7954 Schweißen von Kunststoffdichtungsbahnen

Zertifikate nach ÖNORM EN 13067 sind möglich

Sie lernen mögliche Schweißverfahren für die Grundwerkstoffe PE, FPO, ECB und EPDM kennen. Es sind Prüfungen nach ÖNORM EN 13067 (Akkreditiertes Zertifikat) gegen Gebühr (EUR 166,- pro Untergruppe ) möglich. Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen zur Prüfung in der Detailinformation auf www.wifi.at/ooe
20.01.2025 - 23.01.2025
WIFI Linz
Präsenzkurs

Verfügbar
1.110,00 eur
Screenreader Text
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 32 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
1.110,00 eur inkl. Unterlagen und Material, exkl. Prüfungspreis (€ 166,- pro Untergruppe)

7954 Schweißen von Kunststoffdichtungsbahnen

Nach dem Kurs „Schweißen von Kunststoffdichtungsbahnen“ können Sie Schweißverbindungen von verschiedenen Grundwerkstoffen professionell herstellen.

Das Spektrum reicht vom Biotop für den Landschaftsbau und Garten, über die Möglichkeiten im Grundwasserschutz bis zu Flachdachabdichtungen und Reparaturen.

Der Kurs folgt den aktuellen Richtlinien für das Kunststoffschweißen von Dichtungsbahnen und kann optional mit einer Prüfung und einem Zertifikat nach ÖNORM EN 13067 Gruppe 6-8 (PVC-P, PE, ECB) abgeschlossen werden.

Der Inhalt:

In Theorie und Praxis erlernen Sie die Schweißmethoden für Kunststoffdichtungsbahnen auf polyolefiner Basis

  • Warmgasschweißen von Hand
  • Ausführung von Maschinennähten (Heißluftautomat, Heißluft- und Heizkeilautomaten)
  • Extrusionsschweißen
  • Gestaltung von Schweißnähten
  • Erkennen von Schweißfehlern
  • Zerstörungsfreie und zerstörende Prüfverfahren für Kunststoffschweißverbindungen
  • Gesundheitsschutz, Entsorgung, Recycling

Hinweis:

Leichte Arbeitskleidung ist mitzubringen.

Das Zertifikat bleibt für einen Zeitraum von 2 Jahren gültig. Vorausgesetzt, dass die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

1. Der Schweißer muss möglichst regelmäßig mit Schweißarbeiten innerhalb des entsprechenden Geltungsbereiches seiner Zulassung beschäftigt werden (max. Unterbrechung von 6 Monaten).

2. Es darf kein Grund vorliegen, der die Kenntnisse des Schweißers in Frage stellt.

3. Der Hersteller (Arbeitgeber) muss jährlich nachweisen, dass die Qualität des Schweißers den technischen Bedingungen entspricht, unter denen die Anerkennung erteilt wurde (interne Kontrolle). Dies ist auf Verlangen der Zertifizierungsstelle vorzulegen.

Eine Verlängerung auf einen max. Zeitraum von 4 Jahren ist nur zulässig, wenn vor Ablauf der ersten Zulassung (max. 2 Jahre) der Prüfstelle ein Nachweis der Schweißqualität vorliegt und diese ihn akzeptiert (in der Regel jährliche Arbeitsproben bzw. betriebsinterne jährliche Auswertung durch einen Schweißtechnologen für Kunststoffe).

Nach Ablauf dieser Verlängerung ist eine neue Prüfung abzulegen.

Dieses Seminar bieten wir auch:

  • Exklusiv für Ihr Unternehmen
  • Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
  • Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel

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