8300 Wasseranschlussarbeiten für fachübergreifende Tätigkeiten

für Tischler und Spediteure

Die Gewerbeordnung ermöglicht im Rahmen der Nebenrechte die Ausführung von Wasseranschlussarbeiten (zB bei Küchen) im Zuge von Einbauarbeiten. Der Kurs vermittelt die Qualifikation für eine fachgerechte Ausführung dieser Arbeiten.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 9 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
302,00 eur inkl. Material und Unterlagen
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8300 Wasseranschlussarbeiten für fachübergreifende Tätigkeiten

Nach dem Kurs „Wasseranschlussarbeiten für fachübergreifende Tätigkeiten“ können Sie Wasseranschlussarbeiten im Rahmen der Nebenrechte fachgerecht durchführen.

Die Zielgruppe:

Tischler, Monteure, Spediteure

Der Inhalt:

Die aktuelle Gewerbeordnung ermöglicht durch den § 32 die Ausführung von übergreifenden Tätigkeiten beim Kunden. So dürfen Sie als Tischler z.B. bei der Küchenmontage auch die anfallenden Wasseranschlüsse tätigen, sofern unten angeführte Bedingungen eingehalten werden.

In diesem Kurs eignen Sie sich das notwendige Wissen in Theorie und Praxis an und können somit nachweisen, dass Sie eine entsprechende Ausbildung in diesem Bereich besucht haben.

Es werden die diversen Installationstechniken mit den verschiedenen gebräuchlichen Materialien wie folgt trainiert:

  • Vorgehensweise beim Absperren bzw. beim Druckentspannen und bei Wiederinbetriebnahme von Wasserleitungen im Wohnbau, Betrieb, Einfamilienhaus
  • Richtiger Einsatz von diversen Dichtmitteln, Hahnverlängerungen, Eckventilen, Quetschverbindern, Flexschläuchen
  • Lochstanzung in Chrom-Nickelstahlblech
  • Armaturen und Ablaufmontage auf bestehende Spüleaufbauten
  • Montage, Funktion u. Inbetriebnahme von drucklosem Speicher samt Armatur
  • Zusammenbau von diversen Doppelabläufen, Spülesiphonen, Sparsiphonen, Hebelgarnituren
  • Geschirrspüler-, Wachmaschinenanschluss, Doppelspindelventil und Geräteventil
  • Einfache Reparaturtechniken
  • Auflistung und Besprechung des erforderlichen Werkzeuges

Ihr Qualifikationsnachweis:

Gegen Ende des Kurses legen Sie eine theoretische und praktische Prüfung zu den behandelten Themen ab. Bei positiver Absolvierung erhalten Sie das entsprechende Zeugnis ausgestellt.

Hinweise zur Gewerbeordnung:

  • Die Erbringung von Leistungen anderer Gewerbe ist nur möglich, wenn diese die eigene (im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses und einer aufrechten Gewerbeberechtigung erbrachte) Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzen.
  • Eine wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung liegt vor, wenn der organisatorische und/oder finanzielle Aufwand für die Beauftragung eines eigenen Gewerbetreibenden für ergänzende Leistungen in einem geringen wirtschaftlichen Verhältnis zum Umfang der eigenen Leistung steht (= Sicht des Nachfragers der Gesamtleistung).
  • Ergänzende Leistungen dürfen insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 30% des im Wirtschaftsjahr vom Gewerbetreibenden erzielten Jahresumsatzes erbracht werden.
  • Innerhalb der Höchstgrenze von 30% dürfen Leistungen reglementierter Gewerbe nur bis zu 15% der Gesamtleistung eines jeweiligen Auftrages erbracht werden.
  • Bei der Ausübung von Tätigkeiten im Nebenrecht muss gewährleistet sein, dass soweit es aus Gründen der Sicherheit notwendig ist, sich die Gewerbetreibenden, die im Nebenrecht Leistungen anderer Gewerbe erbringen, entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräfte bedienen.

Anmerkung:

Wer als entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkraft anzusehen ist, ist eine Frage des jeweiligen konkreten Falles. Jedenfalls ist aber zum Nachweis einer entsprechenden Ausbildung nicht die erfolgreiche Ablegung einer Lehrabschlussprüfung erforderlich. Vielmehr kann auch eine entsprechende Ausbildung im Rahmen des Gewerbebetriebes u.ä. als Ausbildung dieser Bestimmung ausreichen. Unter der entsprechenden Erfahrung dieser Bestimmung ist zu verstehen, dass sich eine Person bei den von ihr zu leistenden Tätigkeiten bereits eine entsprechende Praxis erworben hat, so dass sie diese Tätigkeiten ohne besondere Anleitung ausüben kann.

Die betriebliche Haftpflichtversicherung muss „Wasseranschlussarbeiten unterwiesene Personen“ entsprechend berücksichtigen, da der Betrieb sonst im Schadensfall womöglich über keine ausreichende Versicherung verfügen würde.

Hinweis:

Leichte Arbeitskleidung ist mitzubringen.