7608 Verschraubungsmonteur:in - Grundqualifikation für Erst- oder Verlängerungsprüfung nach EN 1591-4
7608 Verschraubungsmonteur:in - Grundqualifikation für Erst- oder Verlängerungsprüfung nach EN 1591-4
Mit der „Verschraubungsmonteur-Grundqualifikation nach EN151-4“ haben Sie die Kompetenz, Flanschverbindungen fachgerecht herzustellen und dokumentieren durch die Abschlussprüfung Ihre Fertigkeiten. Nach der bestandenen Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung „zum Verschraubungsmonteur“.
Die Zielgruppe:
Personen die Schraubverbindungen jeglicher Form demontieren, montieren und anziehen, die Bestandteile von druckbeaufschlagten Systemen im kritischen Einsatz sind.
Die Inhalte:
- Arten von Dichtungen und deren jeweiligen Merkmale
- Zusammenhang zwischen Schraubenlängung (Dehnung), Schraubenkraft und Dichtungsflächenpressung
- Allgemeine Ursachen für das Versagen von Schraubverbindungen mit Dichtung
- Schraubenkraftverlust und Folgeerscheinungen
- Aufgebrachte und verbleibende Schraubenkraft
- Allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen
- Sichere Demontage der Verbindung
- Vorbereitung der Dichtfläche und Erkennen von Fehlern und Mängeln
- Ausrichtung der Dichtflächen und gleichmäßiger Abstand
- Lagerung, Handhabung, Vorbereitung und Einbau der Dichtung
- Auswirkung der Gewindereibung auf die Schraubenkraft bei Anwendung des drehmomentengesteuerten Anziehverfahrens
- Bedeutung der Verwendung des festgelegten Gewindeschmiermittels
- Notwendigkeit von Schraubenanzugsverfahren und Schraubenzugsmuster
- Dichtheitsklassen und Anforderung
- Manuelles drehmomentegesteuertes Anziehen
- Instandhaltung und Kalibrierung von manuell bedienbaren Drehmomentschlüsseln
- Anforderungen an das hydraulische drehmomentgesteuerte Anziehen
- Bestätigung, dass die Verbindung wieder in Betrieb genommen werden kann
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten, Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten
- Emissionsüberwachung und Vorgehen bei Leckage
Hinweise:
Die Bescheinigung von Verschraubungsmonteuren hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Eine Verlängerung um weiter 5 Jahre kann durch eine Verlängerungsprüfung erlangt werden.
Siehe EN 1591-4
Dieses Seminar bieten wir auch:
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