6430 Werkschutz
Der Werkschutz stellt Schutz, Sicherheit und Ordnung am Betriebsgelände sicher, um Gefahren und Schäden vom Betrieb und seinen Mitarbeitern abzuwenden. Grundvoraussetzung für die Beschäftigung als Mitarbeiter im Werkschutz setzt bei den meisten Bewachungsunternehmen eine entsprechende fachliche Ausbildung voraus.
Die Zielgruppe:
Personen, die eine Werkschutz-Tätigkeit beruflich ausüben wollen und im Bewachungsgewerbe Fuß fassen wollen bzw. eine Qualifizierung anstreben.
Die Voraussetzungen:
- Alter von 18 Jahren (eigenberechtigt)
- Grundausbildung im Sicherheitsgewerbe von Vorteil
Die Trainingsinhalte:
- Rechtskunde Bürgerliches Recht, Strafrecht, Notstandshandlungen, Strafrechtliche Nebengesetze, Strafprozessordnung, Datenschutzrecht, Waffenrecht
- Dienstkunde Ordnungsaufgaben, Kontrollen, Unfallverhütung, Umweltschutz, Katastrophenschutz
- Technische Einrichtungen und Hilfsmittel Schließwesen, Zutrittskontrollsysteme, Videoüberwachung, Gefahrenmeldeanlagen, Betrieblicher Brandschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Betriebsfunk
- Angewandte Psychologie Eskalation und Deeskalation, Befragungstechnik, Kommunikation, Distanzzonen
- Brandschutzwart
- Taktisches Einsatztraining Einsatz von Pfefferspray, Fixier- und Abführtechnik
Ihr Qualifikationsnachweis:
Kommissionelle Prüfung mit WIFI-Zeugnis.
Die Prüfungsordnung ist ersichtlich unter: https://www.wifiooe.at/fileadmin/content/Allgemeine_Pruefungsordnung.pdf
Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung nicht die Befähigungsprüfung, gemäß den Zugangsvoraussetzungen, zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung im Bereich des Bewachungsgewerbes ersetzt.
Der Weg zum Gewerbe Einschlägige Berufspraxis |
+ |
Unternehmerprüfung |
Befähigungsprüfung Bewacher (staatlich geprüft) |
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