8842 Gefahrgutbeauftragte - Erstschulung Straße und Schiene
Mit diesem Seminar qualifizieren Sie sich zum Gefahrgutbeauftragten für Straße und Schiene gemäß GGBV. Ein Spezialist bereitet Sie intensiv auf die erfolgreiche Ablegung der Beauftragten Prüfung vor. Ebenso können Sie diesen Kurs nun als Auffrischung nutzen und somit Ihre Qualifikation als Gefahrgutbeauftragter für die Straße und Schiene gemäß GGBV verlängern.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 52 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
1.350,00 eur inkl. Unterlagen und Prüfungspreis
ORT WIFI Wels
Dr. Koss-Str. 4
4600 Wels
ZEIT 52 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
1.350,00 eur inkl. Unterlagen und Prüfungspreis

8842 Gefahrgutbeauftragte - Erstschulung Straße und Schiene

Mit diesem Seminar qualifizieren Sie sich zum Gefahrgutbeauftragten für Straße und Schiene gemäß GGBV. Ein Spezialist bereitet Sie intensiv auf die erfolgreiche Ablegung der Beauftragten Prüfung vor. Dadurch erweitern Sie Ihre Einsatzmöglichkeit als Gefahrgutbeauftragter für Straße und Schiene und können Gefahrgutbeauftragter in Ihrem Unternehmen werden. Ebenso können Sie diesen Kurs nun als Auffrischung nutzen und somit Ihre Qualifikation als Gefahrgutbeauftragter für die Straße und Schiene gemäß GGBV verlängern.

Die Trainingsinhalte:

Gemäß § 11 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) haben Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder das mit der Beförderung zusammenhängende Befüllen und Verpacken sowie Be- oder Entladen umfassen, eine/n (oder mehrere) Gefahrgutbeauftragte/n zu benennen. Diese Ausbildung berechtigt zur Funktion des Gefahrgutbeauftragten. Im Abstand von 5 Jahren muss diese Berechtigung durch Besuch einer Fortbildungsschulung erneuert werden.

  • Verhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Klassifizierung der gefährlichen Güter
  • Verpackungsvorschriften sowie Anforderungen an Tanks
  • Aufschriften und Gefahrenzettel
  • Vermerk in den Beförderungspapieren
  • Handhabung und Sicherung der Ladung
  • Fahrpersonal bzw. Besatzung
  • Sicherheitsanweisungen
  • Zusammenladeverbote und Vorsichtsmaßnahmen bei der Zusammenladung
  • Verkehrs- und/oder Fahrregeln und -beschränkungen
  • Kommissionelle Abschlussprüfung

Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten:

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
  • Beratung des Unternehmens in Bezug auf gefährliche Güter
  • Schulung der Arbeitnehmer
  • Durchführung von Sofortmaßnahmen bei Unfällen oder Zwischenfällen

Neu:

  • Diese Schuldung dient auch als Verlängerung Ihrer Qualifikation als Gefahrgutbeauftragte:r für die Straße und Schiene gemäß GGBV (Auffrischung).

Mitzubringen:

ergänzend zu den im Kurs ausgegebenen Lehrunterlagen bestellen Sie bitte das

  • ARD/RID-Handbuch: letztgültige Fassung.

Oder nehmen Sie diese Bücher - falls vorhanden - aus Ihrem Unternehmen mit.

  • Lichtbildausweis

Hinweis(e):

  • Laut § 11 GGBG erfolgt die Nennung des Gefahrgutbeauftragten mittels Anmeldebogen an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Nach positiver Ablegung der Prüfung erhalten Sie dieses Formular mit dem EU-Schulungsnachweis.
  • Ihre Daten müssen für die Prüfungen und Ausweise an das Ministerium und der Landesregierung OÖ weitergegeben werden.
  • Diese Schulung kann auch zur Verlängerung der ADR-Beauftragten Berechtigung auf weitere 5 Jahre verwendet werden. Der gültige EU-Schulungsnachweis (Original) ist mitzunehmen.
  • Für eine verkürzte Auffrischungsschulung ist es notwendig, dass die Detailkenntnisse über den gesamten Vorschriftenumfang noch immer vorhanden sind. Wer also in den letzten 5 Jahren nicht mit dem vollen ADR (RID) - Vorschriftenumfang zu tun hatte, für den ist es sinnvoll, eine neuerliche Erstschulung zu absolvieren, um die Kenntnisse von Grund auf wieder aufzubauen. Darüber hinaus ist es auch hinsichtlich der Anzahl der Fragen und des Punktesystems unserer Ansicht nach leichter, die Prüfung der Erstschulung zu bestehen. Das WIFI OÖ empfiehlt somit die Erstschulung (Kursnr.8842) als Auffrischungsschulung zu absolvieren.

Für eine Prüfungszulassung ist eine Anwesenheit von 100% erforderlich

Dieses Seminar bieten wir auch:

  • Exklusiv für Ihr Unternehmen
  • Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
  • Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel

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