig sein will, muss eine Befähigungsprüfung bei der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ, Wienerstr. 150, 4024 Linz, ablegen. Diese Prüfung besteht aus 3 Modulen.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

Die praktische Prüfung besteht in einer Probeführung in deutscher Sprache und in der (den) gewählte(n) Fremdsprache(n). *

Die Probeführung hat sich auf folgende Führungstätigkeiten zu erstrecken:

  • in einer Sehenswürdigkeit
  • bei einem Rundgang
  • in einer Busführung

Während der gesamten praktischen Prüfung sind die berufspraktisch angewandten Fertigkeiten in der Stimmtechnik und der Rhetorik vom Kandidaten/von Kanditdatinnen zu beweisen und von der Kommission in die Bewertung einzubeziehen.

* Fremdsprachenkenntnisse (fließend) sind Voraussetzung.

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

Modul 2 erstreckt sich auf beruflich fachliche Kenntnisse für das Gewerbe der Fremdenführer:innen und besteht aus 2 Gegenständen:

  • Kenntnisse der Allgemeinbildung

Der Gegenstand Kenntnisse der Allgemeinbildung hat sich auf die für die Ausübung des Gewerbes der Fremdenführer:innen erforderlichen Allgemeinbildung und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit zu erstrecken.

  • Beruflich fachliche Kenntnisse

Der Gegenstand beruflich fachliche Kenntnisse hat sich auf folgende Sachgebiete zu erstrecken:

  • Geschichte, insbesondere des österreichischen Raumes in seiner historischen Dimension und der Nachbarländer, Reichsgeschichte und österreichische Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte;
  • Kultur- und Kunstgeschichte;
  • Österreichische Heimat- und Volkskunde;
  • Politische Bildung, insbesondere Verfassungsgrundsätze Österreichs, Österreich im Rahmen der Europäischen Union und der Völkerrechtsgemeinschaft, internationale Organisationen;
  • Tourismusgeographie;
  • Tourismuskunde mit den Schwerpunkten wirtschaftlicher Bedeutung von Tourismus und Freizeitwirtschaft für Österreich, Stellung der Fremdenführer:innen in deren Rahmen

Modul 3: Schriftliche Prüfung

Die Aufgabenstellung der schriftlichen Prüfung hat auf höherem fachlichem Niveau zu erfolgen, um die Anforderungen, die an einem/einer Unternehmer:in zu stellen sind, nachweisen zu können.

Die Aufgabenstellung in den Bereichen kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse und rechtliche Kenntnisse ist als bereichsübergreifendes Fallbeispiel (Projektarbeit) sowie in Form von Fallbeispielen zu stellen:

  • a. Kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die für die Ausübung des Fremdenführergewerbes erforderlich sind, wobei vom Status der Fremdenführer:innen als Einzelunternehmer:in und Kleingewerbetreibende auszugehen ist, wie insbesondere die Führung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Belegwesen, Reiseabrechnungen (In- und Ausland), Ausstellen von Rechnungen, Verfassen von Steuererklärungen, Verkehr mit den Finanzbehörden, Grundzüge des Marketings, unternehmerische Organisation und Finanzierung.
  • b. Rechtliche Kenntnisse, die für die Ausübung des Fremdenführergewerbes erforderlich sind, wobei vom Status der Fremdenführer:innen als Einzelunternehmer:in und Kleingewerbetreibende auszugehen ist, wie insbesondere allgemeine Grundsätze der Rechtsordnung, bürgerliches Recht (Vertragsrecht, Leistungsstörungen), Geltendmachung von Forderungen, Grundzüge des Handels-, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts (Urheberrecht, Markenschutz), Gewerberecht, Steuerrecht, Grundzüge des Arbeitsrechts einschließlich Sonderbeschäftigungsformen, Sozialversicherung, Organisation der Wirtschaftskammern.

Zusatzprüfung:

Personen, die die Prüfung für das Fremdenführergewerbe erfolgreich abgelegt haben, können die Kenntnis weiterer Fremdsprachen durch eine Zusatzprüfung nachweisen. Die Zusatzprüfung hat sich auf das Modul 1 zu erstrecken.

Bewertung:

  • Für die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  • Ein Modul ist positiv bestanden, wenn alle Gegenstände positiv bewertet wurden.
  • Ein Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn wenigstens die Hälfte der abgelegten Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet und die übrigen Gegenstände mit der Note „Gut“ benotet wurden.

Wiederholung:

Prüfungsteile können entsprechend der Entscheidung der Prüfungskommission wiederholt werden.

Ihr Qualifikationsnachweis:

WIFI-Zeugnis

Die Lehrgangsleitung:

MMMag. Martin J. Luger, MA BEd

Mag. Sonja Thauerböck

Alexandra Engelbrechtsmüller