Wir informieren Sie gerne sobald ein neuer buchbarer Kurstermin angeboten wird.
9055 BRP Lehrgang Mathematik (verkürzt für Werkmeister)
In diesem Lehrgang werden Sie auf die BRP-Teilprüfung Mathematik vorbereitet. Diese Prüfung ist eine der vier für die BRP benötigten Teilprüfungen.
Absolventen/-innen der Werkmeisterschule wird auf Basis der in diesem Rahmen erworbenen Kenntnisse ein verkürzter Mathematikkurs angeboten. Der Lehrstoff entspricht den Anforderungen einer berufsbildenden höheren Schule. Im Kurs lernen Sie die Beherrschung der Mathematik auf Maturaniveau.
Nachdem auf Grund der Kürze des Kurses mit höherer Intensität gearbeitet werden muss, wird bei dem Lehrgang davon ausgegangen, dass mathematisches Basiswissen bereits vorhanden ist.
Hinweise:
Bevor Sie eine Prüfung ablegen können (egal, ob im WIFI oder an der Schule), benötigen Sie eine Zulassung von einer Schule (= Formular S2, eine Kopie davon benötigt auch das WIFI). Suchen Sie also am besten schon bei Kursbeginn bei einer Schule um die Zulassung zur Berufsreifeprüfung an (mittels Formular S1). Für die jeweilige Teilprüfung müssen Sie sich an der Schule extra anmelden (Formular S3).
Um eine Zulassung einer Schule erhalten zu können, müssen Sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben:
- Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 142/1969,
- Facharbeiterprüfung gemäß § 7 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 298/1990,
- eine mindestens dreijährige mittlere Schule,
- Krankenpflegeschule oder eine Schule für Gesundheits- und Krankenpflege,
- eine mindestens 30 Monate umfassende Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst,
- Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBI. Nr. 194,
- Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBI. Nr. 194,
- Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 298/1990.
- Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
- erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten.
Für einen Prüfungsantritt am WIFI muss die gesetzliche Mindestanwesenheit erfüllt sein!
Empfohlener Vorkurs:
BRP Basiskurs Mathematik (9050)
WIFI-Tipp:
Besuchen Sie vor Kursbeginn unseren kostenlosen Informationsabend (9025), um eventuelle Unklarheiten noch vor Kursstart klären zu können.