5755 Ausbildung Dampfkesselwärter:in
In diesem Kurs erhalten Sie die im Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) vorgeschriebene theoretische Ausbildung, die, unter Berücksichtigung des § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen, zur Erlangung eines Dampfkesselwärterzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich ist.
Die Zielgruppe:
Interessenten an der Tätigkeit als Kesselwärter:in
Die Trainingsinhalte:
- Physikalische, chemische, mess- und regelungstechnische Grundlagen
- Dampfkessel-Bauarten, Bauelemente
- Dampfkessel-Regelungs- und -Sicherheitseinrichtungen
- Brennstoffe, Feuerungen, Emissionen, Abfallbeseitigung
- Wasser und Wasseraufbereitung im Dampfkesselbetrieb
- Gesetzliche Bestimmungen
- Dampfkesselbetrieb
Ihr Qualifikationsnachweis:
Zeugnis
Hinweis(e):
- Die Theorie schließt am letzten Kurstag mit einem Test ab.
- Die Kosten für die „Verwendungsprobe“ (praktische Betriebswärterprüfung) sind nicht im Preis inkludiert.
Information zur Erlangung des Betriebswärterzeugnisses
Die gesetzlichen Grundlagen sind das Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) und die Dampfkesselbetriebsverordnung (DKBV).
Ablauf:
- Besuch des jeweiligen Kurses mit Anwesenheitspflicht und abschließendem Test. Bei positivem Abschluss erhält der/die Teilnehmer/in eine Kursbestätigung.
- Dieser positive Abschluss berechtigt, zusammen mit der Praxisbestätigung des Betreibers, zum Antritt zur Betriebswärterprüfung. Die Dampfkesselbetriebsverordnung definiert, wie lange diese Praxis mindestens sein muss.
- Spätestens ein Jahr nach Abschluss des Kurses und der praktischen Verwendung muss der/ die Teilnehmer/in seine/ ihre Zulassung zur Betriebswärterprüfung beantragen. Diese hat durch einen amtlich bestellten Prüfungskommissar (gemäß Dampfkesselbetriebsgesetz) zu erfolgen.
Die Betriebswärter-Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil kann schriftlich oder mündlich sein. Der praktische Teil ist eine sogenannte „Verwendungsprobe“, das heißt, es wird überprüft, ob die Person mit der Funktion und Betriebsweise der jeweiligen Anlage vertraut ist. Der praktische Teil erfolgt bei dem/der Betriebswärterkandidaten/in im Betrieb direkt an der zu bedienenden Anlage.
ACHTUNG:
Jemand, der keinen eigenen Dampfkessel in seinem Unternehmen hat, kann die praktische Verwendung auch hier nicht machen.
Er hat jedoch die Möglichkeit, die praktische Verwendung und Prüfung in einer anderen Firma machen.
Folgende Unterlagen müssen zur Betriebswärterprüfung vorliegen:
- Antrag
- Kopie der Kursbestätigung
- Praxisbestätigung
- Kopie des Betriebswärter-Zeugnisses des Einschulenden
FAQs (häufige Fragen):
Dieser positive Abschluss berechtigt, zusammen mit der Praxisbestätigung des Betreibers, zum Antritt zur Betriebswärterprüfung. Die Dampfkesselbetriebsverordnung definiert, wie lange diese Praxis mindestens sein muss.
- Wie lange muss diese Praxis sein?
zwei Monate, wenn die Brennstoffwärmeleistung (BWL) 50 MW nicht übersteigt
vier Monate, wenn die Brennstoffwärmeleistung (BWL) über 50 MW liegt