2431 Prüfung: Arbeits- und Sozialrecht
Prüfungsvoraussetzung:
Besuch der Seminare 2432 bis 2438.
Die Prüfung:
Die Prüfung wird als Fachgespräch vor einer Prüfungskommission bestehend aus zwei Prüfer:innen durchgeführt.; Dauer ca. 15 Minuten.
Mindestens einer der Prüfer:innen ist auch Trainer im Lehrgang.
Bei der Prüfung dürfen keine Unterlagen oder Hilfsmittel verwendet werden.
Bei positivem Abschluss wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis erhalten Sie im Anschluss an die mündliche Prüfung überreicht.