9357 Tages-Werkmeisterschule Maschinenbau-Betriebstechnik 2. Jahrgang
DIE WIFI-WERKMEISTERSCHULE – DER NEUE WEG ZUM INGENIEUR
Lebenslanges Lernen ist heutzutage ein absolutes Muss, um die Karriereleiter hinaufzusteigen. Die WIFI-Tages-WERKMEISTERSCHULE Maschinenbau-Betriebstechnik ist eines der Angebote, die nicht nur von den Absolventen, sondern auch von der Wirtschaft sehr geschätzt wird. Diese Ausbildung beinhaltet eine österreichweit bekannte und bewährte Qualifikation zum Angestellten und Meister in Industrie und Verwaltung.
Der WIFI-WMS-Abschluss bedeutet Qualifikation für mittlere Führungsebenen (Meister, Teamleiter, Techniker, ...) in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft, der Industrie und des Gewerbes. Die Absolventen sollen:
- Aufgaben der Planung, Organisation und Kontrolle auf ihrem Fachgebiet selbständig bewältigen können.
- Lehrlinge ausbilden
- Mitarbeiter im Sinne moderner Managementmethoden führen und unterstützen können.
- Kostenbewusstsein entwickeln können
- Übersicht über Maßnahmen der Arbeitssicherheit und der Umweltschonung beweisen
- im Laufe der einjährigen Ausbildung die Fähigkeit erwerben, sich selbständig im Fachgebiet und im betrieblichen Umfeld weiterzubilden und dadurch erworbenes Wissen ständig aktualisieren zu können.
Die WIFI-WERKMEISTERSCHULE Maschinenbau/Betriebstechnik:
- Garantiert ein staatlich anerkanntes und europaweit gültiges Zeugnis
- Macht Sie fit für die Herausforderungen der Zukunft
- Ersetzt die Fachprüfung der Berufsreifeprüfung in vollem Umfang
- Berechtigt Sie zur Lehrlingsausbildung
- Ist Ihre Berechtigung zum Einstieg in das 3. Semester einer Abend-HTL der jeweiligen Fachrichtung
- Ist Ihre Qualifikation für Meistertätigkeiten im Betrieb, in der technischen Administration, Qualitätssicherung usw.
- Ersetzt in vielen Fällen die Meister - bzw. Befähigungsprüfung und berechtigt Sie unmittelbar zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes
- Ist ein Schritt in die Richtung selbstständiges Unternehmertum
Die Inhalte:
Fachgegenstände im 2. Jahr: Wirtschaft und Recht, Mitarbeiterführung und -ausbildung, Fertigungstechnik, Elektrotechnik und Steuerungstechnik, Betriebstechnik und -management, Projektstudien, Umwelttechnik und -management, Qualitätsmanagement, Arbeitssystemgestaltung nach REFA.
Abschluss der Werkmeisterschule(9354)
Die Anmeldung erfolgt schriftlich in der 2. Klasse der Werkmeisterschule.
Voraussetzungen für den Antritt zur Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung der Werkmeisterschule der WIFI OÖ GmbH besteht aus drei Teilen:
1.der schriftlichen Fachprüfung (120 Minuten)
2.aus der eigenständig zu erstellenden WMS-Projektabschlussarbeit, die gemäß gesetzlichen, sowie den zusätzlichen, eindeutigen und zwingend umzusetzenden Formalvorgaben zu erstellen ist
3.der mündlichen Fachprüfung
Zugelassene Prüfungskandidaten zur WMS–Abschlussprüfung sind nur Teilnehmer der Werkmeisterschule der WIFI OÖ GmbH, deren schriftliche Fachprüfung und deren WMS-Projektabschlussarbeit positiv bewertet wurde und die das letzte Semester der Werkmeisterschule positiv abgeschlossen haben; unter folgender einzigen Ausnahme:
„Ein Nicht Genügend wird toleriert. Ein Prüfungsantritt ist möglich, wenn VORHER eine Fachprüfung über den Gesamtstoff des negativ abgeschlossenen Fachgebietes positiv absolviert wurde.“
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen: Prüfungskommissionsvorsitz, Fachprüfer und Prüfungsbeisitz
Ablauf der schriftlichen Abschlussprüfung:
Die schriftliche, fachliche Abschlussprüfung dauert 120 Minuten. Bei einer negativen Beurteilung findet noch vor der mündlichen Abschlussprüfung ein Kolloquium statt.
Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilbereiche und dauert pro Kandidaten i.d.R. 15 Minuten. Am Beginn präsentieren die Kandidaten Ihre Abschlussarbeit. Im Anschluss findet das Abschlussprüfungsgespräch statt, es bestehend aus zwei Teilen:
1.Verteidigung der Abschlussarbeit: Beantwortung von gezielten Fragen zur WMS-Projektabschlussarbeit durch den Prüfungskandidaten. Die Fragen sind ausschließlich durch den Fachprüfer (Betreuer der WMS-Abschlussprojektarbeit) zu stellen. Bei WMS-Abschlussprojektarbeiten mit Geheimhaltungserklärung ist eine Co-Prüfung durch andere Prüfungskommissionsmitglieder bei der Verteidigung der WMS-Abschlussprojektarbeit durch den Prüfungskandidaten aufgrund der Geheimhaltungserklärung bei einer WMS-Projektabschlussarbeit zwingend auszuschließen.
2.Fachprüfung: Prüfungsgespräch aus dem gesamten Prüfungsfachgebiet, in dem die WMS-Projektabschlussarbeit verfasst wurde. Die Prüfungsfragen müssen das gesamte WMS-Abschlussprüfungsfachgebiet umfassen. Eine Einschränkung der Fragen auf die WMS-Abschlussprojektarbeit im Prüfungsgespräch über das WMS-Abschlussprüfungsgebiet ist unzulässig.
Die Zielgruppe:
Eintrittsvoraussetzung für das 2. Jahr der WIFI-WERKMEISTERSCHULE ist der erfolgreiche Abschluss des ersten Jahrgangs (1. und 2. Semester). Teilnehmer, die einen Gegenstand negativ abgeschlossen haben, können eine Wiederholungsprüfung absolvieren (Kostenpflichtig).
Die Berechtigungen nach Abschluss der WIFI-WERKMEISTERSCHULE:
Berechtigung gemäß Ausbilderprüfung:Gemäß § 1 Z. 13 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten zum Berufsausbildungsgesetz, BGBL. II Nr. 262/1998, wird der erfolgreiche Abschluss der Werkmeisterschule der Ausbilderprüfung gleichgehalten.
Unternehmerprüfung:Der erfolgreiche Abschluss der Werkmeisterschule ersetzt den Prüfungsteil Unternehmerprüfung gemäß § 8 Unternehmerprüfungsverordnung, BGBl. II Nr. 114/2004, sofern im Abschlussprüfungszeugnis nachgewiesen wird, dass im Ausmaß von 160 Unterrichtseinheiten jene Themenbereiche erworben wurden, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind oder ein Zusatzlehrgang für die Unternehmerprüfung im Ausmaß von 80 Unterrichtseinheiten erfolgreich besucht wurde.
Somit entfällt für Absolventen der WIFI-Werkmeisterschule Maschinenbau/Betriebstechnik der Prüfungsteil Unternehmerprüfung.
Berechtigungen gemäß Verordnungen zur Gewerbeordnung Gewerbezugangsverordnung:Mit dem erfolgreichen Abschluss der Werkmeisterschule für Berufstätige im Fachbereich Maschinenbau/Betriebstechnik wird die Befähigung für bestimmte reglementierte Gewerbe erworben – und zwar für Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik nach zweijähriger fachlicher Tätigkeit, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau nach zweijähriger fachlicher Tätigkeit, Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau nach zweijähriger fachlicher Tätigkeit (siehe BGBl. II Nr. 69/2003, BGBl. II Nr. 79/2003 und BGBl. II Nr. 399/2008).
Meisterprüfungsordnung:Der erfolgreiche Abschluss dieser Werkmeisterschule begünstigt als Sonderform der Fachschule in der Regel den Zugang zur Meisterbefähigung, indem verordnungsmäßig lediglich bestimmte Teile der Meister- bzw. Befähigungsprüfung noch abzulegen sind (siehe Link WKO https://www.wko.at/Content.Node/Service/Bildung-und-Lehre/Meister-und-Befaehigungspruefung/Meisterpruefungsstellen-und-Pruefungsorganisationen/Pruefungen---Allgemeine-Informationen-bundesweit.html).
Berechtigungen gemäß Schulorganisationsgesetz SchOG Aufnahme in die Höhere Lehranstalt für Berufstätige:Gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 lit. b des SchOG, BGBl. 242/1962, idgF., können Absolventen/Absolventinnen einer facheinschlägigen Werkmeisterschule in den II. Jahrgang einer einschlägigen Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt für Berufstätige aufgenommen werden.
Anrechnungen für das pädagogische Hochschulstudium:Gemäß § 56 Abs. 1 und 2 (pädagogisches) Hochschulgesetz, BGBl. I Nr. 30/2006 sind im Bereich der Berufspädagogik einschlägige berufliche Vorkenntnisse auf entsprechende praxisorientierte Studienteile anzurechnen, worüber das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ zu erkennen hat.
Berufsreifeprüfung:Mit dem erfolgreichen Abschluss einer Werkmeisterschule mit Abschlussprüfung gemäß § 59 Abs. 2a SchOG entfällt gemäß § 2 Z. 1 Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung, BGBl. II Nr. 268/2000, die Fachbereichsprüfung.
Berechtigungen gemäß Beamtendienstrechtsgesetz:Mit der erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung oder Werkmeisterprüfung, dem Lehrabschluss nach Berufsausbildungsgesetz und dem erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung für die Verwendung werden gemäß Anlage 1 Z. 3.12 Beamten-Dienstrechtsgesetz, BGBl. 333/1979 idgF., die Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A3 ersetzt.
Berechtigungen in der Europäischen Union:Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung dieser Werkmeisterschule gilt als Absolvierung eines reglementierten Ausbildungsgangs gemäß Art. 13 Absatz 2 Unterabsatz 3 und Anhang III der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Dieses Zeugnis stellt damit ein Diplom im Sinn des Art. 11 Buchstabe c) der Richtlinie 2005/36/EG dar und entspricht gemäß Art. 13 Abs. 3 dieser Richtlinie einem Ausbildungsnachweis, der eine Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren abschließt, unabhängig davon, ob die im Aufnahmestaat geforderte Ausbildung Art. 11 Buchstabe d) oder Art. 11 Buchstabe e) der Richtlinie zuzuordnen ist.
Die weiterführenden Ausbildungen:
- Diplomlehrgang Produktionsleiter (Kurs Nr. 9517)
- Werkmeisterschule REFA-1-Prüfung (Kurs Nr. 9359)
- REFA 4.0 - Teil 2 und 3 - Speziell für WMS-Absolventen MB-BT (Kurs Nr. 4856)
- REFA 4.0 - Teil 4 (Kurs Nr. 4854)
Zusätzliche Diplome:
- WMS-Europadiplom (Kurs Nr. 9505)
- Diplom WIFI-INDUSTRIETECHNIKER (Kurs Nr. 9506)
- WMS-Werkmeisterbrief (Kurs Nr. 9507)
WMS Unternehmerprüfung verkürzt (Kurs Nr. 9508) entfällt für Absolventen der WIFI-WERKMEISTERSCHULE Maschinenbau-Betriebstechnik (ist bereits in dieser Fachrichtung inkludiert).
Den Vorsprung sichern:
Die WIFI-WERKMEISTERSCHULE - das bedeutet sich den Vorsprung sichern! Denn über 70% der Unternehmen haben gemäß einer ibw-Studie die WIFI-WERKMEISTERSCHULE in das Personalentwicklungskonzept einbezogen.