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8814 LKW - Ladungssicherung 1e, 1f (Modul 3)
Es sind alle an einem Transport Beteiligten für die Einhaltung der Bestimmungen zur Ladungssicherung verantwortlich. Nur die Ausbildung dieser Personen macht es möglich, dass die notwendigen Maßnahmen ordnungsgemäß und trotzdem Kosten sparend eingesetzt werden.
Die Zielgruppe:
Kraftfahrer:innen mit den Führerscheinklassen C und C+E, Verlader und alle am Transport direkt und indirekt Beteiligten
Die Inhalte:
- Vermittelt werden die rechtlichen und physikalischen Grundlagen.
- Kenntnisse über Sicherungsmaterial und deren Anwendung sowie die Anforderungen an die Fahrzeuge das Berechnen der auftretenden Kräfte mit Formeln und die Verwendung von Tabellen.
- Aufgrund von Beispielen werden Lösungen zu verschiedenen Problemfällen erläutert.
- Entsprechend den gesetzlichen Richtlinien werden insbesondere folgende Punkte behandelt:
Führerscheinklassen C und C1
1d) Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs.
Bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern.
Wichtigste Kategorie von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.
Führerscheinklassen C, C + E, C1, C1 + E
2b) Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter.
Führerscheinklassen C, C + E, C1, C1 + E
3g) Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte usw.), Weiterentwicklung der Branche (Diversifizierung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).
Weiterbildung – Nachweis
Für alle Führerscheine (unabhängig vom Stichtag) insgesamt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren.
Grundsätzliches
Die Weiterbildung ist ein wiederkehrender Prozess zur Vertiefung und Wiederholung bestimmter Sachgebiete, eine Prüfung darüber gibt es nicht!
Die Weiterbildung muss in Zeiträumen von jeweils maximal 5 Jahren wiederholt werden, da der Fahrerqualifizierungsnachweis maximal 5 Jahre gültig ist.
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Hinweis zur Anmeldung
Achtung für Führerscheinbesitzer:innen C mit 10. Sept. 2009, D mit 10. Sept. 2008:
- Grundqualifizierung mit Prüfung muss bereits abgelegt sein.