nur für Sprengbefugte lt. FK-V, BGBl. 13/2007
Nur für ausgebildete Sprengbefugte mit Berufstaucherqualifikation! Sie lernen das selbstständige Durchführen von Sprengarbeiten unter Wasser. Achtung: Das WIFI OÖ ist die zugelassene Stelle für die Berufstaucher-Ausbildung entsprechend der FK-V (Kursnummer 5691).5731 Sprengarbeiten unter Wasser
Die Voraussetzungen:
Besitz eines gültigen Sprengbefugtenausweises lt. FK-V, BGBl. Nr. 13/2007
- § 6 Z 3. lit.a
Durchführung von Sprengarbeiten:
a)
Allgemeine Sprengarbeiten (einschließlich Abbruchsprengen, Eissprengen, Metallsprengen, Serienparallelschaltungen bei Sprengarbeiten, Sprengarbeiten unter Tage): Mindestens 75 Unterrichtseinheiten (Anhang 3 lit. a)
- § 6 Z 5. lit.a
Durchführung von Taucharbeiten (Tätigkeit als Signalperson):
a)
Allgemeine Taucharbeiten (Durchführung von Unterwasserarbeiten unter Zuhilfenahme von Tauchgeräten zur Versorgung mit Atemgas): Mindestens 270 Unterrichtseinheiten (Anhang 5 lit. a)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222
Die Trainingsziele:
Sprengbefugte werden in diesem Lehrgang die Fachkenntnis für die selbstständige Durchführung von Sprengarbeiten unter Wasser gemäß FK-V, BGBl. Nr. 13/2007 erwerben.
Mit positiver Abschlussprüfung erwerben Sie auch die Durchführungsberechtigung.
Mitzubringen:
- Sprengbefugtenausweis
- Tauchbrevet
- tauchärztliche Untersuchung
- Taschenrechner
- Schutzhelm
- warme Bekleidung bzw.Regenbekleidung
- wenn vorhanden Tauchausrüstung
Ihr Qualifikationsnachweis:
Zeugnis/Ausweis