9031 BRP Lehrgang Deutsch
Im Kurs lernen Sie die Beherrschung der deutschen Sprache auf Maturaniveau. Sie werden in der Lage sein, sich bewusst mit Themen auseinanderzusetzen, unterschiedliche Textsorten korrekt zu verfassen und souverän sowie überzeugend zu präsentieren.
Warum Sie diesen Lehrgang besuchen sollten:
In diesem Lehrgang werden Sie auf die BRP Prüfung Deutsch vorbereitet.
Diese Prüfung ist eine der vier, für die Berufsreifeprüfung benötigten, Teilprüfungen.
Jetzt neu:
Der BRP Lehrgang Deutsch wird in OÖ auch als Live-Online-Kurs (ortsungebundenen Unterricht mithilfe von ZOOM) angeboten. Informationen dazu erhalten Sie direkt im Kundenservice unter 05-7000-77.
Was Sie dazu brauchen: Einen Laptop/PC oder Tablet mit Kamera und eine stabile Internetverbindung.
WIFI-Tipp:
Besuchen Sie vor Kursbeginn unseren kostenlosen Informationsabend (9025), um eventuelle Unklarheiten noch vor Kursstart klären zu können.
Unser Service:
Wir bieten auch spezielle Begleitkurse für einen optimalen Kursablauf an:
9030 Basiskurs Deutsch, 9033 Prüfungsvorbereitung Deutsch, 9026 Lernbegleitung
Einstiegsniveau:
Für Personen mit geringen Vorkenntnissen ist der Kurs aufgrund des großen Stoffumfangs und des angestrebten Niveaus weniger geeignet. Hier empfehlen wir den Besuch des BRP Basiskurse Deutsch (9030).
Förderungen sind für diesen Lehrgang möglich! Mehr Infos finden Sie auf der WIFI-Homepage unter „Förderungen“ oder beim WIFI-Kundenservice unter Tel. 05-7000-77.
Bildungs- und Lehraufgabe:
In diesem anerkannten WIFI-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Teilprüfung Deutsch wird nach dem Lehrplan BGBl. II Nr. 40/2010 unterrichtet. Den vollständigen Lehrplan finden Sie unter https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/bw/zb/berufsreifepruefung.html
Kompetenzbasiertes Curriculum Deutsch
Das kompetenzbasierte Curriculum für „Deutsch“ ist in die Bereiche „Zuhören – Sprechen – Lesen – Schreiben – integratives Sprachbewusstsein – Reflexion und kreative Ausdrucksformen“ eingeteilt. Innerhalb dieser Einteilungen erfolgt eine Zuordnung der Kompetenzen zu den Bereichen Rezeption, Interaktion und Produktion.
Kompetenzbereich Zuhören
- Mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen (Rezeption)
Kompetenzbereich Sprechen
- Sprache situationsangemessen, partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen (Interaktion)
- Gespräche führen
- Öffentlich sprechen (Interaktion, Produktion)
Kompetenzbereich Lesen
- Unterschiedliche Lesetechniken anwenden (Rezeption, Interaktion)
- Texte formal und inhaltlich erschließen (Rezeption)
- Sich in der Medienlandschaft orientieren (Rezeption, Interaktion)
- Sich mit Texten kritisch auseinandersetzen (Rezeption)
- Texte in Kontexten verstehen (Rezeption)
Kompetenzbereich Schreiben
- Texte verfassen (Produktion)
- Texte redigieren (Produktion)
- Schreiben als Hilfsmittel einsetzen (Produktion)
- Einfache wissenschaftliche Techniken anwenden (Produktion)
Kompetenzbereich integratives Sprachbewusstsein
- Sprachnormen kennen und anwenden
- Über einen umfassenden Wortschatz einschließlich der relevanten Fachsprachen verfügen
- Mit Fehlern konstruktiv umgehen
- Bedeutung innerer und äußerer Mehrsprachigkeit erfassen
- Erkennen, dass Sprachnormen und Wortschatz Veränderungen unterliegen
Kompetenzbereich Reflexion und kreative Ausdrucksformen
Kursinhalt:
Themenbereiche
- Frauen (Emanzipation, Rollenbilder, Klischees, Arbeitswelt)
- Familienstruktur und Demografie (Traditionelles Familienbild, Veränderungen, Wertewandel)
- Erziehung (Erziehungsgrundsätze, Regeln, Werte, Methoden)
- Bildung (Schulsystem, Erwachsenenbildung, Bildungspolitik)
- Arbeit (Arbeitsmarkt, Arbeitsmodelle, Flexibilität, Mobilität, Fortbildung, Arbeitslosigkeit)
- Armut (Sozialpolitik, Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, „Dritte Welt“)
- Migration (Integration, Arbeitsmarkt, Asyl, Parallelgesellschaft)
- Religion/Kirche (Glaubensfragen, Religion und Gesellschaft)
- Ethik (Werte, Gesetze, philosophische Grundlagen)
- Menschen mit Beeinträchtigung (Arbeitsmarkt, Alltag, Integration/Inklusion)
- Medien (Massenmedien, Manipulation, Mediengesellschaft, Pressefreiheit)
- Internet (Ausbildung, Beruf, Alltag, Internetsucht, Internetkriminalität)
- Globalisierung (Chancen, Gefahren, Gewinner, Verlierer, Konsum, Nachhaltigkeit)
- Tourismus (Erscheinungsformen, Chancen und Risiken, Tourismusland Österreich)
- Verkehr (Österreich als Transitland, Verkehrsarten und -mittel)
- Umwelt und Klimawandel (Ursachen, Katastrophen, Maßnahmen, Konsum)
- Angst (Terror, Krieg, Arbeitssituation, Instrumentalisierung von Angst)
- Sucht und Drogen (Definition und Formen von Abhängigkeit, gesellschaftliche Aspekte)
- Wellness/Gesundheit (Ernährung, Sport und Fitness, Lebensstil, Körperkultur)
- Literatur
Textsorten
- Textanalyse
- Interpretation von Texten
- Zusammenfassung
- Leserbrief
- Kommentar
- Erörterung
- Meinungsrede
Der Prüfungsablauf:
Die Prüfung wird als 5-stündige schriftliche Klausurarbeit und 15-minütige mündliche Prüfung durchgeführt.
Die schriftliche Klausurarbeit umfasst eine analytische, argumentative und kommentierende Problembehandlung berufsbezogener und gesellschaftsrelevanter Themenkreise bzw. Textinterpretation.
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und Diskussion der schriftlichen Arbeit, mit den Anforderungen einer höheren Schule.
ACHTUNG:
Der Anmeldeschluss im WIFI ist 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Für den Prüfungsantritt am WIFI ist eine gesetzliche Mindestanwesenheit vom 75% im Kurs und die Vorlage einer gültigen Zulassung erforderlich.
Die Prüfung findet in folgenden Bezirksstellen statt: Linz, Wels, Gmunden, Vöcklabruck, Ried, Steyr.
Hinweis:
Bevor Sie eine Prüfung ablegen können (egal, ob im WIFI oder an der Schule), benötigen Sie eine Zulassung Ihrer Partnerschule (= Formular S2, eine Kopie davon benötigt auch das WIFI). Suchen Sie also am besten schon vor Kursbeginn bei einer Schule um die Zulassung zur Berufsreifeprüfung an (mittels Formular S1). Für die externe Teilprüfung müssen Sie sich direkt an der Schule anmelden (mittels Formular S3).
Sämtliche Formulare finden Sie unter https://www.wifi-ooe.at/k/wichtige-formulare
Um eine Zulassung von der Partnerschule zu erhalten, müssen Sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben:
- Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 142/1969
- Facharbeiterprüfung gemäß § 7 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 298/1990
- eine mindestens dreijährige mittlere Schule
- Krankenpflegeschule oder eine Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
- eine mindestens 30 Monate umfassende Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst
- Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBI. Nr. 194
- Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBI. Nr. 194
- Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 298/1990
- Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres
- erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten
- erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium
- erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 168/1999, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war
- erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur – MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002