
8734 Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Bäder mit Kleinanlagen - Prüfung
Die Anforderungen an das Bäderpersonal sind sehr vielfältig und werden neben den einschlägigen bädertypischen Gesetzen auch in einer Vielzahl von anderen Gesetzen und Verordnungen, zB.: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Gewerbeordnung, Straßenverkehrsordnung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, sowie ÖNORMEN geregelt.
Ein/Eine Badewart/-wärterin für Kleinanlagen ist eine qualifizierte Person, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Kleinanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Die Zielgruppe
Alle, die den Kurs Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Kleinanlagen absolviert haben.
Die Voraussetzungen
- Besuch des Kurses - Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Kleinanlagen (Anwesenheit mindestens 80%)
- Identitätsnachweis
- Mindestalter 18 Jahre
Die Trainingsinhalte
- Die Prüfung besteht aus einem Fachgespräch, abgenommen durch eine Prüfungskommission.
- Die Prüfungskommission besteht aus der Lehrgangsleitung und mindestens einem/einer weiteren Fachtrainer:in.
- Die Prüfung dauert pro Kandidat:in circa 15 Minuten.
- Bei positivem Bestehen erhalten Sie Ihr Zeugnis direkt nach der mündlichen Prüfung überreicht.
- Bei der Prüfung sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Alle Kursinhalte vom Kurs „Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Kleinanlagen“ sind prüfungsrelevant.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Themenbereiche positiv absolviert und mindestens 51% der Fragen korrekt beantwortet werden.
Ihr Qualifikationsnachweis
WIFI-Zeugnis