8736 Ausbildung zur Badeaufsicht - Prüfung
Die Anforderungen an das Bäderpersonal sind sehr vielfältig und werden neben den einschlägigen bädertypischen Gesetzen auch in einer Vielzahl von anderen Gesetzen und Verordnungen, zB.: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Gewerbeordnung, Straßenverkehrsordnung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, sowie ÖNORMEN geregelt, all dies lernen Sie in der „Ausbildung zur Badeaufsicht“.
- Eine Badeaufsicht ist eine qualizierte Person, die für die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen verantwortlich sowie für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistung zuständig ist.
Die Zielgruppe:
Alle, die den Kurs „Ausbildung zur Badeaufsicht“ absolviert haben.
Die Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Identitätsnachweis
- Besuch des Kurses - Ausbildung zur Badeaufsicht (Anwesenheit mindestens 80%)
Die Prüfung:
- Die Prüfung besteht aus einem Fachgespräch, abgenommen durch eine Prüfungskommission.
- Die Prüfungskommission besteht aus der Lehrgangsleitung und mindestens einem/einer weiteren Fachtrainer:in.
- Die Prüfung dauert pro Kandidat:in circa 15 Minuten.
- Bei positivem Bestehen erhalten Sie Ihr Zeugnis direkt nach der mündlichen Prüfung überreicht.
- Bei der Prüfung sind keine Hilfsmittel erlaubt.
- Alle Kursinhalte vom Kurs „Ausbildung zur Badeaufsicht“ sind prüfungsrelevant.
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Themenbereiche positiv absolviert und mindestens 51% der Fragen korrekt beantwortet werden.
- Wenn Sie trotz Kursbesuch die Prüfung nicht bestehen, können Sie im Rahmen der WIFI-Wissensgarantie den Kurs noch einmal kostenlos wiederholen.
Ihr Qualifikationsnachweis:
WIFI-Zeugnis