7969 Kunststoff-Gas- und Wasserrohrleger - Ausbildung und Erstprüfung
nach ÖVGW-Richtlinie G 0322/W106
Der Vorbereitungskurs und die bestandene Prüfung berechtigen zur Verlegung und zum Schweißen von Kunststoff-Gas- und Wasserohren. Beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung gemäß ÖVGW Richtlinie. Bitte beachten Sie die Detailinformation auf www.wifi.at/ooe.7969 Kunststoff-Gas- und Wasserrohrleger Erstprüfung
Nach dem Kurs „Kunststoff-Gas-und Wasserrohrleger-Ausbildung und Erstprüfung und der bestandenen Prüfung sind Sie zur Verlegung von Kunststoff- Gas- u. Wasserrohrleitungen aus Polyethylen und Polyvinylchlorid mit deren zugelassenen Verbindungstechniken berechtigt.
Inhalte:
- Grundlagen Gas und Wasser (Werkstoffe, Arbeitssicherheit…)
- Spezielle Grundlagen Gas (Medium, Prüfungen, Verlegetechniken…)
- Spezielle Grundlagen Wasser (Medium, Prüfungen, Verlegetechniken…)
- Übung/Produktvorstellung
- Heizelement Stumpfschweißung (HS), Heizelement Wendelschweißung (HW), Steck- und Klemmverbindungen (SK)
Hinweis:
Arbeitskleidung, Lehrabschlusszeugnis und Praxisnachweis sind zum Kurs mitzubringen.
Prüfung:
Theoretische Prüfung mit individuellen Fragebögen
Praktische Prüfung: HS, HW, SK
Für die Zulassung zur Prüfung müssen die Zulassungsbedingungen für Gas und Wasser erfüllt sein!
Voraussetzungen und Nachweise für Kunststoffgasrohrleger
1) Zulassungsbedingungen:
- erfolgreich abgelegte Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt oder Abschluss eines technischen Studiums an einer Fachhochschule oder Universität
- 1 Jahr Praxis in der Rohrverlegung
- Nachweis: abgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis) und Praxisnachweis (Firmenbestätigung)
- Ausbildungsumfang: HS, HW, SK
- Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren
2) Zulassungsbedingungen:
- Befähigungsnachweis (z.B. Meister, Werkmeister) oder Lehrabschluss in einem technischen Beruf bzw. Absolventen einer technischen Fachschule
- 1 Jahr Praxis in der Rohrverlegung
- Nachweis: abgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis) und falls erforderlich Praxisnachweis (Firmenbestätigung)
- Ausbildungsumfang: HS, HW, SK
- Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren
3) Zulassungsbedingungen:
- ohne Berufsausbildung
- 5 Jahre Praxis in der Rohrverlegung
- Nachweis: Praxisnachweis (Firmenbestätigung)
- Ausbildungsumfang: HS, HW, SK
- Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren
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