
8742 Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Bäder mit Großanlagen - Prüfung
Die Anforderungen an das Bäderpersonal sind sehr vielfältig und werden neben den einschlägigen bädertypischen Gesetzen auch in einer Vielzahl von anderen Gesetzen und Verordnungen, zB.: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Gewerbeordnung, Straßenverkehrsordnung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, sowie ÖNORMEN geregelt.
Ein:e Badewart/-wärtin für Großanlagen ist eine qualizierte Person, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Großanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Die Zielgruppe:
Alle, die den Kurs Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Großanlagen absolviert haben.
Die Voraussetzungen:
- Besuch des Kurses - Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Großanlagen (Anwesenheit mindestens 80%)
- Identitätsnachweis
- Mindestalter 18 Jahre
Die Prüfung:
- Die Prüfung besteht aus einem Fachgespräch, abgenommen durch eine Prüfungskommission.
- Die Prüfungskommission besteht aus der Lehrgangsleitung und mindestens einem/einer weiteren Fachtrainer:in.
- Die Prüfung dauert pro Kandidat:in circa 15 Minuten.
- Bei positivem Bestehen erhalten Sie Ihr Zeugnis direkt nach der mündlichen Prüfung überreicht.
- Bei der Prüfung sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Alle Kursinhalte vom Kurs „Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Großanlagen“ sind prüfungsrelevant.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Themenbereiche positiv absolviert und mindestens 51% der Fragen korrekt beantwortet werden.
Ihr Qualifikationsnachweis:
WIFI-Zeugnis