2770 Bilanzbuchhalterprüfung
Abgabefrist des Prüfungsansuchens: 3 Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Eine Anmeldung ist nur mittels Anmeldebogen möglich. Diesen erhalten Sie am 1. Kurstag.
ORT WIFI Grieskirchen
Manglburg 20
4710 Grieskirchen
ZEIT 0 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
726,00 eur Gesamter Prüfungspreis: € 726,- 2 Klausuren € 640,- 1 Klausur € 470,-, Wiederholung mündlich: 1 Fach: € 340,-, 2 Fächer: € 382,-, 3 - 5 Fächer: € 398,-
ORT WIFI Vöcklabruck
Robert-Kunz-Straße 9
4840 Vöcklabruck
ZEIT 0 Trainingseinheiten
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TEILNAHME persönlich vor Ort
726,00 eur Gesamter Prüfungspreis: € 726,- 2 Klausuren € 640,- 1 Klausur € 470,-, Wiederholung mündlich: 1 Fach: € 340,-, 2 Fächer: € 382,-, 3 - 5 Fächer: € 398,-
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 0 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
726,00 eur Gesamter Prüfungspreis: € 726,- 2 Klausuren € 640,- 1 Klausur € 470,-, Wiederholung mündlich: 1 Fach: € 340,-, 2 Fächer: € 382,-, 3 - 5 Fächer: € 398,-
ORT WIFI Wels
Dr. Koss-Str. 4
4600 Wels
ZEIT 0 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
726,00 eur Gesamter Prüfungspreis: € 726,- 2 Klausuren € 640,- 1 Klausur € 470,-, Wiederholung mündlich: 1 Fach: € 340,-, 2 Fächer: € 382,-, 3 - 5 Fächer: € 398,-
ORT WIFI Steyr
Stelzhamerstraße 12
4400 Steyr
ZEIT 0 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
726,00 eur Gesamter Prüfungspreis: € 726,- 2 Klausuren € 640,- 1 Klausur € 470,-, Wiederholung mündlich: 1 Fach: € 340,-, 2 Fächer: € 382,-, 3 - 5 Fächer: € 398,-

2770 Bilanzbuchhalterprüfung

Die Voraussetzungen:

  • Voraussetzung für die Zulassung zur Bilanzbuchhalterprüfung ist eine dreijährige Tätigkeit (Vollzeit 38,5 Std.) im Rechnungswesen (Lehrzeit wird n i c h t angerechnet, Ferialpraxis im Rechnungswesen wird angerechnet) zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses.
  • Maturantinnen und Maturanten einer Handelsakademie oder HBLA und Absolventinnen und Absolventen der Berufsreifeprüfung mit dem Fachbereich Betriebswirtschaftslehre inkl. Rechnungswesen haben für die Bilanzbuchhalterprüfung eine mindestens zweijährige Tätigkeit (Vollzeit 38,5 Std.) im Rechnungswesen nachzuweisen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses.
  • Absolventinnen und Absolventen einer einschlägigen Hochschule (Studienrichtung einschlägig) – Abschluss Bakkalaureat - können zur Bilanzbuchhalterprüfung bei Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit (Vollzeit38,5 Std.) im Rechnungswesen antreten (zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses!).
  • ACHTUNG! Praxiszeit muss zu Anmeldeschluss erreicht sein!

Als Praxis wird nicht anerkannt: Praktikantenzeit bei Steuerberatern, Lehrzeit

Als Praxisnachweis gilt:

  • Dienstzeugnis
  • Bestätigung des Dienstgebers auf Firmenbriefpapier über lfd. Dienstverhältnis
  • Name, Adresse, Geburtsort des Arbeitnehmers
  • Dienstverhältnis: seit wann besteht Dienstverhältnis, Tätigkeitsbereich, Wochenstundenanzahl
  • Ausstellungsdatum des Praxisnachweises
  • Unterschrift des Arbeitgebers, Firmenstampiglie
  • Sollten auf der Dienstbestätigung Rechnungswesen-Tätigkeiten UND NICHT-Rechnungswesentätigkeiten (z.B. Bürotätigkeiten, Bestellwesen, Telefonzentrale, Einkauf, Kundenbetreuung, Lagerverwaltung,..) angeführt sein, ist eine prozentuelle Bestätigung des Dienstgebers vorzuweisen, wieviel Prozent der Gesamtarbeitszeit für Rechnungswesen-Tätigkeiten angefallen sind.

ACHTUNG!

Die Abgabefrist des Prüfungsansuchens endet 3 Wochen vor der schriftlichen Prüfung

Erlass von Prüfungsteilen:

  • Bei der Bilanzbuchhalterprüfung entfällt die Klausurarbeit in Buchhaltung, wenn die WIFI-Buchhalterprüfung abgelegt wurde.
  • Kandidaten bzw. Kandidatinnen, die die WIFI-Kostenrechnerprüfung positiv abgelegt haben, sind bei der Bilanzbuchhalterprüfung im Fach Kostenrechnung schriftlich und mündlich befreit.
  • Die Bilanzbuchhalterprüfung gemäß § 1 Z 1 der Buchhalter-Befähigungsnachweisverordnung BGBl. II Nr. 399/1999 ersetzt die Teilprüfung im Fachbereich nach der Novelle der Verordnung über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung, BGBl. II Nr. 371 vom 15. Nov. 2005.
  • Die Buchhalterprüfung der Akademie der Wirtschaftstreuhänder wird anerkannt und ersetzt den schriftlichen Teil Buchhaltung.
  • Die BFI-Buchhalterprüfung wird anerkannt, wenn am BFI-Zeugnis der Vermerk „Erforderlicher Praxisnachweis gem. BFI- Prüfungsordnung wurde bei Antritt zur schriftlichen Buchhalter - Prüfung nachgewiesen und erfüllt“ angeführt ist. In diesem Fall wird der schriftliche Teil Buchhaltung erlassen. Der Vermerk ist mit dem BFI zu klären. Diese Regelung gilt für BFI-Prüfungen, die zwischen 1.8.2009 und 30.6.2015 abgelegt wurden.

Die Prüfung:

Sie schließen die Ausbildung mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Die schriftliche Prüfung umfasst zwei Klausurarbeiten: Kostenrechnung (3 Stunden) und Bilanzierung (6 Stunden). Ein positiver Abschluss ist die Voraussetzung, damit Sie zur mündlichen Prüfung antreten können. Diese findet an einem Tag statt und umfasst folgende Fächer: Buchhaltung/Bilanzierung, Kostenrechnung, Bürgerliches Recht/Unternehmensrecht, Steuerrecht und Unternehmensfinanzierung. Eine Teilprüfung ist nicht möglich. Bei nicht vorliegender Buchhalterprüfung muss diese im Rahmen der Bilanzbuchhalterprüfung schriftlich und mündlich absolviert werden.

Der Prüfungsablauf:

  • Die Anmeldungen müssen bis spätestens 3 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin (siehe WIFI-Kursbuch) vollständig dort einlangen, wo Sie die Prüfung absolvieren (entweder im WIFI Linz oder in der jeweiligen Bezirksstelle – auch bei mündlicher Wiederholung!).

Unvollständige Bögen oder zu spät eingelangte Bögen können nicht berücksichtigt werden!

Bei Anmeldung zu einer mündlichen Wiederholungsprüfung müssen Urkunden und Zeugnisse nicht mehr beigelegt werden, es muss jedoch unbedingt das Datum und der Ort des letzten Prüfungsantrittes angeführt werden!

  • Es werden nach der schriftlichen Prüfung ausschließlich schriftliche Auskünfte über Noten und mündliche Prüfungstermine gegeben. Die schriftliche Verständigung über den mündlichen Prüfungstermin erhalten Sie zumindest 1 Woche vor Ihrem Prüfungstag.
  • Die Prüfungskorrektur beansprucht ca. 3 Wochen (abhängig von der Anzahl der Prüfungskandidaten)
  • Die mündlichen Prüfungstermine werden nach Korrektur der schriftlichen Arbeiten festgelegt und

finden in den Bezirken ab Mitte Mai, in Linz ab Anfang Juni bis Mitte Juli statt, beim Herbst-Termin immer Oktober/November. In Linz finden die mündlichen Prüfungen zwischen Montag und Freitag, voraussichtlich ganztägig und abends, statt.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Urlaubsplanung,

dass Sie sich den Zeitraum von Anfang Mai bis ca. Mitte Juli bzw. die Monate September/Oktober/ November möglichst freihalten.

Individuelle Terminwünsche bezüglich der mündlichen Prüfung können aufgrund der hohen Kandidatenanzahl nicht berücksichtigt werden.

Informationen zur schriftlichen Bilanzbuchhalterprüfung

  • Es sind nur Taschenrechner ohne Programmierfunktion erlaubt

(Rechenmaschinen, Taschenrechner mit Programmierfunktion und Handys sind nicht zugelassen).

  • Es dürfen keine radierbaren Stifte bzw. Bleistifte verwendet werden
  • Der Kontenplan ist der schriftlichen Klausur beigelegt

(es darf daher kein eigener Kontenplan verwendet werden)

  • Der STR-Kodex darf zur schriftlichen BIL-Prüfung verwendet werden –

im Kodex selbst sind nur farbliche Kennzeichnungen und Unterstreichungen erlaubt.

  • Während der schriftlichen Prüfung wird Ihr Kodex kontrolliert – sollten sich zusätzliche

Hilfsmittel darin befinden, wird die schriftliche Arbeit eingezogen und negativ beurteilt.

  • Für die mündliche Prüfung ist die Verwendung des Kodexes nicht vorgesehen.

Ihr Qualifikationsnachweis:

Zeugnis