Eine Qualifikation im Interesse Ihrer Kunden/Klienten
In diesem Kurs erwerben Sie alle zur selbständigen Führung und zum Abschluss einer Einnahmen-Ausgabenrechnung notwendigen Kenntnisse. Das erworbene Zeugnis garantiert Ihren Klienten, dass deren steuerrechtliche Aufzeichnungsverpflichtungen von Ihnen qualifiziert wahrgenommen werden.2804 Vorbereitungskurs zum geprüften Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Die Zielgruppe:
- Mitarbeiter von Wirtschaftstreuhändern, die selbständig Einnahmen-Ausgabenrechnungen führen und abschließen,
- Gewerbliche Buchhalter,
- Selbständige Buchhalter,
- Selbständige Bilanzbuchhalter
Die Inhalte:
- Aufzeichnungen der E/A- Rechnung (Grundaufzeichnungen, Kassabuch, Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis);
- formelle Vorschriften, zeitgerechte und zeitfolgegemäße Eintragungen;
- Bruttoverrechnung - Nettoverrechnung (Unterschiede, Praktische Hinweise);
- Umsatzsteuer (System, Umsatzbesteuerung, Eigenverbrauch, steuerfreie Umsätze, Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe, Vorsteuerabzug, Erstellung einer Umsatzsteuervoranmeldung, Kleinunternehmerregelung);
- Einkommensteuer (System der ESt., Gewinnermittlungsarten, Betriebseinnahmen, Art und Umfang der Betriebsausgaben, Abgrenzung Privatvermögen- Betriebsvermögen, Behandlung von Anlagevermögen)
- Umgang mit dem Finanzamt (Gründung eines Unternehmens, Überprüfungen der Finanzverwaltung, Fristen usw.)
- Praxisorientierte Erstellung einer Einnahmen/Ausgabenrechnung und Umsatzsteuervoranmeldung an Hand von Mustergeschäftsfällen inkl. Jahresabschluss;
- Gewinnermittlung durch Pauschalierung;
- Wechsel der Gewinnermittlungsart
Die Trainingsziele:
In diesem praxisorientierten „Vorbereitungskurs zum geprüften Einnahmen-Ausgaben-Rechner“ erwerben Sie alle zur selbständigen Führung und zum Abschluss einer Einnahmen-Ausgabenrechnung notwendigen Kenntnisse. Neben den theoretischen Grundlagen aus dem Umsatzsteuer- und Einkommensteuerrecht wird vor allem auf die praktische Erfassung aller, bei einem Kleinbetrieb möglichen Sachverhalte, Wert gelegt.
Ihr Qualifikationsnachweis:
Nach dem Seminar können Sie Ihre Kenntnisse durch eine schriftliche Prüfung unter Beweis stellen (Kursnr. 2805). Das bei positiver Bewertung erworbene Zeugnis garantiert Ihren Klienten, dass deren steuerrechtliche Aufzeichnungsverpflichtungen von Ihnen qualifiziert wahrgenommen werden.