16225 OIB-Richtlinien mit Fokus auf Brandschutz

Überblick und praktische Umsetzung

Die OIB-Richtlinien ändern sich alle 4 Jahre und werden dann in das Oö. Baurecht ratifiziert. Neue technische Entwicklungen wie zum Beispiel der Boom bei Photovoltaikanlagen finden beispielsweise im Brandschutz ihren Niederschlag. Im Seminar wird ein besonderer Fokus auf den Brandschutz gelegt.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 4 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
37,00 eur geförderter Preis für unsere Mitglieder der Fachgruppe Ingenieurbüros OÖ. Für die Mitglieder aus anderen Bundesländern wird das Seminar zum Preis von € 149,00 angeboten.

16225 OIB-Richtlinien mit Fokus auf Brandschutz

Die OIB-Richtlinien ändern sich alle 4 Jahre und werden dann in das Oö. Baurecht ratifiziert. Neue technische Entwicklungen wie zum Beispiel der Boom bei Photovoltaikanlagen finden beispielsweise im Brandschutz ihren Niederschlag. Auch das Thema Fassadenbegrünungen wurde in der OIB-RL 2 besonders berücksichtigt, ändern doch solche Begrünungen und PV-Anlagen (mit Batteriespeicher oder ohne) das Brandverhalten eines Gebäudes. In der OIB-RL 4 wurde zudem das Erfordernis einer Blitzschutzanlage präzisiert. In der OIB-RL 5 wurden Anforderungen für Schallschutz, für Klimaanlagen und Wärmepumpen neu eingefügt. Änderungen gibt es praktisch in allen OIB-Richtlinien. Es ist darum wichtig, sich ständig auf dem Laufenden zu halten. Im Seminar wird ein besonderer Fokus auf den Brandschutz gelegt.

Inhalte:

  • Brandschutz
  • PV-Anlagen
  • Fassadenbegrünungen
  • Klimageräte
  • Luftwärmepumpen

Der Trainer:

Ing. Manfred Voglsam

Die Zielgruppe:

Unternehmer:innen sowie Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte von Unternehmen der Fachgruppe Ingenieurbüros

Der Preis:

Der Preis für dieses Seminar beträgt exklusiv für alle Mitglieder der Fachgruppe Ingenieurbüros OÖ € 37,--. Der Normalpreis für das Seminar beträgt € 149,--, die Fachgruppe Ingenieurbüros OÖ fördert € 112,--.

Beachten Sie bitte, dass pro Unternehmen nur eine oder maximal zwei Personen (Gewerbeinhaber und/oder leitender Mitarbeiter) teilnehmen können und diese Förderung erhalten, sofern beim Unternehmen die Berechtigung in der Fachgruppe aufrecht ist.

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