8881 Maschinistenprüfung für fixgeklemmte und kuppelbare Anlagen
Die Maschinistenprüfung stellt den Abschluss der Maschinistenausbildung dar.
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8881 Maschinistenprüfung für fixgeklemmte und kuppelbare Anlagen

Nach dieser Prüfung erhalten Sie das Maschinistenzertifikat des Fachverbandes für Seilbahnwirtschaft, den Nachweis für die Eignung als Maschinist.

Die Zielgruppe:

Absolvierende der Maschinistenausbildung für Seilbahnbedienstete (Kursnr.8880)

Die Voraussetzungen:

Abschluss der Ausbildung zum/zur Maschinisten/Maschinistin mit einer mind. 75% Anwesenheit.

Die Prüfung:

  • schriftliche Prüfung
  • ca. eine Woche nach Kursende
  • Durchführung lt. Prüfungsordnung des Fachverbandes für Seilbahnwirtschaft.

Ihr Qualifikationsnachweis:

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom Fachverband für Seilbahnwirtschaft Ihr Maschinistenzertifikat.

Hinweis(e):

  • Die Prüfungsgebühr ist im Kursbeitrag von 8880 inkludiert.
  • Die Ausbildung zum Maschinisten Grund- und Zusatzmodul gilt nur als erfolgreich abgeschlossen, wenn die Prüfung positiv absolviert wurde.
  • Für eine Prüfungswiederholung werden Prüfungsgebühren verrechnet.

Mitzubringen

Bitte bringen Sie zum Prüfungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis und Ihre Kursunterlagen mit!