
Gesetzliche Änderungen ab 2024
Es gibt Jahr für Jahr zahlreiche neue gesetzliche Bestimmungen in der Lohnsteuer, im Sozialversicherungs- und im Arbeitsrecht. In der Personalverrechnung ist es entscheidend, sich immer rechtzeitig über die gesetzlichen Neuerungen zu informieren. Dieses Seminar unterstützt Sie durch praxisgerechte und prägnante Informationen dabei, Ihren Kund:innen state-of-the-art Leistungen anzubieten.
Wir informieren Sie gerne sobald ein neuer buchbarer Kurstermin angeboten wird.
16022 Online-Seminar: Personalverrechnung aktuell
Anrechnung lt. BiBuG
7 EH lt. BiBuG
Beschreibung des Kurses
Es gibt Jahr für Jahr zahlreiche neue gesetzliche Bestimmungen in der Lohnsteuer, im Sozialversicherungs- und im Arbeitsrecht. In der Personalverrechnung ist es entscheidend, sich immer rechtzeitig über die gesetzlichen Neuerungen zu informieren. Dieses Seminar unterstützt Sie durch praxisgerechte und prägnante Informationen dabei, Ihren Kund:innen state-of-the-art Leistungen anzubieten.
Die Zielgruppe
Unternehmer:innen sowie Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte von Unternehmen der Berufsgruppen Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner
Die Trainingsinhalte
- Umsetzung der Transparenzrichtlinie
- Dienstzettel Neu
- Aus-, Fort- und Weiterbildung als Arbeitszeit
- Ausländerbeschäftigung
- Aus Homeoffice wird Telearbeit
- Änderungen im Behinderteneinstellungsgesetz
- Das neue Sonderwochengeld
- Abgabenänderungsgesetz
- Rechtsprechung aus Arbeits-, SV- und Lohnsteuer
- Sonstige Aktualitäten aus Arbeits-, SV- und Lohnsteuer
Der Trainer/ Die Trainerin
Manfred Hörzi
Geförderter Preis
Der Preis für dieses Seminar beträgt exklusiv für alle Mitglieder der Berufsgruppe Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner OÖ € 89,--. Für die Mitglieder aus anderen Bundesländern wird das Seminar zum Preis von 159,00 € angeboten. Die Berufsgruppe fördert € 70,--.
Beachten Sie bitte, dass pro Unternehmen nur eine oder maximal zwei Personen (Gewerbeinhaber und/oder leitender Mitarbeiter) teilnehmen können und diese Förderung erhalten, sofern beim Unternehmen die Berechtigung in der Fachgruppe aufrecht ist.