5728 Sprengbefugtenlehrgang mit Abschlussprüfung
Theoretische und praktische Ausbildung entsprechend den gesetzlichen Richtlinien gemäß FK-V, BGBl. II 13/2007 zur Durchführung von Sprengarbeiten.
Mit dieser Ausbildung sind Sie berechtigt selbständig Sprengarbeiten durchzuführen (einschließlich Abbruchsprengen, Eissprengen, Metallsprengen, Serienparallelschaltungen bei Sprengarbeiten, Sprengarbeiten unter Tage).
Die Voraussetzungen:
- Ärztliche Bestätigung über geistige und körperliche Eignung (vom Arzt)
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Verlässlichkeitsbescheinigung von der zuständigen Bundespolizeidirektion (Stadtpolizeikommando) bzw. Bezirksverwaltungsbehörde (gem. § 63 Abs.3 Arbeitnehmerinnenschutzgesetz, BGBL. Nr.450/1994 idF BGBL I Nr.19/1997) KEIN STRAFREGISTERAUSZUG!!! (bitte bei Kursbeginn vorlegen)
Die Trainingsinhalte:
- Gesetzliche Bestimmungen (Bezug, Transport, Lagerung, Verwendung von Sprengstoffen und Zündmittel, Arbeitnehmerinnenschutzgesetz, Sprengmittelgesetz, Sprengarbeitenverordnung, Fachkenntnisnachweisverordnung, sonstige Rechtsvorschriften und Normen)
- Verwendung und Einsatz von Sprengmittel in Theorie und Praxis
- Lademengenberechnungen für Holz,-Metall,-Gesteins und Mauerwerksprengungen
- Lademengenberechnungen für Gewinnungs- und Abbruchsprengungen
- Grundbegriffe der Geologie
- Einsatz von verschiedenen Zündsystemen
- Bohrtechnik
- Sicherheitsbestimmungen
- Vermeidung von Sprengschäden
Bei den praktischen Sprengarbeiten werden Sie auch mit Serienparallelschaltungen von elektrischen Sprengzündern vertraut gemacht.
Die Praxistage finden 1x in Steyrling und 1x in Perg statt.
Nur beim Termin im WIFI Linz ist der Nachweis der Fachkenntnisse in Form eines Pyrotechnikausweises der Kategorie P2 für „Steinbrechende Kartuschen“ beinhaltet.
Die Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Prüfungsordnung ist ersichtlich unter: https://www.wifiooe.at/fileadmin/content/Allgemeine_Pruefungsordnung.pdf
Ihr Qualifikationsnachweis:
Zeugnis/Ausweis
Mitzubringen:
- Verlässlichkeitsbescheinigung und
- Ärztliches Attest
- Für Praxisteil: festes Schuhwerk, Regen- bzw. Arbeitsbekleidung, Helm
FAQ (Häufige Fragen):
Wie hat das ärztliche Attest auszusehen?
- Für die Arztbestätigung reicht ein schlanker Einzeiler „Herr/Frau ……. Ist sowohl körperlich als auch geistig geeignet an der Sprengbefugtenausbildung teilzunehmen.“ Ausgestellt durch den Hausarzt.
Hinweis(e):
Bei dem Kurstermin im WIFI Linz ist außerdem der Erwerb der Fachkenntnisse in Form eines Pyrotechnikausweises der Kategorie P2 für „Steinbrechende Kartuschen“ beinhaltet.
Der Nachweis allgemeine Spengarbeiten nach FK-V ist nicht ausreichend um die Kat.P2 verwenden zu können. Wir empfehlen für alle jene die den Lehrgang an der Bauakademie OÖ absolvieren den Kurs 5727 Pyrotechnik - Kategorie P2 für Sprengbefugte
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