0702 Diplomlehrgang Mediation
Mediation ist ein kooperatives Verfahren zur Konfliktregelung auf freiwilliger Basis. Ziel ist eine rechtsgültige, an den Interessen der Streitparteien orientierte, konsensuale Vereinbarung. Mediatoren und Mediatorinnen sind in familiären, wirtschaftlichen und öffentlichen Konflikten tätig. Auch innerhalb von Unternehmen wenden sie ihr Wissen als Führungskräfte, in Personalabteilungen oder im Beschwerdemanagement an. Personen, die beruflich mit Konflikten konfrontiert sind, erwerben zusätzliche Fähigkeiten für ihren Grundberuf und erweitern so ihre Konfliktlösungskompetenzen. Der Lehrgang dauert 2 Semester und entspricht der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (BGBl.Nr. 29/2003).
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0702 Diplomlehrgang Mediation

Mediation ist ein kooperatives Verfahren zur Konfliktregelung auf freiwilliger Basis. Ziel ist eine rechtsgültige, an den Interessen der Streitparteien orientierte, konsensuale Vereinbarung.

Rechtlich-wirtschaftliche und emotional-psychodynamische Aspekte finden gleichrangige Beachtung. Dadurch werden zufriedenstellende und tragfähige Konfliktlösungen erzielt.

Mediation wird in vielen Bereichen mit Erfolg eingesetzt wie z.B. in Konflikten im wirtschaftlichen Bereich, Familienkonflikten, Scheidungskonflikten, Erbschaftsstreitigkeiten, Konflikten in Schulen und anderen öffentlichen Institutionen, im kommunalen Bereich z.B. bei Nachbarschaftskonflikten, bei Umweltkonflikten und im interkulturellen Bereich.

Damit eine Mediation erfolgreich ist, müssen folgende Voraussetzungen von Seiten der Konfliktparteien erfüllt sein:

  • Motivation zur Mediation
  • Eigenverantwortung
  • Bereitschaft zur Offenheit und Einigung

Sollten beispielsweise im Rahmen einer Scheidung bereits gerichtliche Schritte eingeleitet worden sein, so ruhen diese während der Zeit der Mediation. Mit Hilfe von Mediatorinnen/Mediatoren (neutralen allparteilichen Begleiter:innen des Konfliktlösungsprozesses) können die Beteiligten erfahren, dass faire Lösungen ohne Verlierer möglich sind.

Die Lernziele:

Als Absolvent:in des Lehrgangs sind Sie in der Lage,

  • den Prozess der Mediation anhand der fünf Phasen durchzuführen.
  • Vertrauen zu den Parteien in Bezug auf Durchführung und Allparteilichkeit aufzubauen.
  • einen geschützten Raum für die Konfliktparteien zu schaffen.
  • gegenseitiges Verständnis zu entwickeln bzw. zumindest zu fördern.
  • divergierende Positionen und Sichtweisen miteinander in Beziehung zu setzen.
  • sich selbst bezüglich des Konfliktgegenstandes zurückzunehmen und die notwendige Distanz zu wahren.
  • anhand von verschiedenen Techniken Konflikte in Organisationen zu analysieren und diagnostizieren.
  • verschiedene Frage- bzw. Gesprächstechniken einzusetzen, um die Kommunikation zwischen den Parteien zu fördern.
  • verschiedene Kreativitätstechniken einzusetzen, um die Parteien zu unterstützen selbstständig eine tragfähige Lösung zu finden.

Vorteile der Mediation:

Die Vorteile der Mediation liegen klar auf der Hand:

  • Konflikte werden in gegenseitiger Achtung bearbeitet
  • Praktische, tragfähige Lösungen, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind
  • Mediation erspart den Betroffenen zermürbende Auseinandersetzungen, lange Gerichtsverfahren und hohe Kosten
  • Mediation bietet auch die Möglichkeit, neue Verhaltensmuster für zukünftige Streitsituationen zu entwickeln, um damit neuen Auseinandersetzungen besser gerüstet zu begegnen
  • Mediation stärkt die Autonomie der Konfliktpartner:innen

Die Rolle des Mediators/der Mediatorin:

Der Mediator/die Mediatorin führt die Konfliktparteien durch einen Klärungsprozess, der sie befähigt, ihre eigenen Interessen und Gefühle zu erkennen, diejenigen der anderen Seite zu verstehen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Man ist für die Struktur des Mediationsprozesses verantwortlich und sorgt dafür, dass die Mediationsgespräche in Gang bleiben, wobei man außerdem darauf achtet, dass bestimmte Gesprächsregeln eingehalten werden (z.B. Fairness, gegenseitige Achtung etc.).

Der Mediator/die Mediatorin sorgt auch dafür, dass ein eventuell vorhandenes Machtungleichgewicht ausgeglichen wird, dass keine unrealisierbaren oder gesetzeswidrigen Vereinbarungen getroffen werden und, dass sich die Beteiligten über ihre Gefühle und Interessen klarwerden.

Wichtig dabei ist: Mediationsgespräche sind vertraulich, Mediatorinnen/Mediatoren geben auch bei Gericht nicht über den Inhalt von Mediationsgesprächen Auskunft (gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit durch das Zivilrechts-Mediations-Gesetz für in die Liste eingetragene Mediatorinnen/Mediatoren).

Die Zielgruppe:

Der Ausbildungslehrgang für Mediation wendet sich an Personen, die

  • als Mediator:in tätig sein wollen
  • als Führungskräfte die mediativen Techniken im Führungsalltag zielführend einsetzen wollen
  • im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit die Werkzeuge der Mediation für den Umgang mit Konflikten benötigen
  • ihr Verhaltensrepertoire in Konflikten erweitern wollen
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung ev. auch Berufserfahrung mitbringen
  • das Orientierungsgespräch positiv absolvieren
  • die Bereitschaft zur Reflexion und persönlichen Weiterentwicklung haben

Das Orientierungsgespräch (verpflichtend):

Die Orientierungsgespräche werden in Form von Einzelgesprächen durch jeweils eine der Lehrgangsleiterinnen durchgeführt. Ziel dieser Gespräche ist es, genau abzuklären, ob das tatsächliche Angebot des Lehrganges mit den Erwartungen und Anforderungen der Interessenten übereinstimmt.

Das Ziel der Ausbildung:

Der Lehrgang ist eine fundierte Mediationsausbildung und vermittelt Ihnen die Fähigkeiten, die zur Durchführung und Anleitung einer konstruktiven Konfliktlösung notwendig sind.

Sie erwerben folgende Kompetenzen eines Mediators/einer Mediatorin:

Theorie / theoretische Kompetenz:

Am Beginn der Basisausbildung steht der Erwerb von Wissen im Vordergrund. Das Wissen wird über verschiedene Lehrmethoden vermittelt – wobei der Vortrag eine untergeordnete Rolle einnimmt und Lernen zu einem großen Teil selbstgesteuert – durch Eigenaktivität der TeilnehmerInnen erfolgt (Kleingruppenarbeit, Einzelarbeit, Gruppenübungen und Gruppenarbeiten, Rollenspiele und Simulationen).

Praxis / Handlungskompetenz:

Die reine Anwendungsorientierung, d.h. die Anwendung des erworbenen Wissens, der erworbenen Fähigkeiten (im Sinne von „Praxisseminaren“ laut Ausbildungsverordnung) nimmt im Verlauf der Ausbildung zunehmend Raum in den Modulen ein. Es findet eine schrittweise Weiterentwicklung bei den Teilnehmenden statt: von einer Umsetzung vorerst theoretischen Wissens im Sinne von Erfahrungslernen hin zur selbstgesteuerten Anwendung und Handlung bis zur Entwicklung eines eigenen Stils in der Mediation.

Haltung und Ethik:

Einen großen Stellenwert in der Ausbildung nimmt die Erarbeitung und Reflexion des eigenen Zugangs zur Mediation ein. Grundhaltung und Berufsethik werden als Grundlage mediativen Arbeitens gelehrt und auch im Umgang mit den Teilnehmenden gelebt. Insofern kommt hier auch das Lernen am Modell als lerntheoretisches Konzept zur Anwendung.

Kompetenzen des Mediators/der Mediatorin:

Theoretisches Wissen

Handlungskompetenz

Haltung & Ethik

Wissen über Struktur und Ablauf der Mediation, Wissen über Techniken und Interventionen, Kreativität bei der Verknüpfung von Struktur und Technik

Fähigkeit, vorhandenes Wissen umzusetzen und anzuwenden, Übung und Praxisroutine, kreativer Umgang mit Situationen der Praxis

Grundhaltung der/des Mediatorin/Mediators, Haltung Menschen gegenüber, Berufsethik und eigene Grenzen

Die Anerkennung des Lehrgangs:

Der Mediationslehrgang entspricht der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung und das WIFI ist anerkannte Ausbildungseinrichtung beim Bundesministerium für Justiz. Es besteht die Möglichkeit (je nach Grundberuf) der Eintragung in die Liste der Zivilrechtsmediatoren nach Abschluss des Lehrgangs.

Aufbau und Ablauf des Lehrgangs:

Diplomlehrgang Mediation:

Der 2-semestrige Diplomlehrgang Mediation umfasst 12 Ausbildungsblöcke im Ausmaß von 24 Seminartagen und ist auf die gesetzlichen Erfordernisse der verschiedenen Quellberufe hinsichtlich der Eintragung in die Liste der Zivilrechtsmediatoren abgestimmt. Die Gesamtstundenanzahl beträgt 230 Stunden.

Unser interdisziplinäres Trainerteam vermittelt, ausgehend vom Grundkonzept und den Werkzeugen der Mediation, Methoden für das Konfliktmanagement im eigenen Arbeitsumfeld sowie die Kompetenz zur Konfliktanalyse und der Einleitung daraus resultierender Maßnahmen. Der Erwerb von Tools für die Arbeit mit und in Teams, Moderationstechniken sowie psychologische Aspekte der Konfliktbearbeitung runden die Mediationsausbildung ab.

Der Diplomlehrgang Mediation berechtigt Absolventen und Absolventinnen mit juristischem oder wirtschaftlichem Quellberuf zur Eintragung in die Liste der Zivilrechtsmediatoren.

Aufbaulehrgang Mediation:

Der Aufbaulehrgang Mediation im Ausmaß von 6 Seminarblöcken bzw. 136 Stunden vertieft Inhalte und Handlungskompetenzen aus dem ersten Teil der Ausbildung.

Die wichtigsten Anwendungsfelder der Mediation zusätzlich zur Wirtschaftsmediation (im ersten Teil) werden in Spezialseminaren bearbeitet. Die Teilnehmer:innen erwerben die besonderen Werkzeuge und Arbeitsweisen des jeweiligen Anwendungsfeldes und können so in diesen Feldern tätig werden.

Mit Abschluss des Aufbaulehrgangs sind Absolventen/Absolventinnen (auch ohne Quellberuf) zur Eintragung in die Liste der Zivilrechtsmediatoren berechtigt und können so selbständig als Mediator:in tätig werden.

Organigramm

*Berechtigt Absolventen und Absolventinnen aus den Quellberufen zur Eintragung in die Liste der eingetragenen Mediatoren lt. BGBL. II Nr. 47/2004 ZivMediat-AV

Die Ausbildungsinhalte im Detail:

Diplomlehrgang:

Einführung in die Mediation

16 TE

Grundzüge und Entwicklung der Mediation; Grundannahmen und Leitbilder, Verfahrensablauf einer Mediation, Vorstellung einzelner Methoden und verhandlungs-orientierter Ansätze, Übungen

Ablauf und Stufen der Mediation 1

16 TE

Verfahrensablauf der Phasen 1-3 der Mediation, Methoden und Gestaltung der Mediation in diesen Phasen und damit verbundene rechtliche und ökonomische Aspekte, Übungen

Ablauf und Stufen der Mediation 2

16 TE

Verfahrensablauf der Phasen 4-6 der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze in verschiedenen Arbeitsbereichen, Übungen

Kommunikationstechniken und mediatives Handwerkszeug 1 und 2

32 TE

Grundlagen der Kommunikation, Frage, und Verhandlungstechniken, Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen, Übungen

Nonverbale Kommunikation

16 TE

Arten und Bedeutung nonverbaler Kanäle, Selbsterfahrung eigener Handlungsspielräume im nonverbalen Bereich, Kommunikationstechniken in der Mediation, Übungen

Selbsterfahrung für MediatorInnen

16 TE

Gruppenselbsterfahrung, eigener Zugang und Wahrnehmung von Konflikten, Rollen- und Perspektivenwechsel, Erkennen eigener Muster, Reflexion der eigenen sozialen Identität

Rollenverständnis, Haltung und rechtlicher Rahmen

17 TE

Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation, rechtlicher Rahmen der Zivilrechtsmediation

Die Psychologie der Konfliktregelung

16 TE

Einführung in Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken, Übungen

Konfliktanalyse und systemisches Denken

16 TE

Theorien und Methoden der Analyse von Konfliktsituationen, Haltung und systemisches Denken in der Arbeit mit Konflikten, Übungen

Mediatives Arbeiten in und mit Teams

16 TE

Techniken der Gesprächsführung und Moderation in Gruppen und Teams, Gestaltungen der Mediation in Teams und ökonomische Aspekte, Grundlagen der Gruppenpsychologie, Übungen

Wirtschaftsmediation

16 TE

Konfliktanalyse im wirtschaftlichen Kontext, Gestaltungen und Anwendungsbereiche, Interventionsformen sowie ökonomische Aspekte der Wirtschaftsmediation, Übungen

Peergrouparbeit

10 TE

Übung, Vertiefung und Reflexion in einer Kleingruppe

Fallarbeit

8 TE

Bearbeitung eines eigenen realen Praxisfalles, Verfassen einer Praxisarbeit

Supervision und Praxistransfer

19 TE

Praxissupervision im Bereich der Mediation und Begleitung beim Übertritt in die Praxis, davon 3 TE Einzelsupervision

Aufbaulehrgang:

Das Recht in der Mediation

16 TE

Rechtliche Bestimmungen und ihre Bedeutung in verschiedenen Anwendungsbereichen, Sicherheit im Umgang mit dem Recht, Eigene Grenzen, Verweis an Beratung

Selbsterfahrung

16 TE

Gruppenselbsterfahrung, Rollen- und Perspektivenwechsel und eigene Wahrnehmung von Konflikten

Die Praxis der Familienmediation

16 TE

Übung und Vertiefung der erlernten Werkzeuge anhand ausgewählter Beispiele der Scheidungs- und Familienmediation, unter Berücksichtigung rechtlicher und ökonomischer Aspekte

Die Praxis der Mediation im öffentlichen Bereich

16 TE

Leitbilder und Verfahrensablauf, Rolle und Haltung in der Mediation im öffentlichen Bereich, praktische Übungen, unter Berücksichtigung rechtlicher und ökonomischer Aspekte

Die Praxis der Schulmediation

16 TE

Leitbilder und Verfahrensablauf, Rolle und Haltung in der Schulmediation, praktische Übungen anhand ausgewählter Beispiele, unter Berücksichtigung ökonomischer Aspekte

Die Praxis der interkulturellen Mediation

16 TE

Leitbilder, Verfahrensablauf, Gestaltungen und ethische Fragen der interkulturellen Arbeit, praktische Übungen, unter Berücksichtigung rechtlicher und ökonomischer Aspekte

Peergrouparbeit

14 TE

Übung, Vertiefung und Reflexion in einer Kleingruppe

Fallarbeit

9 TE

Bearbeitung eines eigenen realen Praxisfalles, Verfassen einer Praxisarbeit

Supervision und Praxistransfer

17 TE

Praxissupervision im Bereich der Mediation und Begleitung beim Übertritt in die Praxis, insbesondere im Hinblick auf rechtliche Bestimmungen

Bundesgesetz über die Mediation in Zivilrechtssachen:

gültig seit 1. Mai 2004

Beim Justizministerium werden folgende Listen geführt:

  • eingetragene Mediatorinnen/Mediatoren
  • Ausbildungseinrichtungen
  • Lehrgänge für Mediation

Diese Listen werden für ganz Österreich einheitlich geführt. Die Berufsbezeichnung Eingetragene:r Mediator:in " ist damit gesetzlich geschützt.

Zur Beratung des Justizministers wurde ein „Beirat für Mediation" eingerichtet. Dieser Beirat wirkt bei der Vorbereitung und Erlassung von Verordnungen (z.B. Ausbildungsverordnung) mit. Das Gesetz regelt im Wesentlichen die Rechte und Pflichten von eingetragenen Mediatorinnen/Mediatoren, die Verschwiegenheit, die Ausbildungsstandards bzw. die Haftpflichtversicherung.

Anspruch auf Eintragung in die Liste der Mediatorinnen/Mediatoren hat, wer

  • das 28. Lebensjahr vollendet hat,
  • fachlich qualifiziert ist (siehe Ausbildungsstandard),
  • vertrauenswürdig ist und
  • eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat

Die erste Eintragung erfolgt für fünf Jahre. Frühestens ein Jahr bis spätestens drei Monate vor Ablauf der fünf Jahre kann man eine Verlängerung auf weitere zehn Jahre beantragen.

Ausbildungsstandard:

Zu Art und Umfang der Ausbildung wurde eine eigene Ausbildungsverordnung erlassen. Den Umfang der Ausbildung selbst regelt das Gesetz:

Theoretische Ausbildung: 200 – 300 Ausbildungsstunden

Anwendungsorientierter Teil: 100 – 200 Stunden (hat die/der Bewerber:in eine (andere) Berufsausbildung oder Berufspraxis, so wird dies entsprechend berücksichtigt).

Notwendige Fortbildungen: 50 Fortbildungsstunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.

Unsere Mediationsausbildung wird gemäß der Ausbildungsverordnung durchgeführt. Das Gesetz regelt jedoch nicht den gesamten Bereich der Mediation, sondern nur jene Konfliktfälle, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind. Hierzu gehören zum Beispiel folgende Streitigkeiten:

  • Familien- und Scheidungskonflikte
  • Erbschaftsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten über Gewährleistung/Schadenersatz/ungerechtfertigte Bereicherung
  • Kündigung, Entlassung, Entgeltzahlung
  • Nachbarschaftliche Auseinandersetzungen
  • Konfliktfelder im wirtschaftlichen Bereich
  • und viele andere mehr

Konflikte, für die kein behördliches Verfahren zur Verfügung steht oder die in anderen Verfahrensarten (z.B. Verwaltungsverfahren) zu entscheiden sind, werden daher vom Gesetz nicht erfasst. Hierzu gehören insbesondere Mediationen im Schulbereich (wie etwa PEER-Mediationen) oder Mediationen in Umweltkonflikten ohne zivilrechtliche Anknüpfungspunkte. Bei einer Tätigkeit ausschließlich in diesem Bereich ist eine Eintragung in die Liste des Bundesministeriums für Justiz nicht erforderlich. Zudem können auch nicht eingetragene Mediatorinnen/Mediatoren in Zivilrechtssachen tätig sein, nur kommt diesen die Bonifikation des Gesetzes nicht zugute. Die Entscheidung, ob eine Eintragung in die Liste angestrebt wird, muss daher durch jede/n Mediator/in selbst getroffen werden und wird davon abhängen, mit welchem Ziel eine Mediationsausbildung absolviert wird.

Die Inhalte der WIFI-Mediationsausbildung entsprechen der Ausbildungsverordnung des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes.

Aber auch für andere Berufsgruppen ist eine Anrechnung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Grundberuf, aus anderen Ausbildungen bzw. aus der beruflichen Tätigkeit möglich. Welche Möglichkeiten der Anrechnung sich für diese Berufsgruppen ergeben, wird im Zuge der Antragstellung in die Liste durch das Bundesministerium für Justiz individuell geklärt.

Rahmenbedingungen der Ausbildung:

Zeiten:

Der Lehrgang dauert 2 bzw. 1 Semester und findet jeweils am Freitag von 14.00 bis 21:30 Uhr und am Samstag von 8:30 bis 16:30 Uhr berufsbegleitend statt. Frei vereinbart wird die Arbeit in den Peergruppen, sowie die genaue Zeiteinteilung an den Einzelsupervisionstagen.

Versäumte Stunden:

Da der Lehrgang aufbauend konzipiert ist und eine kontinuierliche Gruppe ein positives Lernklima bedingt, ist eine durchgehende Anwesenheit von großer Bedeutung. Versäumte Seminare können nicht auf die Gesamtstundenanzahl angerechnet werden!

Zusätzlicher Stundenaufwand des Lehrgangs:

  • 10 TE Peergroup-Treffen
  • 50 TE zur Erstellung der Diplomarbeit
  • 10 TE zur Präsentationsvorbereitung

Abschlussdiplom:

Das Abschlussdiplom des Lehrganges umfasst folgende Teile:

  • die Bearbeitung eines realen Praxisfalls,
  • eine schriftliche Dokumentation dieses Falls und
  • eine Präsentation dieser Fallarbeit im Supervisionsseminar.

Ohne die Absolvierung aller Bestandteile kann der Lehrgang nicht abgeschlossen werden.

Berufsbeschreibung BIC.AT – nähere Informationen finden Sie hier

Die Lehrgangsleiterinnen:

Mag. Anna Unterholzer, eingetragene Mediatorin und Juristin

0676 / 680 15 81, anna.unterholzer@gmx.at

Studium der Rechtswissenschaften, Absolventin des Außenhandelscollegs am WIFI Graz, Mediationsausbildung, laufende Weiterbildung speziell auf dem Gebiet der Wirtschaftsmediation, Erfahrung mit Gruppen im internationalen Bereich, Mitglied des Forums Wirtschaftsmediation, Mediatorin in freier Praxis seit 1997, Trainerin.

Mag. Gudrun Turek-Lima, eingetragene Mediatorin und Juristin

0664 / 144 41 86, gtl@tri-vium.at, www.tri-vium.at

Studium der Rechtswissenschaften, Mediationsausbildung, laufende Weiterbildung speziell auf dem Gebiet der Wirtschaftsmediation, Ausbildungen zum Systemischen Coach und für Aufstellungsarbeit, Mediatorin in freier Praxis seit 1996, Coach, Trainerin, Unternehmensberaterin.