4493 Maschinenrichtlinie
Funktionale Sicherheit, Umsetzung Performance Level und Safety Integration Level
Nach dem Seminar wissen Sie, bei der Konstruktion von Maschinen und Anlagen wie Sie die funktionale Sicherheit richtig umsetzen und wer für welche Tätigkeiten zuständig ist.
Für Hersteller:innen von Maschinen und Anlagen gilt für das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bei der Umsetzung der Funktionalen Sicherheit von Maschinen und Anlagen sind die Hersteller gefordert gemäß den Normen EN 13849 und 62061 die Sicherheitsfunktionen auszulegen.
Letztendlich verfolgen die gesetzlichen Vorgaben nur ein Ziel, dass der sichere technische Zustand gewährleistet ist. Darüber hinaus schützt die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben vor kostenintensiven Produkthaftungsrisiken im Schadenfall und vor drohenden strafrechtlichen Folgen.
Die Zielgruppe:
- Konstrukteurinnen und Konstrukteure, Technische Zeichner- und Planer:innen aus den Bereichen des Maschinen- und Anlagenbaus
- Verantwortliche für die sicherheitstechnische Konzeption von
- Maschinen
- Verantwortliche für den Umbau von Maschinen und Anlagen
- Führungskräfte mit Verantwortung für das sichere Erfüllen rechtlicher Vorgaben im Unternehmen
Die Trainingsinhalte:
- Vorgaben aus der Maschinenrichtlinie
- Anwendung der Normen EN ISO 12100, EN 13849 Teil 1 und 2 sowie EN 62061
- Abbildung in der Risikobeurteilung
- Berechnung des Performance Level
- Umsetzung in die Praxis anhand von Beispielen
Hinweis(e) zur Zertifikatsverlängerung (Refreshing):
Wir verlängern Ihr CE-Produktkoordinator und Ihr TEDO-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:
- über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (2 Tage Refreshing)
- und eine Kopie Ihres zu verlängernden Zertifikats vorlegen
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag fristgerecht (2 Monate vor Ablauf und bis max. 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen muss. Werden die 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit überschritten, ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu abgelegen.
Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.
Formulare:
CE Produktkoordinator:in
TEDO
Dieses Seminar bieten wir auch:
- Exklusiv für Ihr Unternehmen
- Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
- Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel
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