5644 Strahlenschutzausbildung für den nicht-medizinischen Bereich – Grundausbildung

gem. § 80 AllgStrSchV 2020 (Technik und Industrie)

Die Grundausbildung richtet sich nach den Vorgaben von § 80 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung (in der geltenden Fassung) und den in Anlage 18 definierten Inhalten und Erfordernissen und ist der Grundstein um als Strahlenschutzbeauftragte:r arbeiten zu können. Sie benötigen nach diesem Kurs noch die spezielle Ausbildung für Ihren Anwendungsfall.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 18 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
690,00 eur inkl. Unterlagen

5644 Strahlenschutzausbildung für den nicht-medizinischen Bereich – Grundausbildung

Beschreibung des Kurses

Strahlenschutzbeauftragte, die mit Strahlengeneratoren und umschlossenen radioaktiven Quellen, offene radioaktive Stoffe, natürliche radioaktive Materialien, hoch radioaktive umschlossene Quellen (Technik und Industrie) umgehen, benötigen eine entsprechende Strahlenschutzausbildung: Grundausbildung (Kursnr.5644) + Spezielle Ausbildung (Kursnr.5645).

Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben von § 80 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung (in der geltenden Fassung) und den in Anlage 18 lit. C Z.1 definierten Inhalten und Erfordernissen.

Die Zielgruppe

  • Zukünftige und derzeitige Strahlenschutzbeauftragte in Betrieben sowie mit dem Strahlenschutz betraute Personen und Sicherheitsingenieure.

Die Trainingsinhalte

  • Grundlagen der Kernphysik
  • Physik der ionisierenden Strahlung
  • Strahlenquellen
  • Strahlenschäden, einschließlich Vorbeugung und Erkennung
  • Dosimetrie
  • Grundlagen des Strahlenschutzes
  • Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
  • Messgeräte
  • ärztliche Untersuchungen und Dosisermittlung gemäß Strahlenschutzrecht
  • Strahlenunfälle, Erste Hilfe
  • Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisermittlung

Hinweis

Die erfolgreiche Absolvierung dieser Grundausbildung ist Voraussetzung für eine spezielle Ausbildung (Strahlengeneratoren und umschlossene radioaktive Quellen, offene radioaktive Stoffe, natürliche radioaktive Materialien, hoch radioaktive umschlossene Quellen – Kursnr.5645).

Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen müssen nachweisen, dass sie Fortbildungsveranstaltungen (Kursnr.5646) im Ausmaß von mindestens acht Stunden in Abständen von höchstens fünf Jahren besuchen.

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 § 80:

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011249&FassungVom=2021-11-17&Artikel=&Paragraf=80&Anlage=&Uebergangsrecht=

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 § 80 Anlage 18:

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011249&Artikel=&Paragraf=&Anlage=18&Uebergangsrecht=

Prüfung:

Die Prüfungsordnung ist ersichtlich unter:

https://www.wifi-ooe.at/fileadmin/content/Allgemeine_Pruefungsordnung.pdf

FAQ (Häufige Fragen)

Beispiele:

  • Brauche ich für ein Röntgenfluoreszenzanalysatoren Gerät (RFA) eine Strahlenschutzausbildung?

      JA

 

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