gem. § 24a AWG 2002
Sie erarbeiten sich das Fachwissen für die informative Befragung, um die gewerbliche Tätigkeit des Sammlers von nicht gefährlichen Abfällen ausüben zu dürfen. Die Inhalte: Rechtliche Vorschriften - chemisch-technische Zusammenhänge - Abgrenzungen zum ADR - Arbeitnehmerschutz und Klassifikation von Abfällen.5602 Sammler:in und Behandler:in von nicht gefährlichen Abfällen
Mit dem Kurs Sammler:in und Behandler:in von nicht gefährlichen Abfällen erarbeiten Sie sich das Fachwissen für die informative Befragung, um die gewerbliche Tätigkeit des Sammlers von nicht gefährlichen Abfällen ausüben zu dürfen.
Die Zielgruppe:
- Angehende gewerbsmäßige Sammler:innen von nicht-gefährlichen Abfällen.
Sammler und Sammlerinnen und Behandler und Behandlerinnen von nicht gefährlichen Abfällen, die keine natürlichen Personen sind (zB. GesmbH, Verein etc.), brauchen für diese Tätigkeit eine "verantwortliche Person" nach § 26 Abs. 6 AWG 2002, die verlässlich ist und fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten für diese Tätigkeit mitbringt.
Die Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre
Die Trainingsinhalte:
- Rechtsgrundlagen und rechtliche Vorschriften
- Fachliche Grundlagen
- Chemisch-technische Zusammenhänge
- ADR und die Abgrenzung von nicht gefährlichen Abfällen zum ADR
- Klassifikation von Abfällen
- Arbeitnehmerschutz
Hinweis(e):
Information der Fachgruppe OÖ Abfall- und Abwasserwirtschaft:
https://www.wko.at/service/umwelt-energie/abfallbehandlung-abfallbilanz.html
Nähere Informationen zum abfallrechtlichen Geschäftsführer finden Sie unter
Prüfungsablauf:
- Gruppenteilung erfolgt durch das Trainerteam
- Prüfung besteht aus einem schriftlichen Test und einer mündlichen Prüfung, welche auf dem schriftlichen Test basiert.
Die Prüfungsordnung ist ersichtlich unter:
https://www.wifi-ooe.at/fileadmin/content/Allgemeine_Pruefungsordnung.pdf
Dieses Seminar bieten wir auch:
- Exklusiv für Ihr Unternehmen
- Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
- Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel
Jetzt anfragen: