5760 Ausbildung Gasturbinenwärter:in
In diesem Kurs erhalten Sie die im Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) vorgeschriebene theoretische Ausbildung, die, unter Berücksichtigung des § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen, zur Erlangung eines Gasturbinenwärterzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich ist.
02.12.2024 - 10.12.2024
WIFI Linz
Präsenzkurs

Verfügbar
nur mehr wenige Plätze frei
1.800,00 eur
Screenreader Text
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 40 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
1.800,00 eur inkl. Unterlagen und theoretischer Prüfung

5760 Ausbildung Gasturbinenwärter:in

In diesem Kurs erhalten Sie die im Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) vorgeschriebene theoretische Ausbildung, die, unter Berücksichtigung des § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen, zur Erlangung eines Gasturbinenwärter:innenzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich ist.

Die Zielgruppe:

Interessenten an der Tätigkeit als Gasturbinenwärter:in

Die Trainingsinhalte:

  • Physikalische, chemische, mess- und regelungstechnische Grundlagen
  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Gasturbinen-Betrieb
  • Gasturbinen-Bauarten und -Bauelemente
  • Gasturbinen-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen
  • Brennstoffe, Feuerungen, Emissionen
  • Netzbetrieb, Inselbetrieb, An und Abfahrten vom und zum elektrischen Netz

Ihr Qualifikationsnachweis:

  • Zeugnis

Der Theoriekurs schließt mit einem schriftlichen Test ab. Die Teilnahme am Kurs sowie die positive Absolvierung des Abschlusstestes stellt gemäß Verordnung eine der Voraussetzungen für die Erlangung eines uneingeschränkten Gasturbinenzeugnissees dar. Informationen zur theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie in diesem Lehrgang.

Die Punktebewertung:

Hinsichtlich der Qualifizierung nach § 17 EEffG wurde bereits eine Einreichung beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vorgenommen. Die Ausbildung wird gemäß EEffG

  • im Bereich „Gebäude“ mit 2 Punkte
  • im Bereich „Prozesse“ mit 1 Punkt
  • im Bereich „Transport“ mit 0 Punkte

bewertet.