5625 Sachkundenachweis im Umgang mit Giften
Dieser Lehrgang vermittelt die erforderlichen Kenntnisse im Hinblick auf den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften laut § 4 der Giftverordnung 2000.
Die Zielgruppe:
- Personen, die Gifte verwenden und mit Giften umgehen
- Personen, die eine Giftbezugsbewilligung benötigen
- Personen, die die Tätigkeit als Giftbeauftragte:r ausüben sollen.
Die Trainingsinhalte:
- Grundlagen der Physik und Chemie, Stoffeigenschaften
- Grundlagen der Toxikologie
- Gift-bezogene Besonderheiten der Ersten Hilfe
- AnwenderInnen-Schutz
- Informationsquellen
- Gesetze und Vorschriften
Hinweis(e):
Dieser Lehrgang und die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses (mindestens 16-stündige Ersthelferausbildung die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf) berechtigen bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlangung einer Giftbezugsbewilligung gemäß §41 Chemikaliengesetz 1996.
Die positive Absolvierung dieses Kurses ist auch Teil der Voraussetzungen für eine allfällige Bestellung zum Beauftragten für den Giftverkehr gemäß §44 ChemG.
Die Prüfungsordnung ist ersichtlich unter:
https://www.wifi-ooe.at/fileadmin/content/Allgemeine_Pruefungsordnung.pdf
FAQ
Muss der Erste-Hilfe-Kurs vor Kursbeginn bereits absolviert sein?
Nein, dieser ist erst für die Bewilligung notwendig.
Wird das Thema „Chlorgas“ und „Chlorgranulat“ in diesem Lehrgang behandelt?
Ja. Der Sachkundenachweis ist auch für Betreiber kommunaler und privater Bäder, welche sich mit Chlorgas und Chlorgranulat beschäftigen. Die Ausbildung orientiert sich speziell an den Bedürfnissen von Ihnen.