
8733 Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Kleinanlagen
Die Anforderungen an das Bäderpersonal sind sehr vielfältig und werden neben den einschlägigen bädertypischen Gesetzen auch in einer Vielzahl von anderen Gesetzen und Verordnungen, zB.: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Gewerbeordnung, Straßenverkehrsordnung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, sowie ÖNORMEN geregelt.
Sie setzen sich im Kurs „Ausbildung zum/zur Badewart/-wärtin für Kleinanlagen“ mit den Inhalten der ÖNORM auseinander und bereiten sich optimal auf die Prüfung vor.
Ein/Eine Badewart/-wärterin für Kleinanlagen ist eine qualifizierte Person, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Kleinanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Die Zielgruppe
Alle, die sich zum/zur Badewart/-wärtin für Kleinanlagen ausbilden lassen wollen.
Die Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Ablegung der Prüfung:
- Mindestanwesenheit im Kurs in Prozent: 80
- Mindestalter 18 Jahre
- Identitätsnachweis
Die Trainingsinhalte
lt. ÖNORM S 1150:2021-07
- Bäderhygiene – Grundlagen
- Bäderhygiene – Vertiefung
- Physik und Chemie – Grundlagen
- Badewasseraufbereitung – Grundlagen
- Badewasseraufbereitung – Vertiefung
- Betriebsführung – Grundlagen
- Betriebsführung, Betriebsüberwachung – Beckenbäder 1
- Hygienische Betriebsführung – Grundlagen
- Hygienische Betriebsführung – Becken
- Badeanlagen – Grundlagen
- Sicherheit – Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen und Normen 1
Hinweis
Die Prüfung:
Bitte melden Sie sich rechtzeitig zur mündlichen Prüfung „Ausbildung zum/zur Badewart/-wärtin für Kleinanlagen“ an.
Definition Großanlage
Kleinanlage ist eine Anlage mit Becken, die eine Wasseroberfläche von jeweils höchstens 200 m2 aufweist. (laut ÖNORM S1150:2021-07)