2604 Personalverrechnungsprüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Anmeldung erfolgt AUSSCHLIESSLICH mittels Anmeldeformular bis 3 Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung. Die mündliche Abschlussprüfung findet im WIFI Linz statt. Achtung: Prüfungsvoraussetzungen beachten!
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 16 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
620,00 eur Prüfungspreis gesamt (Wiederholungsprüfung: EUR 348,-)
ORT WIFI Steyr
Stelzhamerstraße 12
4400 Steyr
ZEIT 16 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
620,00 eur Prüfungspreis gesamt (Wiederholungsprüfung: EUR 348,-)
ORT WIFI Wels
Dr. Koss-Str. 4
4600 Wels
ZEIT 16 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
620,00 eur Prüfungspreis gesamt (Wiederholungsprüfung: EUR 348,-)
ORT WIFI Kirchdorf
Bambergstraße 25
4560 Kirchdorf
ZEIT 16 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
620,00 eur Prüfungspreis gesamt (Wiederholungsprüfung: EUR 348,-)
ORT WIFI Gmunden
Miller v. Aichholz-Straße 50
4810 Gmunden
ZEIT 16 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
620,00 eur Prüfungspreis gesamt (Wiederholungsprüfung: EUR 348,-)

2604 Personalverrechnungsprüfung

Eine positiv abgelegte „Personalverrechnungsprüfung“ bietet Ihnen die Möglichkeit, am Arbeitsmarkt anerkannte und umfassende Kenntnisse in der Personalverrechnung vorzuweisen.

Die Zielgruppe:

Personen, die den Status „Geprüfter/geprüfte Personalverrechner:in“ erlangen wollen.

Die Voraussetzung:

Voraussetzung für die Zulassung zur Personalverrechnungsprüfung ist die Absolvierung

  • eines Lehrgangs zum/zur geprüften Personalverrechner:in

oder

  • einer zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Personalverrechnung.

Absolventen einer Handelsakademie oder einer einschlägigen Hochschule können zur Personal­verrechnungsprüfung bei Nachweis einer mindestens einjährigen praktischen Tätigkeit in der Personalverrechnung, antreten.

Wurde kein WIFI-Personalverrechnungslehrgang besucht, ist eine Dienstbestätigung/ein Dienstzeugnis über die 2-jährige bzw. 1-jährige praktische Tätigkeit in der Personalverrechnung vorlegen. Lehrzeiten oder Praktikantenzeiten, etwa im Rahmen einer Ferialpraxis, werden nicht angerechnet.

Die Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt mittels jenem blauen Anmeldebogen, den sie am ersten Kurstag mit den Skripten erhalten oder im Kundenservice abholen können.

Dieser Anmeldebogen ist entweder an die zuständige WIFI Bezirksstelle oder ans WIFI Linz zu übermitteln und muss spätestens 3 Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung (auch bei mündlicher Wiederholungsprüfung) beim WIFI einlangen.

Die Prüfung:

  • Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (max. 5 Stunden) und einem mündlichen Teil (max. 30 Minuten). Der mündliche Teil der Prüfung findet ca. 3-6 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt.
  • Die mündlichen Prüfungstermine werden erst nach Korrektur der schriftlichen Arbeiten schriftlich bekanntgegeben. Dies gilt auch für mündliche Wiederholungsprüfungen.
  • Wir informieren Sie ausschließlich schriftlich über Ihr schriftliches Prüfungsergebnis und den mündlichen Prüfungstermin. Telefonische Auskünfte sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich!
  • Die Personalverrechnungs-Lehrgangsprüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung positiv abgelegt wurden.
  • Im Falle einer negativen Beurteilung besteht für den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil die Möglichkeit der Wiederholung.
  • Der schriftliche Teil kann mehrmals wiederholt werden, bei der mündlichen Prüfung ist eine Wiederholung nur einmal möglich. Danach ist die gesamte Prüfung (schriftlich und mündlich) neu abzulegen.
  • Die schriftliche Prüfung hat eine Gültigkeit von maximal 1 Jahr ab Prüfungsdatum. Bei einem späteren (Wieder-)Antritt zur mündlichen Prüfung müssen sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung wiederholt werden.
  • Zur schriftlichen und mündlichen Prüfung dürfen keine Unterlagen mitgebracht werden. Als Hilfsmittel sind Schreibzeug und ein Taschenrechner ohne Programmierfunktion erlaubt. Rechenmaschinen oder Smartphones sind bei der Prüfung nicht zugelassen. Es dürfen keine Bleistifte oder radierbaren Stifte verwendet werden.

Wir bitten Sie um die Einhaltung dieser Bestimmungen und wünschen Ihnen für die Prüfung viel Erfolg!

Ihr Qualifikationsnachweis:

Zeugnis zum/zur geprüften Personalverrechner:in

Die Anerkennung:

Die schriftlichen Prüfungen gemäß WIFI Prüfungsordnung können im Nachhinein nach § 13 Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe 2014 durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde anerkannt werden. Der Antrag ist selbst einzureichen. Die Bilanzbuchhaltungsbehörde prüft den Antrag und behält sich die Anerkennung der Prüfung vor. Mündliche Prüfungen sind (gemäß aktueller Rechtslage) ausschließlich bei einer Meisterprüfungsstelle abzulegen.

Siehe dazu: https://www.wko.at/site/bilanzbuchhaltung/start.html

Der Hinweis:

Bitte nehmen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Taschenrechner zur Prüfung mit!

Am Prüfungstag kann im WIFI im Eingangsbereich Ihr Name, Zeit der Prüfung und Raum der Prüfung zu Ihrer eigenen Orientierung angezeigt werden.