8733 Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Kleinanlagen
Ein/Eine Badewart/-wärterin für Kleinanlagen (höchstens 200 m² Wasseroberfläche) ist eine qualifizierte Person, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Kleinanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
ORT WIFI Bad Ischl
Technoparkstraße 3
4820 Bad Ischl
ZEIT 21 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
510,00 eur inkl. Unterlagen

8733 Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Kleinanlagen

Die Anforderungen an das Bäderpersonal sind sehr vielfältig und werden neben den einschlägigen bädertypischen Gesetzen auch in einer Vielzahl von anderen Gesetzen und Verordnungen, zB.: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Gewerbeordnung, Straßenverkehrsordnung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, sowie ÖNORMEN geregelt.

Sie setzen sich im Kurs „Ausbildung zum/zur Badewart/-wärtin für Kleinanlagen“ mit den Inhalten der ÖNORM auseinander und bereiten sich optimal auf die Prüfung vor.

Ein/Eine Badewart/-wärterin für Kleinanlagen ist eine qualifizierte Person, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Kleinanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.

Die Zielgruppe

Alle, die sich zum/zur Badewart/-wärtin für Kleinanlagen ausbilden lassen wollen.

Die Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Ablegung der Prüfung:

  • Mindestanwesenheit im Kurs in Prozent: 80
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Identitätsnachweis

Die Trainingsinhalte

lt. ÖNORM S 1150:2021-07

  • Bäderhygiene – Grundlagen
  • Bäderhygiene – Vertiefung
  • Physik und Chemie – Grundlagen
  • Badewasseraufbereitung – Grundlagen
  • Badewasseraufbereitung – Vertiefung
  • Betriebsführung – Grundlagen
  • Betriebsführung, Betriebsüberwachung – Beckenbäder 1
  • Hygienische Betriebsführung – Grundlagen
  • Hygienische Betriebsführung – Becken
  • Badeanlagen – Grundlagen
  • Sicherheit – Grundlagen
  • Rechtliche Grundlagen und Normen 1

Hinweis

Die Prüfung:

Bitte melden Sie sich rechtzeitig zur mündlichen Prüfung „Ausbildung zum/zur Badewart/-wärtin für Kleinanlagen“ an.

Definition Großanlage

Kleinanlage ist eine Anlage mit Becken, die eine Wasseroberfläche von jeweils höchstens 200 m2 aufweist. (laut ÖNORM S1150:2021-07)