
4633 Ausbildung Kunststoff 3D-Druck-Gewerbe - Hauptmodul
Hauptmodul – Ausbildung Kunststoff 3D-Druck-Gewerbe
Das Hauptmodul richtet sich an Personen, die ihre Kenntnisse im Bereich des Kunststoff-3D-Drucks vertiefen und erweitern möchten. Es bietet eine umfassende Ausbildung, die technische und unternehmerische Aspekte abdeckt. Im Zuge der Ausbildung erwerben Sie fundierte Kenntnisse in Werkstoffkunde, Kalkulation, Marketing, Unternehmensführung, Arbeitssicherheit, Qualitätssicherung, Materialversorgung und -entsorgung, Werkstoffprüfung, Bauteildesign und Optimierung, Material- und Oberflächenbehandlung sowie rechtlichen Grundlagen und Normen. Zusätzlich wird ein begleitendes Projekt durchgeführt, das durch Feedback von Betreuern unterstützt wird.
Die Zielgruppe
- Personen ohne Lehrabschluss im Kunststoff-Bereich, die ein auf 3D-Druck eingeschränktes Kunststoffverarbeiter-Gewerbe anmelden möchten.
- Personen aus Industrie, Gewerbe und Handwerk, die 3D-Druck in der Produktion einsetzen wollen.
- Start-Ups, die Kunststoff-3D-Produkte anbieten möchten.
- Personen, die 3D-Druck als Dienstleistung anbieten wollen.
Die Voraussetzungen
- Besuch Kurs K4632 oder LAP Kunststofftechnik / Kunststoffformgebung
Die Trainingsziele
Nach Abschluss des Hauptmoduls haben Sie folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben:
- Sie kennen wesentliche Eigenschaften der Materialien und wichtige Parameter der Werkstoffkunde.
- Sie sind vertraut mit Kalkulation, Marketing und Unternehmensführung.
- Sie haben praktische Erfahrungen in der Projektarbeit gesammelt, einschließlich der Planung und Durchführung eines eigenen 3D-Druck-Projekts.
- Sie können Materialien beschaffen, lagern und entsorgen sowie Recyclingprozesse organisieren.
- Sie kennen rechtliche Grundlagen, Normen und Richtlinien für den Bereich 3D-Druck.
- Sie haben Kenntnisse in Bauteildesign und Optimierung sowie Qualitätssicherung.
Hinweis
Nach erfolgreichem Abschluss des Hauptmoduls erhalten Sie eine positive Stellungnahme der Fachvertretung Kunststoffverarbeiter zum Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen der individuellen Befähigung. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei der Gewerbebehörde im Zuge der Gewerbeanmeldung für ein auf 3D-Druck eingeschränktes Kunststoffverarbeiter-Gewerbe. Die vom Gesetzgeber geforderten unternehmerischen Fähigkeiten sind im Zuge der Gewerbeanmeldung auf geeignete Weise zu belegen (z.B. durch die Unternehmerprüfung oder andere Ausbildungen mit entsprechenden Inhalten aus dem Unternehmertraining). Die endgültige Entscheidung trifft immer die zuständige Gewerbebehörde.