2458 Haftung Dritter im Insolvenzverfahren

Wie schütze ich mich vor der Insolvenzverwaltung?

Bei einer Insolvenz können unterschiedlichste Personen von einer Haftung betroffen sein: Gesellschafter, Geschäftsführer, Bilanzbuchhalter, Bürgen, Vertragspartner und Eheleute. Anhand von Fallbeispielen lernen Sie Lösungsansätze bzw. Vorkehrungsmaßnahmen, wie man sich verhält, wenn man in die Haftung genommen wird.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 4 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
250,00 eur inkl. Unterlagen

2458 Haftung Dritter im Insolvenzverfahren

Durch die Insolvenz eines Unternehmens kann man teilweise sogar als unbeteiligter Dritter in die Haftung gezogen und massiv geschädigt werden.

Wie haftet der/die Gesellschafter:in einer GmbH bei der Insolvenz der eigenen GmbH? Welche Haftungsansprüche gibt es gegenüber dem/der handelsrechtlichen Geschäftsführer:in einer GmbH? Kann bei verspäteter Insolvenzantragstellung der GmbH auch der Bilanzbuchhalter der GmbH in die Haftung gezogen werden? Welche Haftung tritt bei der Insolvenz für die Bürgen ein? Welche Haftung entsteht, wenn ein mit dem schuldnerischen Unternehmen abgeschlossener Vertrag noch nicht zur Gänze erfüllt ist? Können auch die Eheleute eines insolventen Unternehmers in die Haftung gezogen werden?

Der Vortragende ist ein:e ausgewiesene:r Experte/Expertin in diesem Rechtsgebiet und wird Ihnen praxisorientierte Lösungsansätze geben, wie man bestmöglich Vorkehrungsmaßnahmen trifft, um nicht bei der Insolvenz eines Geschäftspartners in die Haftung gezogen zu werden.

Anhand von Fallbeispielen bereiten Sie sich bestmöglich auf derartige Situationen vor und lernen, wie man sich verhält, wenn man in die Haftung genommen wird.

Die Trainingsziele:

  • Einführung in das Insolvenzrecht
  • die Haftung des Gesellschafters/ der Gesellschafterin
  • die Haftung des handelsrechtlichen Geschäftsführers/ der handelsrechtlichen Geschäftsführerin
  • die Haftung des Bilanzbuchhalters/ der Bilanzbuchhalterin
  • die Haftung von Eheleuten bei der Insolvenz von Einzelunternehmen
  • die Haftung des Bürgen
  • welche Stellung hat der/die Insolvenzverwalter:in zur Durchsetzung dieser Haftungsansprüche?
  • Vorkehrungsmaßnahmen zum Schutz vor Inanspruchnahme durch den/die Insolvenzverwalter:in

Die Zielgruppe:

Interessierte

Der Trainer:

Rechtsanwalt und Insolvenzberater: Mag. Dr. Johannes M. Mühllechner LL.M

  • Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Eurojuris Linz
  • Rechtsanwalt seit 1996
  • mehr als 1.000 Mal als Insolvenzverwalter / Masseverwalter in Oberösterreich zur Abwicklung von Insolvenzverfahren bestellt
  • Tätigkeitsschwerpunkte: Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
  • wissenschaftliche Tätigkeiten und Verfasser rechtlicher Fachartikel und Publikationen: Unternehmenssanierung aus der Sicht des Gemeinschuldnervertreters in Feldbauer-Durstmüller/Mayr, Unternehmenssanierung in der Praxis, Sicherheiten der Hausbank in der Insolvenz
  • Mitglied der Arbeitsgruppe für Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justiz, welche die Rechtsgrundlage für eine Privatinsolvenz-novelle bis zur Regierungsvorlage ausgearbeitet hat

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  • Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät, d. h. einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder Smartphone sowie Lautsprecher oder Kopfhörer, optimaler Weise verwenden Sie jedoch ein Headset, um eine bessere Tonqualität zu erhalten und eine Webcam (extern oder im Gerät integriert), um sich via Video auszutauschen.
  • Sie erhalten vor Ihrem Kurstermin Ihren Zugangs-Link zur Zoom-Videokonferenz. Um Ihre Teilnahme eindeutig zuordnen zu können, melden Sie sich bitte mit Ihrem Vor- UND Nachnamen an.

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