8831 Ladungssicherungsbeauftragte:r nach VDI 2700a

Abgestimmt auf die EN 12195-1 und internationale Normen

Verlader und Lenker haften für die richtige Beladung eines KFZ oder Anhängers und müssen entsprechend geschult sein. In diesem Seminar erarbeiten Sie sich die gesetzlich erforderlichen Kenntnisse anhand unterschiedlicher praktischer Übungen.
ORT WIFI Vöcklabruck
Robert-Kunz-Straße 9
4840 Vöcklabruck
ZEIT 18 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
480,00 eur inkl. Buch, Prüfung und VDI-Ausweis

8831 Ladungssicherungsbeauftragte:r nach VDI 2700a

Die weithin getroffene Annahme, dass nur der/die Fahrer:in für die Sicherung seiner Ladung verantwortlich ist, führt bei vielen Unternehmen zu problematischen Diskussionen im Verladeablauf. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen sicher, dass neben dem Verlader und dem/der Lenker:in auch andere an der Beladung eines KFZ oder Anhängers Beteiligte für die richtige Beladung haften.

Die Unterweisungspflicht lt. ASchG verlangt vom Unternehmen, dass damit befasste Mitarbeiter:innen entsprechend geschult sein müssen.

In diesem Seminar erarbeiten Sie sich die gesetzlich erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anhand unterschiedlicher praktischer Übungen und erhalten nach erfolgreich abgelegtem Wissentest einen Ausbildungsnachweis nach VDI 2700a.

Die Trainingsinhalte:

  • Steigerung der Sicherheit beim Transport von Ladung
  • Gesetzliche Vorschriften und rechtliche Konsequenzen bei Missachtung der Vorschriften
  • Verantwortungsbereiche der jeweiligen Beteiligten
  • Praktische Übungen am LASI-Trainingsanhänger
  • Berechnung der Wirksamkeit verschiedener Ladungssicherungsmethoden

Ihr Qualifikationsnachweis:

Zeugnis/Ausweis

Hinweis(e):

KFG § 101 (1) (Allgemeines):

Die Beladung von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist nur zulässig, wenn e) die Ladung und auch einzelne Teile dieser, auf dem Fahrzeuge so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert sind, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird. (…) Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass, sofern ein von der Person des Lenkers oder des Zulassungsbesitzers verschiedener Anordnungsbefugter für die Beladung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers vorhanden ist, dieser auch für die Ladungssicherung verantwortlich ist.

Das heißt: Das vertragliche Delegieren dieser Verantwortung ist auch für den Verlader rechtlich nicht zulässig.

Die EU-Kontrollrichtlinie (technische Unterwegskontrolle) trägt dazu bei, dass Vergehen im Bereich der Ladungssicherung engmaschig kontrolliert werden. Das damit verbundene Verkehrsunternehmensregister kann bis zur behördlichen Einstellung eines Transportbetriebes führen. Gute Kenntnisse und richtiges Wissen sollen sicherstellen, dass Transporteure und damit die Ladungen Ihrer Kunden sicher unterwegs sind.

Durch Normenänderungen und die unterschiedlichen Auffassungen in Europa ist es für handelnde Personen notwendig, diese Thematik zu beherrschen. Fahrer und das verladende Personal müssen entsprechend geschult sein, damit bei der Verladung sinnvoll vorgegangen werden kann und das Zusammenspiel funktioniert. Der Fahrer ist für die betriebssichere Verladung (Wissen über das Fahrzeug) verantwortlich; der Verlader für die beförderungssichere Verladung (Wissen über die Ware).

Vor allem im Fall von Schäden an der Ladung stellen beauftragende und verladende Unternehmen oft fest, dass die Verantwortung nicht klar geregelt ist. Ladungssicherung beginnt nicht nach der Verladung auf oder in das Fahrzeug, sondern sollte bereits bei der Entwicklung des Produktes aber spätestens bei der Transportplanung berücksichtigt werden. Eine transportsichere Verpackung stellt einen wesentlichen Anteil zur Ladungssicherung dar. Die dafür notwendigen Anforderungen werden vermittelt.

Weiters sollte sich jeder bewusst sein, dass bereits ein kleiner Fehler auch fatale Auswirkungen haben kann.

Mitzubringen:

  • Passfoto (für VDI-Ausbildungsnachweis)
  • Taschenrechner (Rechner am Smartphone ausreichend)
  • Arbeitshandschuhe
  • entsprechende Kleidung für den Außeneinsatz (auch bei Schlechtwetter)

FAQ (Häufige Fragen):

Hat der Ausweis ein „Ablaufdatum“?

  • Der Ausweis hat „kein“ Ablaufdatum.

Es werden lt. VDI regelmäßige Weiterbildungen empfohlen (Thema Ladungssicherung), da er sonst die Glaubwürdigkeit verliert. Diese Weiterbildungen dann einfach in den Ausweis eintragen lassen.

Dieses Seminar bieten wir auch:

  • Exklusiv für Ihr Unternehmen
  • Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
  • Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel

Jetzt anfragen: