Bildungskarenz plus
Bildungskarenz plus ist eine Spezialförderung des AMS OÖ und des Landes OÖ.
Zielsetzung: Unternehmen und Betriebe halten ihre Mitarbeiter:innen, während sich diese in einer zwei- bis zwölfmonatigen Karenzzeit für künftige Aufgaben höher qualifizieren. Das Arbeitsverhältnis wird nicht gelöst.
Die Spezialförderung gilt für Kurse, die ab 01.01.2024 starten und bis 31.12.2026 enden (Stand Jänner 2024).
Das AMS finanziert das Einkommen der karenzierten Mitarbeiter:innen in Form eines Weiterbildungsgeldes. Das Land OÖ fördert die Kurskosten.
Förderempfänger
Alle Unternehmen, die über einen Sitz in Oberösterreich verfügen und die Weiterbildungskosten zur Gänze übernehmen.
Förderbarer Personenkreis
Förderbar sind alle Arbeitnehmer:innen, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben, Anpruch auf das Weiterbildungsgeld seitens des AMS OÖ haben und mindestens zwei bis maximal 12 Monate Weiterbildungsgeld vom AMS beziehen.
Die Anzahl der Teilnehmer:innen ist grundsätzlich auf die Hälfte der Belegschaft bzw. maximal 30 Personen pro Unternehmen beschränkt.
Förderhöhe/Fördervoraussetzungen
Die Weiterbildung wird zwischen Arbeitnehmer:in und Betrieb vereinbart und vom Fördergeber als betrieblich nutzbar eingestuft.
Förderbar sind 50 % der Kurs‐ und Prüfungskosten bis max. € 3.000,- pro Person, sofern die gesamten Kosten vom antragsstellenden Unternehmen getragen werden – für Kurse, ab mindestens € 250,‐ (ohne Prüfungsgebühr) pro Kurs und Teilnehmer:in und die bis 31.12.2026 abgeschlossen sind.
Zusätzlich 10 % für Personen mit Behinderung ab einem Grad von mind. 50 %
Aufenthaltskosten oder anderweitig anfallende Kosten sind nicht förderbar.
Informationen zu den Voraussetzungen für die Bildungskarenz/Bildungsteilzeit finden Sie hier.
Antragstellung AMS OÖ
Den Antrag auf Weiterbildungsgeld müssen Sie als Arbeitnehmer:in bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ einbringen.
Antragstellung Land OÖ
Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie sind über das Wirtschaftsportal Oberösterreich mittels der dafür vorgesehenen Formulare und der darin angeführten Beilagen beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, gestellt werden.
Die detaillierten Richtlinien sind hier angeführt.