2750 Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalter-Prüfung

"European Management Accountant, EMA"

Ihr Weg an die Spitze im Rechnungswesen: die WIFI-Bilanzbuchhalter-Prüfung Die Buchhaltung ist genau Ihr Metier? Und Sie wollen in diesem Unternehmens-Kernbereich ganz nach oben? Dann ist die WIFI-Bilanzbuchhalter-Prüfung genau das Richtige für Sie. Als Absolvent beherrschen Sie die Bilanzierung nach Unternehmens- und Steuerrecht bei Unternehmen jeder Rechtsform und sind für anspruchsvolle Führungspositionen bestens gerüstet. Inhalt: Bilanzierung - Buchführungs- und Bilanzrecht - Kostenrechnung - Bürgerliches Recht, Unternehmens- und Verfahrensrecht - Steuerrecht - Kapitalverkehr A C H T U N G: Bitte beachten Sie, dass im Bilanzbuchhalter-Lehrgang die Kompetenzen aus den Kursen Buchhaltung 1 und 2 sowie dem Buchhalter-Lehrgang vorausgesetzt und NICHT wiederholt werden (siehe Kompetenzrahmen). Das WIFI empfiehlt ausdrücklich, vor dem Bilanzbuchhalterkurs zumindest den Buchhalter-Lehrgang und die Buchhalterprüfung zu absolvieren. Die Ausbildung zum WIFI-Bilanzbuchhalter und das WIFI-Bilanzbuchhalter-Zeugnis werden von der EMAA (European Management Accountants Association) international anerkannt.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 252 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
4.350,00 eur inkl. Unterlagen und Kodex exkl. Prüfungspreis
ORT Online
ZEIT 252 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME mit Computer, Tablet oder Smartphone
4.350,00 eur inkl. Unterlagen und Kodex exkl. Prüfungspreis

2750 Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalter-Prüfung

Erweitern Sie Ihre Karrierechancen im Rechnungswesen!

Mit dem „Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalter-Prüfung“ erarbeiten Sie sich exzellente und praxiserprobte Wirtschaftskompetenz und sind fit für alle Aufgaben des Rechnungswesens. Unsere Bilanzbuchhalterkurse bürgen seit Jahrzehnten für Qualität und sind wertvolle Qualifikationen am Arbeitsmarkt. Wenn Sie die Prüfung zum/zur Bilanzbuchhalter:in absolviert haben, erweitern Sie Ihre Karrierechancen – bis hin zu einer erfolgreichen Selbständigkeit.

In den WIFI-Kursen zur Bilanzbuchhaltung setzen Sie sich detailliert mit Bilanzierung, Kosten- und Leistungsrechnung, dem Steuerrecht, Bürgerlichem Recht, Unternehmens- und Verfahrensrecht und Kapitalverkehr auseinander.

Die Ausbildung zum/zur WIFI-Bilanzbuchhalter:in und das WIFI-Bilanzbuchhalter-Zeugnis werden von der EMAA (European Management Accountants Association) international anerkannt.

Link zur WIFI-Finanz-Akademie: wifi.at/ooe/bilanzbuchhalter

Hier zu Ihrem Karriereweg Buchhaltung oder auf wifi.at/ooe

Die Zielgruppe:

Personen, die einen anerkannten Abschluss auf der Soll-Seite ihres Karriere-Kontos verbuchen wollen. Unsere Empfehlung: Sie haben bereits den WIFI - Buchhalter absolviert und Ihnen sind die Inhalte von Buchhaltung 1 und 2 vertraut.

Die Voraussetzungen:

Stoffkenntnisse wie Vorbereitungskurs zur Buchhalterprüfung (Kurs-Nr.2720) werden vorausgesetzt!

Werfen Sie einen Blick in den Kompetenzrahmen. Dort finden Sie alle Punkte, die Sie bereits können sollten bzw. in diesem Kurs lernen. Oder machen Sie den Online-Selbsttest:

Online-Selbsttest auf wifi.at/ooe.

Unter wifi.at/ooe finden Sie ein Prüfungsbeispiel der Buchhalterprüfung mit Lösung zum Downloaden. Bitte überprüfen Sie selbst, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.

Diese Stoffkenntnisse werden vorausgesetzt – eine Wiederholung dieser Inhalte im Kurs „Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung“ ist aus Zeitgründen nicht möglich.

Die Inhalte:

  • Bilanzierung, Bilanzrecht und Bilanzanalyse (124 TE)
  • Kosten- und Leistungsrechnung (40 TE)
  • Steuerrecht (64 TE)
  • Bürgerliches Recht, Unternehmens- und Verfahrensrecht (16 TE)
  • Kapitalverkehr, Unternehmensfinanzierung (8 TE)

Die Trainingsziele:

  • Sie können einen Jahresabschluss erstellen und kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Sie kennen alle relevanten Antworten bei buchhalterischen Fragen
  • Sie erhalten einen anerkannten und gefragten Abschluss

Die Kompetenzen: Bilanzbuchhalter:in, Jahresabschluss

Gesamtkompetenz

  • Ich kann einen Jahresabschluss (Einzelabschluss ohne Konsolidierung) im vollen Umfang nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches und des Steuerrechts erstellen.

Theorie und Grundbegriffe

  • Ich kann die unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Jahresabschlusserstellung maßgeblich sind, anwenden.
  • Ich kann eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung lesen, analysieren und in ihren Grundzügen auswerten (Kennzahlen).

Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen

  • Ich erkenne außergewöhnliche Sachverhalte (z.B. Doppelbesteuerung, Abzugssteuern, NoVA) und kann diese mit Fachexperten lösen.

Laufende Geschäftsfälle

  • Ich kann alle Jahresabschlussbuchungen durchführen.

Besondere Geschäftsfälle

  • Ich kann Buchungen zu Umsatzsteuer-Spezialthemen durchführen.

Umsatzsteuer

  • Ich kann folgende umsatzsteuerliche Spezialthemen vertieft anwenden: Reihengeschäfte, Dreiecksgeschäfte, Vorsteuerberichtigungen, Binnenmarktregelung (vorübergehende Verwendung, innergemeinschaftliches Verbringen, Konsignationslager, Erwerbsschwelle, Erwerb neuer Fahrzeuge), Sonderregelungen des Ortes der sonstigen Leistungen.

Jahresabschluss

  • Ich kann die Grundlagen für die Abschlussbuchungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Rechtsformen ermitteln.
  • Ich kann einen Jahresabschluss inklusive aller erforderlichen Bestandteile erstellen.
  • Ich kann unter Berücksichtigung der steuerlichen Bilanzierungsbestimmungen von der Unternehmensbilanz in die steuerliche Bilanz überleiten (Mehr-Weniger-Rechnung).

Einkommensteuer und Körperschaftssteuer

  • Ich habe ein vertieftes Wissen in den relevanten Bereichen der Einkommen- und Körperschaftsteuer.

sonstige Steuern

  • Ich kenne die Grundlagen der Bundesabgabenordnung. Ich kenne die Grundlagen der Grunderwerbsteuer, der Normverbrauchsabgabe, des FinStR (nur Selbstanzeige und Verkürzungszuschlag) und der Kraftfahrzeugsteuer.

Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht

  • Ich kenne die für den Jahresabschluss relevanten Grundzüge des Gesellschaftsrechts, des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des Insolvenzrechts.

Zahlungs- und Kapitalverkehr, Unternehmensfinanzierung

  • Ich kenne die wichtigsten Finanzierungsarten für Unternehmen und die wichtigsten Begriffe aus dem Finanzmanagement.

Kostenrechnung

  • Ich kann eine grundlegende Kostenarten-, Kostenträger- und Kostenstellenrechnung auf Basis einer Teil- und Vollkostenrechnung erstellen und damit betriebswirtschaftliche Entscheidungen unterstützen (z.B. make-or-buy-Entscheidung, Break-Even-Point).
  • Ich kann die Herstellkosten für selbst erstellte Anlagen und Halb- und Fertig-Erzeugnisse ermitteln.
  • Ich kann eine Betriebsergebnisrechnung erstellen (stufenweise Fixkostendeckungsrechnung).

Die Prüfungsanmeldung:

  • Beachten Sie bitte die erforderlichen Praxiszeiten zur Erlangung der Prüfungszulassung.
  • Abgabefrist des Prüfungsansuchens: 3 Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung.
  • Die Prüfungsanmeldung ist nur schriftlich möglich. Das rosa Anmeldeformular erhalten Sie zu Kursbeginn.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

  • 3-jährige Tätigkeit (Vollzeit; 38,5 Wochenstunden) im Rechnungswesen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses der Prüfung!

oder

  • Maturantinnen und Maturanten einer Handelsakademie oder HBLA und Absolventinnen und Absolventen der Berufsreifeprüfung mit dem Fachbereich Betriebswirtschaftslehre inkl. Rechnungswesen haben für die Bilanzbuchhalterprüfung eine mindestens zweijährige Tätigkeit (Vollzeit) im Rechnungswesen nachzuweisen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses.

oder

  • Absolventinnen und Absolventen einer einschlägigen Hochschule (Studienrichtung einschlägig) – Abschluss Bakkalaureat - können zur Bilanzbuchhalterprüfung bei Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit (Vollzeit) im Rechnungswesen antreten (zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses!).

Als Praxis wird nicht anerkannt: Lehrzeit

Als Praxisnachweis gilt:

  • Dienstzeugnis
  • Bestätigung des Dienstgebers auf Firmenbriefpapier über lfd. Dienstverhältnis
  • Name, Adresse, Geburtsort des Arbeitnehmers
  • Dienstverhältnis: seit wann besteht Dienstverhältnis, Tätigkeitsbereich, Wochenstundenanzahl
  • Ausstellungsdatum des Praxisnachweises
  • Unterschrift des Arbeitgebers, Firmenstampiglie
  • Sollten auf der Dienstbestätigung Rechnungswesen-Tätigkeiten UND NICHT-Rechnungswesentätigkeiten (zB. Bürotätigkeiten, Bestellwesen, Telefonzentrale, Einkauf, Kundenbetreuung, Lagerverwaltung,...) angeführt sein, ist eine prozentuelle Bestätigung des Dienstgebers vorzuweisen, wieviel Prozent der Gesamtarbeitszeit für Rechnungswesen-Tätigkeiten angefallen sind.

Erlass von Prüfungsteilen:

  • Bei der Bilanzbuchhalterprüfung entfällt die Klausurarbeit in Buchhaltung, wenn die WIFI-Buchhalterprüfung abgelegt wurde.
  • Kandidaten, die die WIFI-Kostenrechnerprüfung positiv abgelegt haben, sind im Fach Kostenrechnung schriftlich und mündlich befreit.
  • Die Bilanzbuchhalterprüfung gemäß § 1 Z 1 der Buchhalter-Befähigungsnachweisverordnung BGBl. II Nr. 399/1999 ersetzt die Teilprüfung im Fachbereich nach der Novelle der Verordnung über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung, BGBl. II Nr. 371 vom 15. Nov. 2005.
  • Die Buchhalterprüfung der Akademie der Wirtschaftstreuhänder wird anerkannt und ersetzt den schriftlichen Teil Buchhaltung.
  • Die BFI-Buchhalterprüfung wird anerkannt, wenn am BFI-Zeugnis der Vermerk „Erforderlicher Praxisnachweis gem. BFI- Prüfungsordnung wurde bei Antritt zur schriftlichen Buchhalterprüfung nachgewiesen und erfüllt“ angeführt ist. In diesem Fall wird der schriftliche Teil Buchhaltung erlassen. Der Vermerk ist mit dem BFI zu klären. Diese Regelung gilt für BFI-Prüfungen, die zwischen 1.8.2009 und 30.6.2015 abgelegt wurden.

Die aktuellen Prüfungstermine und Prüfungsgebühren finden Sie in unserem Kursbuch.

Als Basis für den Erfolg zur Bilanzbuchhalterprüfung empfehlen wir die Seminare

  • Fit für die BBH-Prüfung – Teil Bilanzierung – Kursnr. 2760
  • Fit für die BBH-Prüfung – Teil Steuerrecht (ESt, USt) – Kursnr. 2761 und
  • Fit für die BBH-Prüfung – Teil Steuerrecht (KöSt, BAO, FinStrG, Nebengesetze) – Kursnr. 2762

Die Prüfung:

Sie schließen die Ausbildung mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Die schriftliche Prüfung umfasst zwei Klausurarbeiten: Kostenrechnung (3 Stunden) und Bilanzierung (6 Stunden). Ein positiver Abschluss ist die Voraussetzung, damit Sie zur mündlichen Prüfung antreten können. Diese findet an einem Tag statt und umfasst folgende Fächer: Buchhaltung/Bilanzierung, Kostenrechnung, Bürgerliches Recht/Unternehmensrecht, Steuerrecht und Unternehmensfinanzierung. Eine Teilprüfung ist nicht möglich. Bei nicht vorliegender Buchhalterprüfung muss diese im Rahmen der Bilanzbuchhalterprüfung schriftlich und mündlich positiv absolviert werden.

Ihr Qualifikationsnachweis:

Bei positiv abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein von der Wirtschaft anerkanntes Zeugnis. Nutzen Sie unsere Erfahrung für Ihre erfolgreiche berufliche Zukunft.

Nähere Informationen zu Tätigkeitsbereichen, Arbeitsumfeld, Aufgabenschwerpunkten und Anforderungen finden Sie unter:

https://www.bic.at/berufsinformation.php?beruf=bilanzbuchhalterin&brfid=542

Anerkennung durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde - Ihr Weg in die Selbstständigkeit:

Die schriftlichen Prüfungen gemäß WIFI Prüfungsordnung können im Nachhinein nach § 13 Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe 2014 durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde anerkannt werden. Der Antrag ist selbst einzureichen. Die Bilanzbuchhaltungsbehörde prüft den Antrag und behält sich die Anerkennung der Prüfung vor. Mündliche Prüfungen sind ausschließlich bei einer Meisterprüfungsstelle abzulegen.

Siehe dazu: www.bilanzbuchhaltung.or.at

Der Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung kann auch als Live-Online-Kurs mit Präsenzeinheiten gebucht werden. Sie sehen in der Terminbeschreibung wie Ihr Kurs durchgeführt wird.

Live-Online-Kurs mit Präsenz-Einheiten

Im Kurskalender ist ersichtlich, wann Ihr Kurs per Videokonferenz im virtuellen Lernraum bzw. in Präsenzform im WIFI Linz durchgeführt wird.

Ihr:e Trainer:in unterrichtet Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Online-Einheiten mit dem Videokonferenztool „Zoom“. Wo immer Sie sich gerade aufhalten, über das Internet sind Sie live dabei, arbeiten aktiv mit und können sich jederzeit an der Kommunikation im virtuellen Lernraum beteiligen.

  • Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät, d. h. einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder Smartphone sowie Lautsprecher oder Kopfhörer, optimalerweise verwenden Sie jedoch ein Headset, um eine bessere Tonqualität zu erhalten und eine Webcam (extern oder im Gerät integriert), um sich via Video auszutauschen.

nSie erhalten vor Ihrem virtuellen Kurstermin Ihren Zugangs-Link zur Zoom-Videokonferenz. Um Ihre Teilnahme eindeutig zuordnen zu können, melden Sie sich bitte mit Ihrem Vor- UND Nachnamen an und schalten Sie Ihre Kamera ein.