
4632 Ausbildung Kunststoff 3D-Druck-Gewerbe - Basismodul
Der Kurs Ausbildung Kunststoff 3D-Druck-Gewerbe – Basismodul richtet sich an Personen, welche keinen Lehrabschluss in der Fachrichtung Kunststofftechnik vorweisen können und ermöglicht den Zugang zu weiteren Ausbildungsmodulen. Im Zuge der Ausbildung lernen Sie die Grundlagen der Polymertechnik, der Werkstoffkunde sowie der Anwendersoftware kennen. Darüber hinaus beschäftigen Sie sich mit verschiedenen Druckverfahren und Systemen und sammeln praktische Erfahrungen im Umgang mit 3D-Druckern.
Die Zielgruppe
- Personen ohne Lehrabschluss im Kunststoff-Bereich, die ein auf 3D-Druck eingeschränktes Kunststoffverarbeiter-Gewerbe anmelden möchten.
- Personen aus Industrie, Gewerbe und Handwerk, die 3D-Druck in der Produktion einsetzen wollen.
- Start-Ups, die Kunststoff-3D-Produkte anbieten möchten.
- Personen, die 3D-Druck als Dienstleistung anbieten wollenn.
Die Voraussetzungen
- Lehrabschluss, auch fachfremd
Die Trainingsziele
Nach dem Basismodul haben Sie die folgenden Kenntnisse erworben:
- Sie haben einen Überblick über die Grundlagen der Polymertechnik.
- Sie kennen wesentliche Eigenschaften der Materialien und wichtige Parameter der Werkstoffkunde.
- Sie kennen die verschiedenen Verfahrensgrundlagen des 3D-Drucks.
- Sie sind mit den Grundlagen der Anwendersoftware vertraut.
- Sie kennen verschiedene Druckverfahren und Systeme im Detail.
- Sie haben praktische Erfahrungen im Umgang mit 3D-Druckern gesammelt.
Hinweis
Nach erfolgreichem Abschluss des gesamten Lehrgangs und der Abschlussprüfung am Ende des Hauptmoduls erhalten Sie eine positive Stellungnahme der Fachvertretung Kunststoffverarbeiter zum Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen der individuellen Befähigung. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei der Gewerbebehörde im Zuge der Gewerbeanmeldung für ein auf 3D-Druck eingeschränktes Kunststoffverarbeiter-Gewerbe. Die vom Gesetzgeber geforderten unternehmerischen Fähigkeiten sind im Zuge der Gewerbeanmeldung auf geeignete Weise zu belegen (z.B. durch die Unternehmerprüfung, eine Selbstständigkeit in einem anderen Gewerbe oder andere Ausbildungen mit entsprechenden Inhalten aus dem Unternehmertraining). Die endgültige Entscheidung trifft immer die zuständige Gewerbebehörde.