8735 Ausbildung zur Badeaufsicht
Die Anforderungen an das Bäderpersonal sind sehr vielfältig und werden neben den einschlägigen bädertypischen Gesetzen auch in einer Vielzahl von anderen Gesetzen und Verordnungen, zB.: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Gewerbeordnung, Straßenverkehrsordnung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, sowie ÖNORMEN geregelt, all dies lernen Sie in der „Ausbildung zur Badeaufsicht“.
Badeaufsicht ist eine qualifizierte Person, die für die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen verantwortlich sowie für die Sicherstellung der Ersten-Hilfe-Leistung zuständig.
Die Zielgruppe:
- Alle, die sich zur Badeaufsicht ausbilden lassen wollen
Die Inhalte des Kurses „Ausbildung zur Badeaufsicht“:
lt. ÖNORM S 1150:2021
- Bäderhygiene – Grundlagen
- Physik und Chemie – Grundlagen
- Badewasseraufbereitung – Grundlagen
- hygienische Betriebsführung – Grundlagen
- Badeanlagen – Grundlagen
- Sicherheit – Grundlagen
- Kommunikation, Beschwerdemanagement – Grundlagen
- rechtliche Grundlagen und Normen 1
Die Prüfungsvoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Lichtbildausweis
- Mindestanwesenheit im Kurs in Prozent: 80
Die Prüfung:
Bitte melden Sie sich rechtzeitig zur Prüfung „Ausbildung zur Badeaufsicht-Prüfung“ an. Der Prüfungspreis ist nicht im Kurspreis inkludiert. Prüfungsinhalte sind die o.a. Punkte und weitere Details werden am ersten Kurstag besprochen.
Dieses Seminar bieten wir auch:
- Exklusiv für Ihr Unternehmen
- Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
- Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel
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