Grundausbildung
Diese Erweiterungsschulung im Ausmaß von 4 Stunden beinhaltet Ergänzungen des Mängelkataloges.7791 Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3.5t nach §57a KFG
Diese Schulung ist notwendig, um Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht und mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h überprüfen zu dürfen. Zusätzlich ist auch Kurs 7792 „Spezialkurs Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3.5 t nach §57a KFG“ nötig.
Die Schulung im Ausmaß von 4 Stunden beinhaltet Ergänzungen des Mängelkataloges.
Mitzubringen:
Lichtbildausweis, Original §57a-Bildungspass und Kopie §57a-Bildungspass
Die Hinweise:
Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt. Aus diesem Grund ist bei diesem Kurs 100% Anwesenheit erforderlich.
Die wiederkehrende Begutachtung muss von der geeigneten Person selbst durchgeführt werden. Die geeignete Person muss die notwendigen Tätigkeiten also selbst ausführen und nicht nur beaufsichtigen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Regelungen finden Sie auf der Homepage der OÖ Landesregierung unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/76576.htm .
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