6432 Doorman/Doorwoman für Handelsbetriebe
Der/die Doorman/woman ist unter anderem das repräsentative Aushängeschild für viele Geschäfte, er/sie begrüßt die Kunden und Kundinnen und vermittelt ihnen ein Gefühl von Sicherheit, gleichzeitig schreckt er/sie durch die Präsenz potenzielle Täter ab. Dieser Kurs richtet sich an interessierte Personen die Freude im Umgang mit Menschen haben und die rechtlichen und taktischen Grundlagen dieser Tätigkeit erlernen wollen.
Die Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr (eigenberechtigt)
- einwandfreier Leumund (kein Eintrag im Strafregister)
- (keine fachliche Voraussetzung benötigt)
Die Trainingsinhalte:
- Dienstkunde
- Warensicherungssysteme
- Bericht- und Meldewesen
- Rechtliche Grundlagen
- Brandschutzmaßnahmen
- Hausrecht
- Organisation der Ersten Hilfe
Ihr Qualifikationsnachweis:
Kommissionelle Prüfung mit WIFI-Zeugnis
Hinweis(e):
Für das Ausüben der Tätigkeit ist eine Verlässlichkeitsbescheinigung notwendig.
Einschlägige Berufspraxis |
+ |
Unternehmerprüfung |
Befähigungsprüfung Bewacher (staatlich geprüft) |