6739 Zertifizierung Photovoltaiker:in
Das Zertifikat „Zertifizierte:r Photovoltaiker:in (ZPH)" wurde für Selbständige wie auch für Mitarbeiter:innen und Führungskräfte von Unternehmen aller Größen und Branchen sowie für Organisationen entwickelt.
Die Zielgruppe:
- Selbständige und Mitarbeiter:innen aus Dienstleistung, Verwaltung und Produktion, die Photovoltaikanlagen verantwortlich planen oder die Planung begleiten.
Die Voraussetzungen:
Erstzertifizierung:
Wir zertifizieren Sie gerne zum ZPH wenn Sie:
Variante A
- das Ausbildungsprogramm „PV-Technik“ oder eine vergleichbare Ausbildung (min. 52 LE) absolviert haben
- und eine abgeschlossene Schul- oder Berufs-Ausbildung mit 6 Monaten Berufserfahrung haben
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung ZPH bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
Variante B
- eine zumindest 6-jährige praktische Erfahrung laut Geltungsbereich des Kompetenzprofils ZPH vorlegen können.
Rezertifizierung:
Wir verlängern Ihr ZPH Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:
- über eine einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formular "Nachweis Berufspraxis")
- und eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (8 LE Refreshing)
- und einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen")
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.
ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.
Nach diesem Kurs erfüllen Sie NICHT die Voraussetzung, um ein Elektrotechnik-Gewerbe anzumelden und sich im Bereich der PV-Technik selbstständig zu machen.
Hinweise zur erforderlichen Gewerbeberechtigung zur Errichtung von PV-Anlagen gemäß Merkblatt der Bundesinnung:
Planung:
Planung der Photovoltaikanlage einschließlich Wechselrichter: Elektrotechniker; Mechatroniker; Ingenieurbüros. Die Planung der Stromversorgungsleitungen nach dem Wechselrichter fällt in den Bereich der Elektrotechnik und Ingenieurbüros einschlägiger Fachrichtungen.
Aufständern:
Bei Anlagen im kleineren Umfang und serienmäßig hergestellten Tragkonstruktionen sowie mit statischem Nachweis ist kein Baumeister, Zimmermeister, Dachdecker usw. erforderlich. Das Anbringen der Paneel Halterungen ist abhängig davon, wo diese Halterungen angebracht werden sollen. Für diese Tätigkeit bedarf es, sofern sie statisch aufwendig bzw. bedenklich ist, weiterer Gewerbeberechtigungen (je nach Untergrund z.B. Metalltechnik, Baumeister, Zimmermeister, Dachdecker). Alle weiteren Arbeiten dürfen von Elektrotechnikern oder Mechatronikern ausgeführt werden.
Montage von Paneelen:
Die Befestigung der Paneele an den Paneel Halterungen (Einhängen, Ein Klipsen und Anschrauben von Photovoltaikpaneelen) ist als einfache Tätigkeit keinem reglementierten Gewerbe vorbehalten. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass auch die Laienbedienbarkeit bei den Verbindungsleitungen gegeben ist – also die Verbindungsleitungen steckerfertig ausgeführt sind.
Wechselrichter:
Die Installation des Wechselrichters sowie der Regelelektronik und das Verbinden der Paneele untereinander und mit dem Wechselrichter: Elektrotechniker, Mechatroniker
Anschluss des Wechselrichters an bestehende und ausreichend dimensionierte Stromversorgungsleitung: Elektrotechniker, Mechatroniker
Anschluss an Stromversorgungsnetze: Elektrotechniker
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