8741 Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Großanlagen
Ein/Eine Badewart/-wärterin für Großanlagen ist eine qualifizierte Person, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Großanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 36 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
790,00 eur

8741 Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Großanlagen

Die Anforderungen an das Bäderpersonal sind sehr vielfältig und werden neben den einschlägigen bädertypischen Gesetzen auch in einer Vielzahl von anderen Gesetzen und Verordnungen, zB.: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Gewerbeordnung, Straßenverkehrsordnung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, sowie ÖNORMEN geregelt.

Sie setzen sich im Kurs „Ausbildung zum/zur Badewart/-wärtin für Großanlagen“ mit den Inhalten der ÖNORM auseinander und bereiten sich optimal auf die Prüfung vor.

  • Ein:e Badewart/-wärtin für Großanlagenist eine qualizierte Person, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Großanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.

Die Zielgruppe:

Alle, die sich zum/zur Badewart/-wärtin für Großanlagen ausbilden lassen wollen.

Die Inhalte:

lt. ÖNORM S 1150:2021-07

  • Bäderhygiene – Grundlagen
  • Bäderhygiene – Vertiefung
  • Physik und Chemie – Grundlagen
  • Physik und Chemie - Beckenbäder
  • Badewasseraufbereitung – Grundlagen
  • Badewasseraufbereitung – Vertiefung
  • Betriebsführung – Grundlagen
  • Betriebsführung, Betriebsüberwachung – Beckenbäder 1
  • Betriebsführung, Betriebsüberwachung – Beckenbäder 2
  • Hygienische Betriebsführung – Grundlagen
  • Hygienische Betriebsführung – Becken
  • Badeanlagen – Grundlagen
  • Sicherheit – Grundlagen
  • Kommunikation, Beschwerdemanagement – Grundlagen
  • Rechtliche Grundlagen und Normen 1
  • Rechtliche Grundlagen und Normen 2

Die Voraussetzungen für die Ablegung der Prüfung:

  • Mindestanwesenheit im Kurs in Prozent: 80
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Identitätsnachweis

Die Prüfung:

Bitte melden Sie sich rechtzeitig zur mündlichen Prüfung „Ausbildung zum/zur Badewart/-wärtin für Großanlagen“ an.

Definition Großanlage

Großanlage ist eine Anlage mit zumindest einem Becken, welches eine Wasseroberfläche von über 200 m2 aufweist. (laut ÖNORM S1150:2021-07)

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