7969 Kunststoff-Gas- und Wasserrohrleger - Ausbildung und Erstprüfung

nach ÖVGW-Richtlinie G 0322/W106

Der Vorbereitungskurs und die bestandene Prüfung berechtigen zur Verlegung und zum Schweißen von Kunststoff-Gas- und Wasserohren. Beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung gemäß ÖVGW Richtlinie. Bitte beachten Sie die Detailinformation auf www.wifi.at/ooe.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 40 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
1.480,00 eur inkl. Unterlagen, Material und Prüfungspreis

7969 Kunststoff-Gas- und Wasserrohrleger Erstprüfung

Nach dem Kurs „Kunststoff-Gas-und Wasserrohrleger-Ausbildung und Erstprüfung und der bestandenen Prüfung sind Sie zur Verlegung von Kunststoff- Gas- u. Wasserrohrleitungen aus Polyethylen und Polyvinylchlorid mit deren zugelassenen Verbindungstechniken berechtigt.

Inhalte:

  • Grundlagen Gas und Wasser (Werkstoffe, Arbeitssicherheit…)
  • Spezielle Grundlagen Gas (Medium, Prüfungen, Verlegetechniken…)
  • Spezielle Grundlagen Wasser (Medium, Prüfungen, Verlegetechniken…)
  • Übung/Produktvorstellung
  • Heizelement Stumpfschweißung (HS), Heizelement Wendelschweißung (HW), Steck- und Klemmverbindungen (SK)

Hinweis:

Arbeitskleidung, Lehrabschlusszeugnis und Praxisnachweis sind zum Kurs mitzubringen.

Prüfung:

Theoretische Prüfung mit individuellen Fragebögen

Praktische Prüfung: HS, HW, SK

Für die Zulassung zur Prüfung müssen die Zulassungsbedingungen für Gas und Wasser erfüllt sein!

Voraussetzungen und Nachweise für Kunststoffgasrohrleger

1) Zulassungsbedingungen:

  • erfolgreich abgelegte Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt oder Abschluss eines technischen Studiums an einer Fachhochschule oder Universität
  • 1 Jahr Praxis in der Rohrverlegung
  • Nachweis: abgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis) und Praxisnachweis (Firmenbestätigung)
  • Ausbildungsumfang: HS, HW, SK
  • Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren

2) Zulassungsbedingungen:

  • Befähigungsnachweis (z.B. Meister, Werkmeister) oder Lehrabschluss in einem technischen Beruf bzw. Absolventen einer technischen Fachschule
  • 1 Jahr Praxis in der Rohrverlegung
  • Nachweis: abgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis) und falls erforderlich Praxisnachweis (Firmenbestätigung)
  • Ausbildungsumfang: HS, HW, SK
  • Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren

3) Zulassungsbedingungen:

  • ohne Berufsausbildung
  • 5 Jahre Praxis in der Rohrverlegung
  • Nachweis: Praxisnachweis (Firmenbestätigung)
  • Ausbildungsumfang: HS, HW, SK
  • Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren

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  • Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel

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