im Sinn des §5 der Überprüfungsberechtigungsverordnung des OÖ. LuftREntG
Nach diesem Kurs verfügen Sie über den aktuellen Stand zum Thema Überprüfung und Inspektion von Heizungsanlagen wie im §26 Abs. 4 des OÖ LuftREntG gefordert. Sie erfüllen somit die Verpflichtung nach §5 der Überprüfungsberechtigungsverordnung des OÖ LuftREntG zur Fortbildung von Prüforganen (alle 5 Jahre).7580 Fortbildung für Prüforgane
Nach diesem Kurs verfügen Sie über den aktuellen Stand zum Thema Überprüfung und Inspektion von Heizungsanlagen wie im §26 Abs. 4 des OÖ LuftREntG gefordert. Sie erfüllen somit die Verpflichtung nach §5 der Überprüfungsberechtigtenverordnung des OÖ LuftREntG zur Fortbildung von Prüforganen (alle 5 Jahre).
Die Zielgruppe:
Gastechniker, Servicetechniker, Rauchfangkehrer, Prüforgane zur verpflichtenden Weiterbildung
Die Inhalte:
- Chemische und physikalische Grundlagen
- Grundlagen der Verbrennung und der Korrosion
- Feste, flüssige und gasförmige und biogene Brennstoffe
- Heizkessel und Brenner, Brennwerttechnik
- Abgasführungen
- Heizkesselreinigung und -überprüfung
- Grundbegriffe der Luftreinhaltung
- Grundregeln für elektrische Arbeiten bei Feuerstätten
- Überprüfung von Heizungsanlagen gemäß OENORM M7510
- Möglichkeiten der Energieoptimierung und Umweltschutz
- Information über Neuerungen von Richtlinien, Normen, Verordnungen und Gesetzen
Hinweis:
Bitte beachten Sie auch den Kurs 7579 Erstausbildung zum Prüforgan“
Dieses Seminar bieten wir auch:
- Exklusiv für Ihr Unternehmen
- Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
- Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel
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